Tweety bei mobile

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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Zico63 » 06.05.2013 19:42

Hallo Eisi. Hatte im Winter ein Problem mit dem Hard-Top,bin zum BMW Händler der es mir auf drauf gemacht hatte und bat um neu justieren,der sagte mir dann das man ein Hard-Top nicht einstellen kann.Da ich hier Quergelesen habe wußte ich das es doch einzustellen geht und wollte die Original Anleitung,leider habe ich die Anleitung hier im Forum erst nach der Bestellung in der Bucht entdeckt.Lg aus Köln
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon FinZ3 » 06.05.2013 20:17

also gut würde ich das nicht finden,wenn da jmd mein Bild nutzt. Ich würde dort anrufen und mal ganz nett drauf aufmerksam machen und gut ist.

Der Aufwand den Du da betreiben müsstest und vorallem den Ärger, ne lassma. Geh lieber ne Runde Zetti fahren und lach Dich drüber aus :2thumpsup: :mrgreen:
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Al Jaffee » 07.05.2013 10:32

Kennt Jemand einen RA der sich mit solchen Fällen befasst ?

Trotz (wie ich finde) netter e-mail keine Reaktion:
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon SwaY » 07.05.2013 16:21

ich an deiner Stelle würde mir einen Anwalt in deiner Nähe suchen. Idealerweise Fachanwalt für Urheberrecht (Fachanwalt darf sich nicht jeder nennen, also der kennt sich in seinem Fachgebiet dann auch aus)
nur ärgerlich, dass du die Beratungskosten aus eigener Tasche bezahlen musst...(soweit ich weiß sind diese nicht Erstattungsfähig)
Falls du eine Rechtsschutz hast auf jeden Fall mal anfragen, ob die das übernehmen. Aber ich glaube sowas ist bei vielen nicht mit drin.

Aber wenn keinerlei Reaktion kommt würde ich es auch weiter verfolgen.

Widerrechtliche, gewerbliche Nutzung auf 3 Internetseiten, 2 davon sehr gut besucht. Theoretisch 6-fache Nutzung, da die kleinen Vorschaubilder ja auch nicht sein Eigentum sind.
Da könnte schon ein nettes Sümmchen zusammen kommen

falls du was bzgl solchen Fällen lesen willst:
http://www.medi-ip.de/verwendung-fremde ... 1240580701
hier war der Angeklagte ein Privatmann und handelte in privater Sache, daher recht geringe Summe, allerdings auch für nur ein Bild in einer Auktion

http://www.frag-einen-anwalt.de/Bildrec ... 38240.html
ebenfalls privater Verkäufer. Interessant ist was der Anwalt antwortet. Auflösung und Auflage dürfte in etwa einer Gebrauchtwagenbörse entsprechen, also denke ich kann man es gut als Vergleich heranziehen
Grundhonorar 150/Bild
100% Aufschlag, weil der Urheber nicht genannt wurde
macht 300 Euro und dann die 3-fache Nutzung...
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon zzzZZZzzz » 07.05.2013 16:21

Ach nee, die Autogalerie auf der Münchener... :-P
Würde da keine größere Reaktion erwarten, die Betreiber sind eher schlichtere Gesellen. Aber wie wäre es denn mit einfach mal anrufen?
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon uwe-333 » 07.05.2013 18:20

SwaY hat geschrieben:ich an deiner Stelle würde mir einen Anwalt in deiner Nähe suchen. Idealerweise Fachanwalt für Urheberrecht (Fachanwalt darf sich nicht jeder nennen, also der kennt sich in seinem Fachgebiet dann auch aus)


Interessante Links, lieber Holger :thumpsup: :thumpsup:

Bei den Urteilen von LG Hamburg von 1987 bzw. AG Köln von 2007, merkt man wirklich, dass es bei Gericht, wie auf hoher See zugehen kann.
Die Entscheidung des OLG überzeugt, auch m.E., nicht in allen Punkten.
Die Gerichte haben seit 2009 scheinbar wenig dazu gelernt.

@ Christoph: Jetzt kommt es wohl drauf an, wie sehr Du dich drüber ärgerst und wieviel Zeit Du langfristig investieren magst.
Recht bekommst Du. Das ist das Einzige, was für mich klar ist!

Evtl. wäre ein Telefonat tatsächlich nützlich.
Erfolgte Rechtsberatung wegen Mehrfachmissbrauch (mit steigender Tendenz) erwähnen, Ankündigung einer zeitnahen Einforderung, einer verbindlichen Erklärung über weitere, widerrechtlich genutzte Veröffentlichungen/Plattformen.
Gutmütigen Vergleich, auf der Basis einer fundierten I-Net-Recherche vorschlagen.

Selbstbewusst erwähnen, dass Du von Deiner Rechtsschutzversicherung mittlerweile eine Deckungszusage hast, aber Dir den Aufwand ersparen magst ... und mit 1000 € anfangen.
1 Tag Bedenkzeit lassen.
Am nächsten Tag, je nach dem, meinetwegen auf Betrag X runterhandeln lassen.
(Wenn nach 2 Kurzteflonaten Klärung möglich war)

Das könnte langfristig, sehr "nervig" werden :roll:
Es kommt noch immer darauf an, wie viel Dich das Ganze wurmt und, ob Du derzeit den Kopf dafür frei hast, um für Deine Ansprüche kämpfen zu können/wollen ;-) :wink:
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon tbsxyzzz » 07.05.2013 19:34

Häi Christoph,
halte die Vorgehensweise von Uwe für überaus praktikabel (hoffe, Du hast einen Freund der Rechtsanwalt ist).
Meine Erfahrung (auch mit ausländischen Versicherungen) lehrt mich, dass manchmal "Pokern" gar nicht die dümmste Alternative ist. Zumindest habe ich mein Geld bekommen, wahrscheinlich durch Hartnäckigkeit (übrigens OHNE Rechtschutzversicherung-das habe ich aber erst später gemerkt).
Du machst sehr schöne Bilder und die könnte ja jeder mal so kurz für irgendwas zweckentfremden.
Das kann ja wohl nicht sein.
Drück Dir die Daumen,
viele Grüße, Micha
P.s.: Ich hatte schon mal einen Rechtsstreit um "Geschmacksmuster"......Örgs
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Al Jaffee » 08.05.2013 10:11

Das Photo scheint Vielen zu gefallen :lol:
Link
Dumm nur dass Tweety jetzt scheinbar gar kein BMW sondern ein Mazda ist ????
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Abbakus » 08.05.2013 10:19

Mir fällt da gerade jemand ein, der Dir dazu zur Seite stehen könnte.

Gehe doch mal auf das Forum bei E30.de, und suche nach dem "Marburger".
Seine Mailadresse sollte über die Suchfunktion ebenfalls auftauchen - evtl. sogar eine Tel.Nr.

Er hat bereits einigen Forenmitgliedern erfolgreich zur Seite gestanden und ist immer sehr hilfsbereit und total offen für solche Vorfälle.
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Al Jaffee » 08.05.2013 14:15

Leider geht es nicht ohne.
Der von mir beauftragte RA meint es wäre von Vorteil Zeugen zu haben.
Freiwillige vor.
Schaut euch die Anzeigen nochmal an und merkt euch das Bild.
Hier nochmal zum Vergleich das Original.
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