
zumie hat geschrieben:ich hake das Thema ab,ich hatte ihn noch angeschrieben,und ihn höflich darauf hingewiesen,das wir eine Kaufvereinbarung haben.Die Antwort von ihm,er hätte bei den vielen Mails die Übersicht verloren und sich dafür endschuldigt.
mk-z3-2.0 hat geschrieben:Wo steht ungefährliches Halbwissen?
Ich habe es nur aus rechtlicher Sicht beleuchtet, aber auch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es nur theorwtischer Natur ist.
PS: Kaufleute? Vertrag ist Vertrag. Das BGB unterscheidet hier keinesfalls
WernerBastian hat geschrieben:
Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
Deshalb hilft es ungemein bei diesen Pillepalle-Käufen, selbst bei Vorliegen eines formellen Kaufvertrags, sein Herz nicht so sehr an solch eine Sache zu hängen.
325i vfl hat geschrieben:WernerBastian hat geschrieben:
Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
Deshalb hilft es ungemein bei diesen Pillepalle-Käufen, selbst bei Vorliegen eines formellen Kaufvertrags, sein Herz nicht so sehr an solch eine Sache zu hängen.
Bist Du Rechts Experte?
WernerBastian hat geschrieben:325i vfl hat geschrieben:WernerBastian hat geschrieben:
Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
Deshalb hilft es ungemein bei diesen Pillepalle-Käufen, selbst bei Vorliegen eines formellen Kaufvertrags, sein Herz nicht so sehr an solch eine Sache zu hängen.
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