Seite 1 von 2

Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 19:48
von SwaY
ich hab da mal ne kleine Frage,

mich hat heute einer angerufen er wolle meinen 5er kaufen und würde morgen vorbei kommen. Also nix mit der üblichen Masche per Western Union oder ähnliches sondern Auto holen und Kohle cash auf die Hand.

Problem bei der Geschichte ist halt, dass es sich der Vorwahl nach um jemanden aus CZ handelt.

Ich stell halt meine Zweitwagen gerne überteuert in die üblichen Autobörsen und wenn die Kohle stimmt hab ich kein Problem damit, dass ich ihn auch spontan verkaufe.

Natürlich ist der Wagen angemeldet und morgen ist Feiertag. Soll ich ihm den Wagen zugelassen verkaufen? Ich meine einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit hätte ich dann ja und auch die Zusicherung, dass er ihn schnellstmöglich ummeldet. Eigentlich sollte ich da ja keine Probleme bekommen, falls was ist, oder?

Was meint ihr?

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 19:55
von capefear
Also mein Versicherungsfuzzi hat mal gesagt, das der Wagen bei der Überführung weiter(in dem Fall, bei dir) versichert bleibt.

Entsteht ein Schaden, muss also deine Versicherung dafür aufkommen und du wirst bei den Prozenten erhöht.

Also Vorsicht!!!

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 20:05
von SwaY
ich dachte, und hab auch vorhin erst irgendwo gelesen, dass ich eben solche dinge, wie auch evtl. bußgelder, gerade dadurch vermeide, da ich ja die exakte uhrzeit und datum im kaufvertrag hab

damit geht mich das auto ja eigentlich überhaupt nix mehr an

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 20:09
von bubi-jochen
Meine Versicherung hat mir mal geraten, das Fahrzeug vor einem Verkauf lieber abzumelden. Gibt sicher eventuell Probleme mit einer Probefahrt, hab aber trotzdem schon einige Fahrzeuge unangemeldet verkauft und hab dabei doch ein ruhigeres Gefühl.

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 20:13
von uwe-333
bei meiner versicherung gibt es eine telefonnummer über die ich unfälle schnellst möglich mitteilen kann. da würde ich mal spontan nachfragen auf die schnelle. denn, selbst wenn du keinen unfall hattest: deine Frage beantworten die bestimmt (hoffentlich) kompetent mit links.

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 20:29
von Martin WI
Behalte die Nummernschilder, dann kann Dir eigentlich nur wenig passieren.

Viel Erfolg beim Verkauf :2thumpsup:

Grüsse
Martin

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 20:30
von sniper
hallo holger,

habe bis jetzt ALLE autos und auch mein motorrad mit kennzeichen verkauft.... auch schon nach CZ...

habe auch in den kaufverträgen das datum und die genaue uhrzeit eingetragen... das nützt aber nichts bei einem unfall... sondern nur, wenn du noch ein blitzerbild, oder strafzettel bekommst...

mit dem kaufvertrag kannst du dann nachweisen, dass sich das fahrzeug zu dem zeitpunkt nicht mehr in deinem besitz befand...und der käufer bekommt dann die post...

wenn er bei der überführung einen unfall baut, muss deine versicherung (oder du :mrgreen: ) aufkommen...die kiste läuft schließlich noch auf dich...

vielleicht bringt es ja was, wenn du im kaufvertrag vermerkst, dass ab DATUM/UHRZEIT alle beschädigungen die mit dem fahrzeug verursacht werden durch den käufer gedeckt werden müssen...(hab ich auch drauf geschrieben)

ob das allerdings rechtlich überhaubt funktioniert, weis ich nicht...ist nur ne idee...

gruß, thomas... :sunny:

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 20:59
von capefear
Welche Versicherung würde dann zahlen???
Der neue Besitzer hat noch keine Versicherung... also wäre das auto bei der Überführung ohne Versicherungsschutz... ist also nicht möglich.
Also ich würde mich da sauber bedanken, wenn ich unschuldiger Unfallgegner wäre.

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 21:10
von zdriver 52
Alles, was die Vorredner gesagt haben, ist zutreffend, insbesondere auch, dass ausdrücklich vertraglich festgelegt werden sollte, dass der Käufer dem Verkäufer für alle Nachteile haftbar ist, die im Rahmen der Überführung/Ummeldung dem V entstehen, wenngleich eine solche Haftung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen dürfte. Problematisch ist nur die (tatsächliche) Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs in CZ, wenn der K nicht freiwillig zahlt. Wenn ich nicht unbedingt diesen Verkauf tätigen wollte, wird ich dies von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Wenn dem K das wieder zu unsicher ist, nun gut........... .

Re: Autoverkauf ins Ausland

BeitragVerfasst: 10.06.2009 21:46
von capefear
http://www.motor-talk.de/forum/kfz-uebe ... 45273.html

Hier kannst mal lesen... ist ein heisses Thema! ;)

Kurz gesagt, erst mit deiner Versicherung abklären! Würde ich mal sagen...