Es sollte anstatt "Polizeibeamte", was klar Männlich ist
"Beamte im statusrechtlichen (oder staatsrechtlichem) Sinne sind ernannte Personen, die zu ihrem Dienstherrn (Dienstherrenfähigkeit = das Recht, Beamte zu haben, § 121 BRRG) in einem bestimmten Treueverhältnis stehen."
Personen.....also umfasst der Begriff Beamte(n) beide Geschlechter.
Und nicht "Verkehrsteilnehmer", sondern "Am Verkehr Teilnehmende" heißen.
Fakt ist also, und das ist kein Witz. Frauen dürfen weder anhalten oder angehalten werden.
§1 Abs. 2 StVO (Definitionen):
"Verkehrsteilnehmer ist jeder, der körperlich und unmittelbar auf den Ablauf eines
Verkehrsvorganges einwirkt."
Ist auch sehr unmissverständlich.
Natürlich ist das Korintenkackerei....aber wir haben es mit Korintenkackern zu tun.
Man muß sie eben mit ihren eigenen Mitteln schlagen.
Wenn man eine grundsätzliche Abneigung hat und alle Polizisten über einen Kamm schert, ja.
allerdings ist es für einen Richter sehr kritisch nicht nach dem Gesetzestext zu urteilen.
So einer Gerichtsverhandlung würde ich gerne mal beiwohnen. -siehe oben: Beamte(r)/ Verkehrsteilnehmer-
Spaß beiseite, es gibt ganz sicher viele Erbsenzähler bei der Polizei, aber die gibt es in anderen Branchen auch. Dennoch
würde man sich in meinen Augen bei so einem Verhalten eher lächerlich machen. Und alle über einen Kamm zu scheren ist
schlicht unfair.
Gruß Dirk