Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als...

Forum zum Plaudern (...über alles und jeden), Vorstellungen, Forumhilfe, keine Verkaufsangebote
Forumsregeln
Verkaufsangebote werden im Smalltalk-Bereich entfernt.

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als...

Beitragvon Marco0706 » 07.12.2009 22:43

hallo,

ich stecke gerade in einer diskussion, wenn man das so nennen kann.

wenn ihr euren fahrzeugbrief (nicht fahrzeugschein) rausholt (neue eu- fassung), dann steht unter dem punkt "C.4c" vermerkt:

"der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeuges ausgewiesen"

der brief weist doch den eigentümer des fahrzeuges aus, warum steht da jetzt dieser vermerk?
Benutzeravatar
Marco0706
Benutzer

Themenstarter
 
16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft
16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 50
Beiträge: 15
Themen: 4
Bilder: 3
Registriert: 01.02.2009 23:41

Z3 roadster 1.9i (2002)

   
  

Re: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als..

Beitragvon dergizzle » 07.12.2009 22:50

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeuges. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Die Zulassungsbescheinigung wurde bis zum Jahr 2005 in den Ländern der Europäischen Union eingeführt.


:D
Benutzeravatar
dergizzle
Benutzer
 
17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft
17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 38
Beiträge: 1007
Themen: 74
Bilder: 66
Registriert: 22.04.2008 22:31
Wohnort: Überlingen

Z3 roadster 2.2i (07/2001)

   
  

Re: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als..

Beitragvon Marco0706 » 07.12.2009 22:57

dergizzle hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeuges. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Die Zulassungsbescheinigung wurde bis zum Jahr 2005 in den Ländern der Europäischen Union eingeführt.


:D



danke!

das bedeutet dann aber, dass mein brief, bzw. unsere briefe uns nicht als eigentümer ausweisen, so wie es früher bei den alten briefen der fall war.
Benutzeravatar
Marco0706
Benutzer

Themenstarter
 
16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft
16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 50
Beiträge: 15
Themen: 4
Bilder: 3
Registriert: 01.02.2009 23:41

Z3 roadster 1.9i (2002)

   
  

Re: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als..

Beitragvon Marco0706 » 07.12.2009 23:01

quelle: wiki

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist fest vorgedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.



was soll das :?:

wie ist das in anderen eu- länder :?:
Benutzeravatar
Marco0706
Benutzer

Themenstarter
 
16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft
16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft16 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 50
Beiträge: 15
Themen: 4
Bilder: 3
Registriert: 01.02.2009 23:41

Z3 roadster 1.9i (2002)

   
  


  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu Smalltalk



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Amazon [Bot], ClaudeBot [Bot], Google [Bot], Klesi und 2 Gäste

x