Sali Zäme
Hallo, Hallo ist das in Deutschland grosszügig.........
Das ist die Vorgabe für ein Veteranenfahrzeug in der Schweiz!!!
Als Veteranenfahrzeug kann ein Fahrzeug bezeichnet werden, wenn es in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder um Standschäden zu vermeiden in Verkehr gesetzt wird. Die Fahrzeughalter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge, die als Zeugen ihrer Zeit gelten, einen beträchtlichen Aufwand.
Die periodischen Nachprüfungsintervalle für Motorfahrzeuge und die dazugehörenden Anhänger können bis sechs Jahre ausgedehnt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die erste Inverkehrsetzung muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein.
Die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen. Die jährliche Fahrleistung darf maximal 2000 - 3000 km betragen.
Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen und dürfen keine technischen Änderungen oder Umbauten aufweisen.
Die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind sowie fachmännisch ausgeführte Reparaturen sind zulässig.
Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt.
Für spezielle Fahrzeuge oder Fahrzeuge über deren Herkunft nur ungenügende Angaben gemacht werden können wird gemäss den neuen Veteranenweisungen eine FIVA-Card (Link:
www.fsva.ch)neues Fenster verlangt.
Na nun kann ich wenigstens erklären warum ich so auf Originalität poche.
Gruss Dani
Ob die genannten Bedingungen erfüllt sind, kann nur aufgrund einer Fahrzeugprüfung im Strassenverkehrsamt festgestellt werden.