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Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 26.11.2008 13:32
von Richi-Rich
Hallo
hat jemand mit der Werkstatt Mulfinger in Crailsheim auch schon schlechte Erfahrungen gemacht?!
oder bin ich da der einzige?

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 26.11.2008 14:44
von PfAndy
Wahrscheinlich ist hier der beste Ort um sich solchen Frust von der Seele zu schreiben:

http://www.autoplenum.de/Kfz-Werkstatt/ ... d8610.html


Und ja - ich hatte auch schon sehr schlechte Erfahrungen mit einer BMW Vertragswerkstatt. :?

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 26.11.2008 15:15
von j0ni
Hallo

Mein Mulfinger liegt in Backnang und ich hab noch keine schlechten Erfahrungen mit denen gemacht da ich auch noch nichts bei denen hab machen lassen. Mir ist mein Auto zwar wichtig aber dass die Handwerker dort mit Goldhandschuhen arbeiten seh ich dann doch nicht so ganz ein. Aber was ich bisher gehört habe sollen die ihre hochbezahlte Arbeit doch sehr gut machen.

mfg

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 28.11.2008 17:30
von Richi-Rich
Hallo!

War heut schon wieder bei meinem mulfinger Crailsheim
und es war schon wieder frustrierend!!!!!!!!!!!
Wenn man sich schon vom Werkstattmeister sagen lassen muss des Auto hätte er nicht gekauft!!!!!!!!!! :enraged:
Ich hätte des ja unbedingt haben wollen!!!!!!!! :evil:
Den Verkäufer von meinem Z 3 habens ja schon entlassen!!!
Sie hätten ja so viele Autos verkauft und bräuchten den ja nimmer!
Sauber oder?
Soll mit dem Verkaufsleiter sprechen der zufällig nicht da ist! usw. usw. usw. .....................

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 28.11.2008 17:40
von Kühlwalda1
kann jetzt irgendwie nicht erkennen, warum du da wieder hin bist. brauchst den stress? :mrgreen:

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 28.11.2008 18:49
von Richi-Rich
Nee eigentlich nicht!!!!!!!
Aber der ist ja von denen und ich hab ja noch Garantie!!!!!!!!
Des ist ja des Problem!

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 28.11.2008 19:40
von capefear
Alter Schwede... das sind Aussagen! :shock:

Frag mal den Meister dort, ob er schon deinen anwalt kennt!

Absolute Frechheit so ein Verhalten!

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 28.11.2008 20:32
von MeisterPetz
Jetzt schau erstmal nach, wie deine Garantiebestimmungen sind. Wenn du eine externe Garantieversicherung hast, ruf dort an und lass dir in deiner Umgebung Werkstätten nennen, die über die Versicherung abrechnen können.

Wenn du die Gewährleistung nur vom Händler hast, mach Gedächtnisprotokolle von jedem Besuch dort, vor allem Aussagen, wie die des Meisters, und schalte einen Anwalt ein. Der wird sich freuen, denn die Aussage "den hätte ich nicht gekauft" ist eine gute Basis für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ich ärgere mich persönlich mit solchen Leuten nicht mehr rum. Dazu ist mir meine Zeit und Nerven zu schade. Rechtsschutzversicherung, die alles abdeckt, und alles weitere macht dann der Anwalt.

Re: Schlechte Erfahrung mit Vertragswerkstatt

BeitragVerfasst: 28.11.2008 21:44
von zdriver 52
Ergänzend zu den Vorpostern:

Hier greifen möglicherweise die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer und zwar auch dann, wenn ein Garantievertrag abgeschlossen sein sollte, es sei denn, durch diesen stünde sich der Käufer besser. Grundsätzlich ist es so, dass der Verkäufer die (alterstypische) Mängelfreiheit zu gewährleisten hat. Voraussetzung für seine Haftung ist allerdings das Vorliegen des Mangels bereits bei Kauf des ZZZ. Da dies im Einzelfall häufig unklar sein dürfte (der Mangel zwar schon vorgelegen haben könnte, aber erst später zu Tage trat), hilft dem Käufer für die ersten 6 Monate nach Übergabe die sog. Beweislastumkehr, wonach "vermutet" wird, dass ein Mangel schon von Anfang an vorlag, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten zeigt. Kann der Verkäufer das nicht widerlegen, muss er nachbessern. Diese Regelung ist nicht, etwa im Kaufvertrag, zum Nachteil des Käufers abänderbar. Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer diesen Nachweis führen; gelingt ihm das nicht, m.a.W., auch wenn offen bleibt, ob Altmangel oder nicht, geht dies zu seinen Lasten.

Ich hoffe, dies nimmt ein gutes Ende :thumpsup: