Servus!
Unabhängig von dem hier geschilderten offensichtlichen Betrugsfall gilt es grundsätzlich, von einem Käufer immer den Identitätsnachweis zur Einsicht zu fordern, falls ein Vertrag zustande kommen; dazu benötigt man Dokumente, die es zu prüfen gilt.
Zur Not mit der Hinzuziehung von Fachleuten wie der Polizei.
Mein Geld lasse ich immer durch einen Bankmitarbeiter zählen und bin so vor Falschgeld fast sicher.
Von den Dokumenten mache ich jeweils eine Farbkopie und behalte mir auch im Zeitalter total überzogener Datenschutzwahnvorstellungen dieses Recht weiterhin vor. Der Käufer hat ja auch alle Daten von mir!
Aus meiner Erfahrung nach vielen Fzg-Verkäufen und mehrmaligen Auftreten von "schwarzen Schafen", die mittels minutengenauer Übergabe duch den Kaufvertrag, welche beide Seiten unterzeichnet haben, sich damit "selbstanzeigend" verhielten, habe ich keine Bedenken und kann argumentativ bisher potenzielle Käufer überzeugen.
eisi