Mal ne andere Frage

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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon ChrisGuz » 14.07.2008 21:34

hab nochmal gelesen :-( peinlich peinlich

also wegen des A...loch wärs mir egal. aber wenn jemand kinder gefährdet würde ich schon eine anzeige in erwägung ziehen.und sei es nur das er post vom staatsanwalt bekommt um sich mal zu überlegen was er da macht.
ich geb auch gern gas und bin oft sehr "zügig" unterwegs. aber da wo ich ausser ein paar sträuchern und mich selbst niemanden gefährde.
und ausserdem liebe ich das leben. nur mal so gesagt.


grüße von christian
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon bärchen » 14.07.2008 21:57

Wenn ich die Anzeige so aufbaue wie diesen Fred hier, dann erscheine ich vielleicht schon bei der Polizei als unglaubwürdig. Egal, die müssen per Gesetz jede Anzeige aufnehmen...

Die Gewichtung lang anfangs bei der Beleidigung; 4 Stunden später füge ich aufgrund der Schwere noch die spielenden Kinder an... Tja, da reiben sich doch jetzt schon im Stand der Ermittlungen die Verteiger kräftig die Hände, oder? Alles nur meine Meinung...

Die Frage ist ja nach dem Sinn oder Unsinn einer Anzeige; wo ist die Beweislast, wie wurde die höhere Geschwindigkeit ermittelt, ist er wirklich schneller gefahren, sind Kinder ernsthaft gefährdet worden? Tja, Fragen über Fragen...

Wie gesagt, ich kann den Ärger verstehen, keine Frage.

Gruß
Rainer
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon zettdrei11 » 14.07.2008 22:27

Ich kann den Ärger verstehen, persönlich stehe ich aber über den Dingen und hätte es längst vergessen denn bin auch der Meinung es bringt ja eh nichts ausser Zeitverschwendung.
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon Insolvenzprofi » 14.07.2008 22:43

zettdrei11 hat geschrieben:Ich kann den Ärger verstehen, persönlich stehe ich aber über den Dingen und hätte es längst vergessen denn bin auch der Meinung es bringt ja eh nichts ausser Zeitverschwendung.


aach mannn, aufgrund der dämlichen bürokratie bin ich wohl gezwungen derartiges verhalten zu dulden, damit will ich das thema hier beenden... wollte mich nur mal informieren ob es was bringt.... danke, ich denke wenn ich zeit und geld verliere ist es mir die sache nicht wert

@bärchen es ging mir nicht darum in der 30 zone der verlierer zu sein, dass meinte ich damit, nichts anderes :wink: nicht dass du mich nun falsch verstanden hast :wink: hoffe ich jedenfalls :2thumpsup:
PS: war auch mitm smart unterwegs, damit kann man eh nix reißen

@ an alle hier, habe gerade "iam a legend" gesehen, den film sollte man sich mal antun, der ist echt gut gemacht
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon ChrisGuz » 14.07.2008 22:56

yo, der film im kino, große leinwand.... kommt gut. will smith ist schon gut.
kann auch hankook empfehlen.

obwohl die zweite verfilmung aus den 70er jahren war auch schon goil.
wenn ich jetzt nochmal das orginal von "i am legend" in die finger bekomme... wars in den 50/60 jahren ?

egal. ist ja kein cineasten-forum :-) aber es entspannt. sche.. auf verkehrsrüpel *räuper*


grüße von christian
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon Insolvenzprofi » 14.07.2008 23:01

ich freue mich schon auf das Open Air Kino am Rhein, wenn du aus der Nähe bist kann ich es dir nur wärmstens empfehlen

http://www.frankenheimkino.de/

edit:
wollte in "das beste kommt zum Schluss" der soll klasse sein ;) Grindhouse ist nicht gut, hatte ich verwechselt
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon bärchen » 15.07.2008 05:49

Hallo Inso,

alles klar, habe verstanden... :D

Bei der Lage der Dinge bringt eine Anzeige, aus meiner Sicht, nichts außer Zeitaufwand und wieder Ärger. Wie gesagt, links rein und rechts wieder raus... :2thumpsup:

Gruß
Rainer
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon zdriver 52 » 15.07.2008 21:25

Zu einem Strafurteil bzw. zu einem Strafbefehl kommt es ausschließlich dann, wenn der angezeigte strafbewehrte Vorgang nach der Überzeugung des Gerichtes nachgewiesen ist. Bleibt dies offen, gilt in dubio pro reo, Freispruch. Das bedeutet aber nicht, dass, wie bereits von Rush gesagt, sich widersprechende Aussagen automatisch zu einer Pattsituation mit der obigen Folge führen. Der Angeklagte kann dem Gericht folgenlos erzählen, was er will, leugnen, bestreiten, schweigen, während der Anzeigenerstatter als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt und wegen falscher Anschuldigung seinerseits ein Verfahren auf sich zieht, wenn er der Lüge überführt wird. Er ist daher zunächst einmal glaubwürdig, während die Gegenaussage oft nur als reine Schutzbehauptung gewertet wird. Aber, das Gericht war nicht dabei und muss im Zweifel freisprechen. Deshalb, das ist richtig, nach unserer Rechtsordnung jedoch zwingend, dass objektiv zu Recht erstattete Anzeigen nicht stets zu einer Verurteilung führen z. b auch deshalb nicht, weil plötzlich neue (Entlastungs-) Zeugen auftauchen.........! Also Zeitaufwand, Ärger und auch Frust sind in der Tat einzuplanen, aber der Erfolg hängt nicht vom Hut, Alter oder Autotyp etc. ab.

Grüße
Axel
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Re: Mal ne andere Frage

Beitragvon Barbara » 15.07.2008 21:37

Hallo Inso, laß die persönliche Beleidigung untern Tisch fallen und zeige ihn an wegen:

Straftaten im Straßenverkehr:
Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten
(§ 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB)



Grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt derjenige, der sich in besonders gefährlicher Weise sich aus eigensüchtigen Gründen über die Pflicht zur Gefahrenvermeidung hinwegsetzt.
Zum grob verkehrswidrigen und rücksichtslos Handeln muss hinzu treten, entweder
das Nichtbeachten der Vorfahrt
falsches Überholen oder sonst bei Überholvorgängen falsches Fahren
falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen
Nichteinhalten der rechten Seite der Fahrbahn an unübersichtliche Stellen
Wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung Fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen oder der Versuch desselben
Nicht kenntlich machen haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge auf ausreichende Entfernung, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist
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