Car Dash Cam

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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Kaluppke » 21.09.2014 11:30

Moin Moin

Ja ja,ich sags immer wieder! DIE WELT IST SCHLECHT!!Früher hat man zu seinen "Fehlern" gestanden; heute sind die meisten nur noch auf ihren eigenen Vorteil aus.Besche.... ist mode geworden. :pssst:
Ich warte auf den Tag wo irgendwer/etwas den "Resetknopf" drückt und das ganze System incl.Anhang neu startet.
Gott bin ich froh schon soooo alt zu sein. :mrgreen:
Kaluppke

PS: Als Moppedfahrer biste eh der Raser und Verkehrsraudi da muss man in einer Tour mit der "Dummheit" der anderen rechnen. :roll:
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon isabeau » 21.09.2014 13:02

Datenschutz ist Täterschutz
und nichts anderes.


Das ist mir zu einfach......Ob einer Täter ist muß ja erst mal bewiesen werden.
Ob man dazu den Datenschutz vermindern kann ist die Frage???
So lange wie z.B. bei laufenden Verfahren oder Ermittelungen Daten und Ergebnisse über diese durch die Presse gehen ist das wohl kaum machbar. sonst haben wir mehr Opfer als zumutbar währe.

Denn von Polizei und Staatsanwaltschaft kommen doch die Anschuldigungen die veröffendlicht werden.
So lange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist sollten auch die Staatsanwälte einfach mal die Fresse halten.
Und eindeutig nein....die Presse hat kein Recht auf die information, so lange sie nicht rechtskraft hat.
Auch nicht als Vermutung.
Viel zu oft wurden Menschen beschuldigt und öffendlich schon verbrannt wo sich im Nachinein herausstellte, die waren unschuldig.
Aber ihre Karrieren wurden bereits geschädigt. Und wer entschädigt die dann????

PS: Als Moppedfahrer biste eh der Raser und Verkehrsraudi da muss man in einer Tour mit der "Dummheit" der anderen rechnen. :roll:


Absolut....das ist überlebenswichtig. Es ist völlig unwichtig, das du z.B. mit 30 auf einer Dieselspur ausgerutscht bist....du warst zu schnell....Zumindest zu schnell für das Fahren auf einer Dieselspur. Er ist gerast....das hörst du auch immer bei der Berichterstattung.
Selbst wenn jemand uberhaupt nicht zu schnell war, sondern z.B. ein anderer in seine Spur gefahren ist....die Moderatoren benutzen immer das wort "gerast" und nicht "gefahren"....auch bei 30.
Denn es muß ja negtiv belegt sein.
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Jacky777 » 22.09.2014 22:44

Sorry, aber der Datenschutz ist auch mir wichtig.
Am Aschermittwoch fahr ich von der Arbeit heim, vor mir pennt so ein Kleinwagen auf der linken Spur in der Stadt (weit unter der erlaubten Geschwindigkeit), ich also auf der rechten dran vorbei. Daraufhin rückt mir ein großer BMW auf den A.... und ihm folgt ein SLK. Irgendwie ging das noch so ne Zeit, bis sie mich ausgebremst haben und ich wieder diesen Kleinwagen vor mir und den BMW und SLK hinter mir, bzw. rechts von mir habe, weil ich auf der Linksabbieger-Spur bin, und der BMW auf der linken mit weit über 70 Sachen ranschießt um von der Geradeausspur, hinter mir - links abzubiegen? Da fährt der Mistkerl mit seiner Kleinen Karre an, latscht noch in der Kreuzung voll auf die Bremse und bis zur nächsten Ampel treibt er das Spiel noch 2 mal (Weg zur nächsten Ampel ca. 200m). Beim Anfahren der nächsten Ampel dasselbe Spiel, bis er mich so ausbremst und eigentlich nach rechts abdrängt. Ich stehe, da hält der BMW und der SLK hinter mir, und der Typ aus dem BMW rennt vor mich, macht Bilder von mir, von meinem Auto und ruft seinen Spezl'n in dem Kleinwagen und dem SLK zu "alles klar, die zeigen wir an". Ich frag mich zwar wofür, hab die Masche aber kapiert - die wollen gemeinschaftlich zur Polizei und ich wäre ja allein...

eine ähnliche Situation hatte ich mal 1990 und es war damals gut, dass ich selbt zur Polizei fuhr (obwohl ich nicht der "ich-mach-ne-Anzeige-Mensch-bin"). Ich komme aber leider sozusagen zum "Schichtwechsel" und sitze erst mal fast ne Stunde, bis ich mal reingeh und kurz die Situation schildere, dass eigentlich ich der Geschädigte bin, aber beführchten muss, dass die 3 sich zusammenschließen und Anzeige unter Zugrundelegung Ihres Märchens erheben werden.
Der Polizeibeamte hat eigentlich auch keine Lust, bestätigt was ich schon befürchtet und schon mal hatte "wird in der Regel eingestellt" ... notiert sich aber dennoch in Stichworten, was vorgefallen, Kennzeichen vom Kleinwagen und vom BMW - vom SLK hatte ich nicht, da ja hinter dem BWW... und versichert mir, wenn die tatsächlich "anzeigen" wollen, melden sie sich bei mir, so dass ich die Sache richtigstellen kann...

Und währned ich dann 2 Stunden später heim komme, erinnere ich mich was gelesen zu haben von einer Seite im www namens "fahrerbewertung.de" und denk mir so: "vielleicht meinten die ja Antzeige dort im www. - und ich schon bei dem Gedanken stinksauer, dass die Typen da ggf. ein Foto von mir mit meinem Auto in Verbindung mit Ihrem Märchen veröffentlichen können. Es vergehen ein paar Wochen, bis ich Zeit habe, mir die Seite mal anzusehen - und ich finde unter meinem Kennzeichen: nichts - kein Eintrag!

Dennoch, wer weiß in welchen Foren, sozialen Netzwerken und sonstigen www.Bereichen die Burschen ihre Bilder mit Ihrer Sicht der Dinger veröffentlicht haben könnten? Dabei hatte es dem BMW und dem SLK nur gestunken, dass sie Mühe hatten dem Mini zu folgen...und evtl. hatte ich einfach zu gute Bremsen im Mini und bin ggf. dieser "ich-lass-dich-mal-auffahren-masche" entgangen, der Kerl hatte so derart abgebremst, nur welche Möglichkeit hätte ich gehabt, wenn der 2 Zeugen hat, die zeiweise auf der rechten "ja alles im blick" hatten und aussagen würden "der hat nicht gebremst" ....?
Und was hätte mir da eine Dash-Cam genutzt? Gar nix....

Dass der Datenschutz da ist, ist schon gut so, sonst könnte jeder Hansel sonst was verbreiten, untermauert mit ggf. Spezl-Zeugen hätte der sogar Geschädigte die A...-Karte und würde obendrein ggf. im Internet noch verleumdet! Das gleiche ginge ja auch ggf. mit dash-Cam aufnahmen, die nur auf die Verfehlung desjenigen Verkehrsteilnehmer ausgerichtet sind - um diesen als Schädiger/Verursacher hinzustellen, obwohl auf dieser dash-Cam-Aufnahme der Rest des Sachverhalts (diese Situation davor oder danach) gänzlich fehlt?

Ne, Murdock, sorry, aber der Datenschutz muss schon sein, sonst wären gerade diesen Banden, die dann mal eben einen Dritten auf das Fahrzeug vom Spezl draufdonnern lassen - um abzukassieren !!! - ja Tür und Tor geöffnet.

Ich weiß nur eines: noch mal so eine Situation und ich lasse alle drei von dannen ziehen indem ich rechts anhalte und ihnen somit keine Chance gebe, denn als der neben meiner Fahrertüre auftauchte, war mir als Frau auch ein wenig anders, der hatte ein Kreuz wie ein Stier und der Typ im Kleinwagen genauso und ausgesehen haben die (und gebrochenes Deutsch) wie vom Russland-Inkasso.

Diesen Sommer erzählte mir jemand, dass ein Rumäne ohne Grund vom Grünstreifen zwischen 2 Spuren vor ein Fahrzeug rannte - mit Absicht. Der in dem Auto hatte nur ein Glück: die andere Autofahrerin hat ihn aufgeklärt, was da wirklich ablief und hat bis zur Ankunft des Sankas und der Polizei gewartet, so dass dann dieser Rumäne in die Psychiatrische nach Haar gebracht wurde - und aus war es mit dem Sozialbetrugs. Dem Fahrer, dem der vor die Haube rannte, hätte auch keine Dash-Cam gehofen, da er ja von der Seite kam....dem armen Kerl half einzig und allein die Zeugin....

Es wird leider - immer schwieriger im Straßenverkehr - da immer mehr Leute darauf aus sind, die anderen abzuzocken (auffahren lassen - mal reinrennen und einen auf Schwerbehindert machen) - und in den allermeisten Fällen, würde uns leider die Dash-Cam nichts nützen, da es hier um reinen Betrug geht und den haben diese Banden oft genug, zu gut mit Zeugen untermauert.

...mal so zum nachdenken...

LG Jacky
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Kaluppke » 23.09.2014 08:31

Moin Moin Jacky

Das unterschreibe ich Dir.
motto: Wie bescheisse ich am besten?
Wie bekomme ich am meisten?
Erst ich: dann erstmal nichts dann ich und die anderen sind mir egal
Wieso ich; der/die anderen machen das genauso!
usw usw usw
Aber trotzdem glaube ich immer (Na ja nicht immer)an das gute im menschen
Schöne Woche
Kaluppke
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon isabeau » 23.09.2014 12:18

Eins Dashcam nutzt das schon so einiges....
1. Die Kamera macht nicht nur Videoaufnahmen , sondern auch Ton.
Somit können Behauptungen mit den entsprechenden gefallenen Worten bestätigt oder bezweifelt werden.
2. es gibt durchaus Kameras , die auch nach Hinten aufnehmen.
http://www.youtube.com/watch?v=lBESQpwAA58

Zuerst einmal ist es Kein Datenschutzproblem wenn jemand auf den Aufnamen zu sehen ist, wenn diese nicht veröffendlicht werden.
Für mich selbst darf ich aufnehmen was ich will, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Murdock » 23.09.2014 14:50

Hallo

Kann leider der Schilderung mit dem Kleinwagen nicht ganz folgen. Jedenfalls gilt Innerorts die freie Fahrstreifenwahl, und wenn
jemand links fährt muss er nicht zwangsläufig 50 Km/h fahren, aus welchen Gründen auch immer (Ortsfremd, unsicher, sucht etwas
etc.). Klar ist das ärgerlich, aber dann fahre ich -wie Du- rechts vorbei und gut ist.

Auch mit Datenschutz kann man Dinge verbreiten, deshalb gibt es ja den Tatbestand der Verleumdung bzw. der Üblen Nachrede.
Hält trotzdem nicht ab Dinge zu verbreiten.

Es ist auch nicht verboten Dich zu fotografieren, es ist nur verboten das Bild von Dir zu veröffentlichen. Hast Du dennoch bei einer Veröffentlichung einen schwarzen Balken im Gesicht gilt das als unkennbar gemacht.

Und wenn Du drauf gedonnert wärst und zufällig irgendeine Cam - z.B. von einem Unbeteiligtem- zweifellos Deine Unschuld
beweisen würde, diese Aufzeichnung aber vom Gericht aus datenschutzrechtlichen Gründen als unzulässig abgewiesen würde, dann
möchte ich mal Deine Reaktion darauf sehen?!

Man kann jederzeit Opfer von sog. "Autobumsern" werden, das hat mit Datenschutz nichts zu tun.


Dabei hatte es dem BMW und dem SLK nur gestunken, dass sie Mühe hatten dem Mini zu folgen...und evtl. hatte ich einfach zu gute Bremsen


Auch das verstehe ich nicht ganz, hört sich auf den ersten Blick an wie eine Art "Rennen". Leider kann ich wie gesagt dem ganzen Text nicht
ganz folgen.


Gruß Dirk
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Jacky777 » 24.09.2014 17:33

Hallo Dirk, ja es war innerorts, ja es waren in dem Bereich 2 Spuren und ich war beim ersten Kontakt mit denen rechts, von diesem Streifen musste der Kleinwagen mich reinlassen, weil ein Stück weit die rechte Spur nimmer da ist, erst später wieder vorhanden ist. Also sah er zu, an der nächsten Ampel vor mir zu sein (und da hat er plötzlich den Weg gekannt und das Gas gefunden) - um ab den nächsten 2 Ampeln vor der Ampel und kurz nach dem Anfahren - voll in die Eisen zu steigen (deshalb war ich froh, ein gute, große Bremse zu haben, denn damit kann der mit 50-70 mir nicht wirklich zur Gefahr werden, wenn ich nicht penne hinterm Steuer). Dem Spezl mit dem BMW hat es wohl gestunken, dass ich an der ersten vor seinen Kleinwagenspezl kam (das war gemeint mit guter Abzug, beim Losfahren hatte der nun wirklich keine Chance - ich war vor ihm vorn - ohne Rennen - und dann vor ihm auf der Linken).

Ich vermute stark, die wollten mich von Anfang an nur an einem Ort sehen - hinter dem Kleinwagen und vor den 2 anderen - beim Auffahrunfall, hätten die anderen zwei dann die Zeugen mackiert, da hätte mir auch die dolle Dash Cam nix genutzt. Denn der Kleinwagen, war ein alter, klappriger Japaner...also gerade gut genug, einen anderen drauf rollen zu lassen. Mit 2 Zeugen wäre ich sicher der Gelackmeierte gewesen, das darfst Du mir schon glauben.

Zur Veröffentlichung: wenn sie es getan hätten - wäre es nicht ok - selbst mit Balken nicht, denn ich hatte denen nichts getan - basta!

Ich war ja selbst 5 Jahre mit so einem zusammen, der als Beifahrer x Filme verschoss - egal was irgendeiner gemacht hatte, er knipste und knipste...ich reg mich kurz auf und dan ist gut, dieses ständige "ich muss Beweise sichern" - sorry, das ist doch irgendwie schon krank - oder?
Ich ma auch nix an der Scheibe haben, finde das potthässlich... Gerade mal 2 Jahre habe ich einen Handy-Halter, damit ich das Navi nutzen kann, der ist aber im Mini links platziert, so dass er unscheinbar im Eckchen sitzt....alles was mittig an der Scheibe pappt ist schlichtweg für mich ein Ding, das den ZZZ unansehnlich macht
(nur meine Meinung, damit habe ich echt einen Spleen) - an meinen Rückspiegeln hängt nix ... ich mag das alles einfach nicht.

Habe das ja öfter, fahre nun in der Stadt wirklich nicht superschnell - sehe zu max. zwischen 10 und 20 km/h mehr zu haben. Aber an der Ampel, selbst mit wenig Gas, bin ich nun mal immer der schnellste vorne weg... der Mini ist leicht, hat verdammt viel PS und einen Turbo - das ist nun mal Fakt!
Den Pappnasen in größeren Modellen passt das oft nicht, nicht nur einmal - mehrmals, beobachte ich, wie Sie ihre Karre an der nächsten Hochprügeln was geht und dann teilweise auf bis zu 90 km/h kommen - wo ich normal weiter im Limit mich bewege :mrgreen:
Das geht nicht nur mir so, letztlich ein Fiat 500 - aber wohl ein aufgeladener so wie der brüllte - der A6 meinte dann mit gefühlten 100 durch die Stadt brennen zu müssen :mrgreen:
Nennt sich sch....-Verlängerung :mrgreen:

Dann gibt es leider auch die 0-Leistung-Dinger, bis die mal auf nur 30 kommen, verhungere ich und hab das Gefühl meiner stirbt gleich ab. Da schleich ich mich nicht nur deshalt, sondern weil da wirklich sehr, sehr oft Fahrer/Fahrerinnen drin hocken, die so unsicher sind, ohne Blinker abbiegen, Spuren wechseln, voll in die Eisen steigen - das aber als ortskundige - die Sorte kennt auch jeder...

jedes Extrem, der verrückte Raser der ohne Hirn dahinbrettert, ebenso wie die Schleicher vor dem Herrn -
beide meidet man besser :idea:


Was für eine Belohnung gibt man der Frau die 1 Jahr unfallfrei fuhr?

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.man zeigt ihr den 2. Gang :mrgreen:

LG Jacky
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Murdock » 24.09.2014 18:35

Hallo Jacky

Jetzt ist schon einiges klarer geworden. Klar, so hört sich das nach einer krummen Tour an was da abgezogen wurde.
Wenn jemand grundlos eine Vollbremsung macht bewegt er sich bereits im strafrechtlichen Bereich, man könnte beispielsweise
einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Betracht ziehen (§ 315b StGB).

Wenn der vorausfahrende ein älteres Fahrzeug ist (also keine LED Rücklichter hat), dann kann man z.B. die Bremslichtbirnchen
-sofern unbeschädigt- als Beweismittel sicherstellen lassen. Der Wolframdraht in den Birnchen verformt sich beim Glühen -bei einem Zusammenstoß- anders als wenn er kalt ist. Daran kann man sehen ob die Bremslichter zum Unfallzeitpunkt gebrannt haben oder nicht.
-Gleiches gilt auch für die Rückfahrscheinwerfer-

Allerdings wird es ohne Zeugen schwer zu beweisen sein das der Vordermann völlig grundlos gebremst hat, und ohne diesen Beweis
sieht das erstmal düster aus.


Was den Klimbim an der Scheibe bzw. am Rückspiegel betrifft, da geht es mir wie Dir. Ob ne Cam oder ein Handyhalter, sowas kommt
mir nicht an die Scheibe, kann das auch nicht haben.

Und die Pappnasen kenne ich auch, wie oft ich z.B. schon aus irgendwelchen panzerähnlichen SUV's oder Möchtegernsportwagen von oben herab angesehen wurde nach dem Motto " Wer bist DU denn"......naja.....die sehe ich dann wenn mir danach ist nur noch im Rückspiegel :twisted:

Aber wenn ich solche schräge Typen vor/ hinter mir hätte wie bei Dir, dann würde ich auch rechts ran fahren und sie ziehen lassen, auf solche
Dinge lasse ich mich nicht ein


Gruß Dirk
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon isabeau » 25.09.2014 09:57

Was den Klimbim an der Scheibe bzw. am Rückspiegel betrifft, da geht es mir wie Dir. Ob ne Cam oder ein Handyhalter, sowas kommt
mir nicht an die Scheibe, kann das auch nicht haben.


Mit diese Einstellung seid ihr absolut im grünen Bereich......allerdings ist es nicht nur ein Problem des Mögens oder nicht, sondern es ist auch verboten sich z.B. Handy- oder Navihalter in das Sichtfeld der Windschutzscheibe zu montieren. §23 StVO


Allerdings wird es ohne Zeugen schwer zu beweisen sein das der Vordermann völlig grundlos gebremst hat, und ohne diesen Beweis
sieht das erstmal düster aus.


......aber da hift die Dashcam sehr wohl, und da es sich im Bereich der Straftat bewegt ist sie mit zimlicher Sicherheit auch als Beweismittel zuzulassen.

Beispiel: wie willst du hier ohne die Kamera beweisen nicht draugefahren zu sein????
http://www.hornoxe.com/dafuer-ist-eine-dashcam-da/

Oder ausgebremst worden zu sein?
http://www.bild.de/video/clip/unfaelle/ ... .bild.html
http://www.fail.to/watch/8131-bmw-m3-fahrer/
http://www.youtube.com/watch?v=O-tczvZn5qU

Und so einen Schwachsinn. Hier dürfte aber der Vigeobeweis nach hinten los gehen :mrgreen:
http://www.focus.de/auto/videos/dumm-un ... 53137.html

gegen dies krummen Touren sicherst du dich so ab.

Und es ist im Übrigen auch möglich die Afnahmen der Heckkamera von Autos die mit einer Kamera für die Rückwärtsfahrt ausgestattet sind zu speichern.
Natürlich knn man die Dashcams auch nach hinten richten....

Und vor noch einer Betrugsmöglichkeit können sie schützen
Es kommt nicht selten vor, das Unfallbeteiligte den Unfallort falsch angeben, weil dort z.B. andere Vorfahrtregel gelten.
Die meisten Dashkams haben eine Trackspeicher. Die zeigen ganz genau wo die Aufnahme entstanden ist.


Allerdings ist die Problematik der verwertbarkeit vor Gericht ist abschließend noch nicht geklärt...
Aber diese Text von Professor Dr. Christian Wolf sagt uns da schon so einiges.
Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an der Leibniz Universität Hannover und Mitherausgeber der JA. In seiner Eigenschaft als geschäftsführender Direktor des IPA sowie als Beauftragter für das ADVO-Zertifikatsstudium ist er für dessen Ausgestaltung und Umsetzung verantwortlich.



Ob Unfall oder Meteoriteneinschlag – der Dashcam (von Dashboard Camera = Armaturenbrett-Kamera) entgeht nichts. Zu Popularität gelangten die Geräte zunächst in Russland, wo sie vor Gericht in Straf- und Zivilprozessen als umfassend zugelassenes Beweismittel dienen. Inzwischen verwandeln auch deutsche Autofahrer ihre Pkw immer häufiger in private Kamerawagen. Ob die Bilder, die dabei entstehen, nach einem Unfall auch hierzulande die Beweisführung stützen können, ist bislang jedoch noch nicht entschieden.

Vor deutschen Zivilgerichten wird über Videoaufnahmen im Wege des Augenscheins prozessual Beweis erhoben. Die Entscheidung über die Verwertbarkeit des vorgelegten Beweisstücks liegt dabei allein im Ermessen des Gerichts, welches lediglich an Recht und Gesetz gebunden ist. Bei bildlich festgehaltenen Tatsachen muss es insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht der aufgezeichneten Personen berücksichtigen.
Wahrheitsfindung gegen Persönlichkeitsrecht

Dieses ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz (GG). Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützen die Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Zwar geht dieses Recht nicht so weit, dass es einen umfassenden Schutz davor gewähren würde, in der Öffentlichkeit durch andere beobachtet zu werden. Sehr wohl hingegen gewährleistet es von unerwünschter Kontrolle oder Überwachung frei zu sein. Man muss also auch auf öffentlichen Wegen und Plätzen keineswegs generell dulden, gefilmt zu werden.

Wie jedes Grundrecht unterliegt jedoch auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewissen Schranken. Bei der Entscheidung, ob ein Dashcam-Video zum Beweis zugelassen wird, muss das Gericht daher dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen die verfassungsrechtlich geschützten Positionen der übrigen Verfahrensbeteiligten gegenüberstellen.
Verdeckte oder offene Aufnahme

Als solche kommt in einem Schadensersatzprozess nach einem Unfall vor allem das Interesse des Klägers an der Wahrheitsfindung in Betracht, um seine berechtigten Ansprüche auch durchsetzen zu können. Besonders, wenn der Aufgezeichnete selbst den Schaden verursacht und dabei womöglich sogar eine Straftat begangen hat, können die Interessen des Kameranutzers die Persönlichkeitsrechte des Gefilmten überwiegen.

Grundsätzlich ist entscheidend, ob die Aufnahme verdeckt oder offen und für den betroffenen Personenkreis erkennbar erfolgte. Wenn der Gefilmte die Videokamera sehen konnte und mit einer Aufzeichnung rechnen musste, wiegt eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts weniger schwer. Konnte er die Aufzeichnung hingegen weder erkennen noch etwa wegen eines Hinweisschildes damit rechnen, muss das Interesse des Filmenden daran, die Aufnahmen im Prozess zu verwerten, schon sehr stark wiegen, damit das Beweismittel zugelassen wird. Im Fall einer verdeckten Mitarbeiterüberwachung hat das Bundesarbeitsgericht beispielsweise entschieden, dass allein das Interesse, ein Beweismittel zu sichern, nicht ausreicht, um eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte zu rechtfertigen.
Die Dashcam liefert nicht das ganze Bild

Die Dashcams zeichnen wohl verdeckt auf. Zwar sind sie bei genauerem Hinsehen an der Windschutzscheibe für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Allerdings dürften die relativ kleinen Kameras, zumal im fließenden Verkehr, wohl nur von den wenigsten Autofahrern wahrgenommen werden. Damit sind an die Interessen des Kameranutzers hohe Anforderungen zu stellen. Sofern sich sein Schaden in Grenzen hält, und er dem Gefilmten ein vergleichsweise geringes Fehlverhalten vorwirft, dürfte die Abwägung zu seinen Ungunsten ausgehen. Anders kann sich die Lage darstellen, wenn dem Dashcam-Nutzer ein erheblicher (körperlicher) Schaden entstanden ist.

Neben dem Persönlichkeitsrecht des Aufgezeichneten muss sich der Richter auch damit befassen, wie zuverlässig das Video überhaupt das Geschehen beweist. Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, dass die Videoaufzeichnungen der Dashcam frei von Manipulationen sind. Insofern stellt sich die Frage, wie manipulationsanfällig die Auto-Kameras im Allgemeinen, und das im Einzelfall verwendete Modell im Speziellen sind. Sollte hierüber ein Streit entbrennen, wäre dieser durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu lösen.
Die Beweiserhebung im Zivilprozess ist jedoch nicht auf den Augenschein beschränkt. Das Gericht hat noch mehr Möglichkeiten. Es kann durch Zeugenaussagen, Sachverständige oder Urkunden das Geschehen ermitteln.

Eine Dashcam kann aber bestenfalls den Blick durch die Windschutzscheibe eines Unfallbeteiligten bieten. Das ganze Bild ergibt sich nur durch das Zusammenspiel aller vorhandenen Beweise. Am Ende liegt es allein am Gericht, zu entscheiden, welchen Stellenwert es dem Videobeweis neben den übrigen Beweismitteln zukommen lässt.

Der Autor Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches- Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover, die Autorin Hanna Schmitz ist Mitarbeiterin am dortigen Lehrstuhl.


Das ist also im Augenblick der Stand der Dinge.
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon isabeau » 25.09.2014 11:16

Für diejenigen die sich für das Urteil aus Bayern über die Verwendung von Dascams interessieren.

Hier das Urteil mit Begündung:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... romHL=true
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