SwaY hat geschrieben:ich an deiner Stelle würde mir einen Anwalt in deiner Nähe suchen. Idealerweise Fachanwalt für Urheberrecht (Fachanwalt darf sich nicht jeder nennen, also der kennt sich in seinem Fachgebiet dann auch aus)
Interessante Links, lieber Holger
Bei den Urteilen von LG Hamburg von 1987 bzw. AG Köln von 2007, merkt man wirklich, dass es bei Gericht, wie auf hoher See zugehen kann.
Die Entscheidung des OLG überzeugt, auch m.E., nicht in allen Punkten.
Die Gerichte haben seit 2009 scheinbar wenig dazu gelernt.
@ Christoph: Jetzt kommt es wohl drauf an, wie sehr Du dich drüber ärgerst und wieviel Zeit Du langfristig investieren magst.
Recht bekommst Du. Das ist das Einzige, was für mich klar ist!
Evtl. wäre ein Telefonat tatsächlich nützlich.
Erfolgte Rechtsberatung wegen Mehrfachmissbrauch (mit steigender Tendenz) erwähnen, Ankündigung einer zeitnahen Einforderung, einer verbindlichen Erklärung über weitere, widerrechtlich genutzte Veröffentlichungen/Plattformen.
Gutmütigen Vergleich, auf der Basis einer fundierten I-Net-Recherche vorschlagen.
Selbstbewusst erwähnen, dass Du von Deiner Rechtsschutzversicherung mittlerweile eine Deckungszusage hast, aber Dir den Aufwand ersparen magst ... und mit 1000 € anfangen.
1 Tag Bedenkzeit lassen.
Am nächsten Tag, je nach dem, meinetwegen auf Betrag X runterhandeln lassen.
(Wenn nach 2 Kurzteflonaten Klärung möglich war)
Das könnte langfristig, sehr "nervig" werden
Es kommt noch immer darauf an, wie viel Dich das Ganze wurmt und, ob Du derzeit den Kopf dafür frei hast, um für Deine Ansprüche kämpfen zu können/wollen
