Hallo zusammen
Heute hab' ich's denn mal geschafft...
Ich war beim TÜV und hab' mal gefragt, ob es denn nun erlaubt ist oder nicht. Die Antwort war etwas schwammig...
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"Generell könnten derartige Schriftzüge den Hintermann ablenken", "Wenn die Klebefolie TÜV-geprüft ist bzw. eine DIN-Nummer vorweist", "Diese Folie muss im Verhältnis zur Splitterung bei Bruch geprüft sein", und weitere ähnliche Formulierungen bekam ich zu hören.
War hinterher weniger schlau als vorher...
Fazit: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich fahre demnächst mal mit Achims ausgebauter dritten Bremsleuchte zum Alex. Will ausloten, ob Er uns einen
passgenauen Aufkleber erstellen kann (vielleicht auf DIN-geprüfter Folie...

).
Sollte Er das hinbekommen, woran ich eigentlich keinen Zweifel habe, werde ich mir den Aufkleber auf die Bremsleuchte kleben.
Sollte es dennoch mal Stress mit einem unserer Freunde und Helfer geben, kann man den Aufkleber immer noch "vor Ort" entfernen.
Ich frage mich nur, was es für einen Unterschied macht, ob ein solcher Aufkleber nun auf der zusätzlichen Bremsleuchte ist, oder aber z. B. auf der Kofferraumklappe klebt. Dann ist der Hintermann ja auch abgelenkt...
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Traurig, zu wissen, in was für einer Bananen-Republik wir leben.
[ externes Bild ] Aber schließlich ist ja auch die Krümmung der Banane oder der Durchmesser der Klobrille bei uns DIN-geprüft und per EU-Verordnung vorgegeben...
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[ externes Bild ] Deutschland, Deuheutschland, üüüber aaahalles...
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Wo wir doch sonst keine Probleme haben...
Greetzzz , Pitti
