Car Dash Cam

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Re: Car Dash Cam

Beitragvon echo909 » 29.01.2014 17:08

Ärgerlich, sowas. Ich hoffe, der Verursacher wird schnell zur Verantwortung gezogen und vor allem der Schaden schnell reguliert. Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, wäre ich sehr interessiert, wie die Frage der Verwertbarkeit der Aufzeichnungen geklärt wird. Vielleicht kannst Du uns auf dem Laufenden halten. Danke!
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon sailor » 29.01.2014 18:34

echo909 hat geschrieben:Ärgerlich, sowas. Ich hoffe, der Verursacher wird schnell zur Verantwortung gezogen und vor allem der Schaden schnell reguliert. Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, wäre ich sehr interessiert, wie die Frage der Verwertbarkeit der Aufzeichnungen geklärt wird. Vielleicht kannst Du uns auf dem Laufenden halten. Danke!




Klar werd ich machen

jetzt haben wir ja einen aktuellen Fall aus der Praxis :lol:

Die Polizei hat auf jeden Fall eine Kopie zur Beweissicherung von den Aufzeichnungen gewollt. Sie sagten,falls es zu einer Verhandlung kommen sollte.


Gott sei Dank war´s nur das T-Car
beim Zetti hätten die die Auszeichnungen nicht mehr gebraucht :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon sailor » 31.01.2014 17:01

So, nun findet die Unfall -Angelegenheit seinen guten Abschluß


Der Unfall-Verursacher hat auf Grund der Beweislast ( DashCam), den von ihm verursachten Unfall zugegeben.

Die Angelegenheit liegt jetzt bei seinem Versicherer zur Regulierung vor.

Den Richterspruch werden wir uns also sparen :2thumpsup:


Anmerkung: die Ausgaben für die DashCam haben sich für mich gelohnt !!

Gr. Kl :thumpsup: us
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Racoon » 01.02.2014 00:47

Und wieder ein Grund pro Dash Cam! :D :thumpsup:
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon isabeau » 12.09.2014 08:39

@ Sailor.....es ist genau so gelaufen, wie es üblicherweise bei Dashcam Beweisen nahezu immer läuft.
Die Unfallgegner lenken sofort ein sobald sie von der Aufnahme erfahren.
Das ist auch der Grund warum es so wenig Grichtsurteile gibt die eine Dascamaufnahme als Beweis heranzieht.
Aber wir habe ja nun ein Urteil das sich direkt mit der Dashcam und ihrer Nutzung befasst.

Das Verwaltungsgericht in Ansbach erklärte den Einsatz sogenannter Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig: So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Dies sei nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig.

Maßgebend hierfür sei, dass das Gesetz heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulasse und diese einen "erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen" darstellten.

Quelle: spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-infos-ueber-gesetze-und-urteile-zu-den-kameras-in-autos-a-985717.html


Die gesetzliche Grundlage ist das "Recht am eigenen Bild" aus dem Kunst Urheber Gesetz.

§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 24

Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.


Der Knakpunkt ist also wenn du eine bestimmte Person aufnimmst brauchst du die Einwilligung...am besten schriftlich...
Ausgenommen Personen der Zeitgeschichte.
Dies gilt allerdings nur im Öffentlichen Raum. In der Privatsphäre ist es noch strenger, das haben auch die Personen der Zeitgeschichte ihre Persönlichkeitsrechte.
In § 23 Abs.1 Punkt 2 aber ist ein Interessanter Satz, auf den das Ansbacher Gericht auch abhob.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Das heißt also, wenn du nur allgemeine Landschaftsaufnahmen machst, und die Personen die zufällig nur ungewollt drauf sind brauchst du deren Einwilligung nicht.
Hast du nun eine Straftat zufällig auf der Aufnahme mit drauf....wird es interessant.
Wohlgemerkt ...Straftat...nicht Ordnungswiedrigkeit.
Beispiel...du stehst an der Ampel und es fährt einer bei Rot drüber....Ordnungwiedrigkeit....nicht verwertbar, weil der Verstoss gegen das
Persönlichkeitsrecht schwerer wiegt.
Nun knallt es aber bei dem Rotlichtverstoss. So wird es zu einer Straftat. Dann entscheidet später der Richter, ob das Video als Beweismittel zugelassen wird. Er wird abwägen ob er das Persönlichkeitsrecht oder das Schadenersatzrecht höher bewertet. Kommt allerdings noch dazu, das der Verursacher den Rotlichtverstoss leugnet, wird er mit Sicherheit für die Zulassung sein. Denn dann haben wir noch eine Straftat. Den Betrug.

Aber in der Regel werden die Verursacher und die Versicherung sofort einlenken, wenn sie erfahren, das es eine Videoaufname gibt.
Aber Vorsicht...die Aufname dürfen denen nicht gezeigt werden...das währe dann eine Veröffendlichung, und somit ein Verstoß gegen §22 (Siehe oben) Es sei den du lässt die das schriftliche Einverständniss des Aufgenommenen geben.
Die Anwälte kommen gerne mit dem Spruch, " Ja zeigen sie doch mal was sie da glauben zu haben......" so wollen sie dich in diese Straftat treiben, und zeigen dich derer an, um die Verwertbarkeit zu verhindern. Das sind übliche Winkeladvokatenzüge.

Noch genauer als beim Bild mußt du aber beim gesprochen Wort sein.

Das ist eine weitere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Zu den für die freie Entfaltung des Einzelnen notwendigen Schutzbereichen gehört - wie das Recht am eigenen Bild - in bestimmten Grenzen auch das Recht am gesprochenen Wort. Demgemäss kann jedermann grundsätzlich allein darüber bestimmen, wer sein Wort aufzunehmen befugt ist. Ferner auch darüber, ob und vor wem seine auf Tonträger gespeicherte Stimme wieder abgespielt werden darf.
Die Unantastbarkeit der Persönlichkeit würde wesentlich beeinträchtigt, wenn es anderen gestattet wäre, ohne oder gar gegen den Willen des Betroffenen über sein nichtöffentlich gesprochenes Wort nach Belieben zu verfügen. Indessen ist zu unterscheiden zwischen heimlichen Tonbandaufnahmen, die den schlechthin unantastbaren intimen Lebensbereich berühren und solchen, die einen Schutzbereich betreffen, der unter qualifizierten Voraussetzungen für bestimmte staatliche Eingriffe offen ist. Bei der letzteren Alternative sind Fälle denkbar, wo überwiegende Interessen der Allgemeinheit etwa im Strafverfahren es gebieten, dass ein grundsätzlich schutzwürdiges persönliches Interesse an der Nichtverwendung heimlicher Tonbandaufnahmen ausnahmsweise zurücktreten muss.

Quelle :rechtslexikon.net/d/recht-am-gesprochenen-wort/recht-am-gesprochenen-wort.htm
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon uwe-333 » 12.09.2014 17:02

isabeau hat geschrieben:@ Sailor.....es ist genau so gelaufen, wie es üblicherweise bei Dashcam Beweisen nahezu immer läuft.

Aber Vorsicht...die Aufname dürfen denen nicht gezeigt werden...Die Anwälte kommen gerne mit dem Spruch, " Ja zeigen sie doch mal was sie da glauben zu haben......" so wollen sie dich in diese Straftat treiben, und zeigen dich derer an, um die Verwertbarkeit zu verhindern. Das sind übliche Winkeladvokatenzüge.

Quelle :rechtslexikon.net/d/recht-am-gesprochenen-wort/recht-am-gesprochenen-wort.htm[/quote]

Dieser Hinweis ist sehr,sehr interessant, thanx isebeau !!!
Einiges Andere, hatte ich kürzlich auch in der ADAC-Zeitung gelesen.

Auch, Zitat: "In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal sind im Auto installierte Dashcams bereits ausdrücklich verboten: Es drohen Bußgelder (in Österreich bis zu 10.000 Euro) und die Beschlagnahme der Kamera.
Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/adac-im- ... hcams.aspx
(@ Klausi: Das ist übrigens der Artikel, den ich letztens bei ca. 3 Kn ansprach :wink: )
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon isabeau » 12.09.2014 20:49

Dieser Hinweis ist sehr,sehr interessant, thanx isebeau !!!


Gern geschehen....die Welt ist schlecht.....und bei Gericht erlebe ich die dollsten Kloppse.
Manchmal hast du das Gefühl es gibt Menschen in Roben die den Kopf nur haben damit es nicht in die Lunge regnet.
:mrgreen:
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Re: Car Dash Cam o. Kamera aus dem Umfeld

Beitragvon Jacky777 » 15.09.2014 12:55

und wer keine solche Cam hat, sollte sich mal im Umfeld umschauen.

Als mir letztes Jahr die Nuss in der Tankstelle in meinen Mini gefahren ist, wollten die auch glatt mir noch die Schuld reindrücken, sogar behaupten ich wäre alkoholisiert, da waren selbst die Herren in der grünen Uniform platt. Ich forderte also über meinen Anwalt vom Tankwart das Video (wo der auch noch rumzickte mit) und sendete die markanten Bilder an die Gegenseite - Ergebnis, auf dem Video und den Fotos waren klar meine Bremslichter zu erkennen - mein Kfz stand also - Gegenseite hat zu 100 % den Schaden bezahlt, auch wenn sie zuvor mal was von Teilschuld etc. gelabert hatten, weil das bei Tankstellen immer so... bla bla bla.

Also wenn es Kameras im Umfeld gibt, dort auch die Beweise sichern - zahlt sich aus, denn wie gesagt zu Anfrang wollten der Unfallverursacher, wie auch die generische Versicherung mir das anhängen. So zahlten sie voll - auch ohne Gerichtsverhandlung :2thumpsup:

LG Jacky
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon isabeau » 20.09.2014 12:40

Siehst du Jacky.....wieder ohne Gerichtsverhandlung...
Wie ich schon oben anführte, sobald ein Video auftaucht (Oder dies nur behauptet wird) lenken die meist ein.

Mir persönlich stellt sich die Frage....was könnten den die Ordnungshüter dagegen haben, wenn man mit Dashcam fährt????
Fühlen die sich möglicherweise slbst überwacht????
Es sind schließlich 2 verschiedene paar Schuhe, ob ich nun ein Video aufnehme oder ob ich es veröffendliche???
Schließlich können die Ordnungshüter im Verdachtsfalle die Kamera oder besser die Speicherkarte dann als Beweismittel beschlagnahmen und auswerten.
Das kann für den Aufnehmenden auch peinlich werden....Schlussfolgerung....wer mit Dashkam fährt hält sich wohl mehr an Regeln als ohne, denn auch sein Verhalten wird ja gespeichert.
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Re: Car Dash Cam

Beitragvon Murdock » 20.09.2014 20:02

Mir persönlich stellt sich die Frage....was könnten den die Ordnungshüter dagegen haben, wenn man mit Dashcam fährt????
Fühlen die sich möglicherweise slbst überwacht????


Wieso Ordnungshüter?

So etwas ist doch gesetzlich geregelt was erlaubt ist und was nicht. Und Gesetze werden von der Politik gemacht,
nicht von Ordnungshütern. Da sollte man eher mal bei den Datenschützern nachfragen. Datenschutz ist Täterschutz
und nichts anderes.
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