TÜV für abgemeldeten Zetti?

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Re: TÜV für abgemeldeten Zetti?

Beitragvon chriz93 » 03.02.2020 21:18

Nochmal kurzer Einwand wegen der Vollabnahme nach 7 Jahren. Mein Roadster stand über 10 Jahre abgemeldet, eine Vollabnahme war nicht nötig. Ganz normale HU. Die Regelung mit den 7 Jahren gibt es nicht mehr.
Ich hab mir immer Kurzzeitkennzeichen geholt. 2 mal ~45€. Trailer mieten und evtl noch ein Auto mit Ahk leihen war mir zu teuer. Außerdem gehöre ich zu der Generation, die für sowas einen extra Führerschein machen darf. Mein 81-jähriger Opa kann sich legal auf ein 1000er Moped schmeissen und losfahren. Oder ein LKW. Ist aber beides noch nie gefahren. Aber das ist ne andere Geschichte ;)
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Re: TÜV für abgemeldeten Zetti?

Beitragvon OldsCool » 03.02.2020 21:57

Wenn die Daten noch nicht gelöscht sind bzw. Du alle Papiere/CoC noch hast geht das. Insbesondere wenn es viele Sondereintragungen gab könnte das problematisch werden, weil die stehen in der CoC nicht drin, sondern nur im Schein. Wenns den nicht mehr gibt kannst du alles neu abnehmen lassen.
Im Zweifel würd ich da immer die lokale Zulassungsstelle kontaktieren. Die Verfahren sind da extrem unterschiedlich und erwecken teils den Eindruck von Willkür :pssst:

Gruß Steffen
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Re: TÜV für abgemeldeten Zetti?

Beitragvon Roadcaptain » 04.02.2020 09:18

mk-z3-2.0 hat geschrieben:Verstehe den Sinn zwar immer noch nicht, aber egal...

Wenn Du Dir von Deiner Versicherung bestätigen lässt, dass die Fahrt zur HU und zurück versichert ist, kannst Du ohne Plakette fahren. Alte Kennzeichen haste noch? Das wäre wichtig.


Nicht ganz richtig. Die Zulassungsbehörde wird dir kein Dokument ausstellen und die Versicherung keinen Schutz übernehmen.

Das geht nur, wenn dem Fahrzeug bereits mal ein Kennzeichen zugeteilt war und dieses als sogenanntes Verbleibkennzeichen reserviert ist. Dann kannst du mit der EVB zum TÜV ud zur Zulassungsstelle fahren. Da aber nur ein Kurzzeitkennzeichen angepappt war, geht das nicht.

Ansonsten bleibt nur das Kurzzeitkennzeichen oder der Anhänger.

Was mir aber nicht so ganz klar ist. Wofür das Ganze. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann jederzeit (innerhalb 84 Monate nach der Abmeldung) dem TÜV vorgeführt werden. Alles andere wäre auch reine Geldverschwendung.
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Re: TÜV für abgemeldeten Zetti?

Beitragvon Roadcaptain » 04.02.2020 09:24

chriz93 hat geschrieben:

Die Regelung mit den 7 Jahren gibt es nicht mehr.



Da bin ich nicht ganz bei dir. Nach 7 Jahren werden die Daten beim KBA gelöscht. Ich habe gerade so einen Fall. Ich habe einen ganz frühen BRABUS SL in den Niederlanden gekauft. Deutsches Fahrzeug im Jahr 2000 in die NL ausgeführt. Der Niederländer konnte mit den Deutschen Papieren nix anfangen und hat sie entsorgt. Das KBA hat dann in 2008 die vorhandenen Daten, incl. aller Sondereintragungen gelöscht. Ich renn schon seit 18 Monaten hinter jeder einzelnen Eintragung her, um das Dingen wieder auf die Strasse zu bringen. Damit hatte ich nicht gerechnet. Bei Vorlage der original Papiere, auch wenn sie entwerte wurden, mag das anders aussehen.
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Re: TÜV für abgemeldeten Zetti?

Beitragvon OldsCool » 04.02.2020 12:35

Danke für die Bestätigung meiner Aussagen und das praktische Beispiel. Weiter viel Glück auf dem steinigen Weg der Bürokratie :pssst:
Merke: Die CoC ist heilig... Nie ein Auto ohne kaufen. Wenn Sie fehlt soll sie der Verkäufer erst besorgen... :enraged:

Gruß Steffen
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Re: TÜV für abgemeldeten Zetti?

Beitragvon chriz93 » 04.02.2020 15:26

Ich ging jetzt davon aus, das epos ein deutschen z3 hat und seine Papiere beisammen hat. Und er sich keine Sorgen machen muss, selbst wenn der zetti noch länger abgemeldet bleibt. Aber diese pauschale Vollabnahme Regelung nach 7 Jahren wurde geändert und gilt nicht mehr. Hatte die Prozedur im Oktober 19 und war froh als die Dekra mir das erzählt hat. Ich glaub die zulassungsstelle hatte mir noch ca 100 abgenommen, da die ja meine gelöschten Daten wieder eintippen mussten.

Also lass das gute Stück stehen solange du willst.
Und dann holst du dir kurzzeitkennz. Bequemste und günstigste Variante für mich.
Grüße
chriz93
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Re: TÜV für abgemeldeten Zetti?

Beitragvon Gerald65 » 04.02.2020 17:36

Moin,

hier kam ja schon ein paar mal die Aussage, dass keine Vollabnahme oder Wiederzulassung nötig ist. Die 7-Jahresregel gab es eigentlich noch nie. Solange Papiere für das Fz. vorhanden sind, ist HU/AU ausreichend. Bei mir kam noch kein Kunde vom Amt zurück ohne Zulassung. :D

Bei umfangreichen Eintragungen sollte man vielleicht das Amt vorher befragen, da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Aber auch dafür kann man für eine Gebühr einen Zettel ausfüllen. Ist auf jeden Fall billiger, als das Auto zu TÜVen, an- und wieder abzumelden.

Viele Grüße aus BS
Gerald
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