mk-z3-2.0 hat geschrieben:Verstehe den Sinn zwar immer noch nicht, aber egal...
Wenn Du Dir von Deiner Versicherung bestätigen lässt, dass die Fahrt zur HU und zurück versichert ist, kannst Du ohne Plakette fahren. Alte Kennzeichen haste noch? Das wäre wichtig.
Nicht ganz richtig. Die Zulassungsbehörde wird dir kein Dokument ausstellen und die Versicherung keinen Schutz übernehmen.
Das geht nur, wenn dem Fahrzeug bereits mal ein Kennzeichen zugeteilt war und dieses als sogenanntes Verbleibkennzeichen reserviert ist. Dann kannst du mit der EVB zum TÜV ud zur Zulassungsstelle fahren. Da aber nur ein Kurzzeitkennzeichen angepappt war, geht das nicht.
Ansonsten bleibt nur das Kurzzeitkennzeichen oder der Anhänger.
Was mir aber nicht so ganz klar ist. Wofür das Ganze. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann jederzeit (innerhalb 84 Monate nach der Abmeldung) dem TÜV vorgeführt werden. Alles andere wäre auch reine Geldverschwendung.