von Preu » 28.04.2016 20:20
Hallo zusammen. Da ich selber zeitweise in Tschechien lebe hatte ich mich schon etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt. Es ist schon so, dass man mit einem ausländischen Führerschein (EU) in D fahren darf. Aber wenn man aber in D den Führerschein entzogen bekommt, wird genau genommen ein Fahrverbot verhängt. Und dieses ist Personenbezogen und gilt in Deutschland weiter bis es auf gehoben wird oder die Frist abgelaufen ist. Die deutschen Behörden sind auch berechtigt gegen Ausländer ein Fahrverbot zu verhängen. In diesem Fall dürfen die Ausländer mit ihrem ausländischen Führerschein für die Zeit des Fahrverbotes nicht in D fahren.
Mittlerweile bekommt man in Tschechien auch nur noch einen Führerschein wenn man dort mindestens ein halbes Jahr amtlich gemeldet ist, d.h. man braucht da einen 2. Wohnsitz und muss sich anmelden. Anderenfalls kann man dort Fahrschule, Prüfungen etc. für kleines Geld machen aber die Führerscheinbehörde gibt den Führerschein nur aus, wenn man sich mit einem tschechischen Registrierungsdokument ausweisen kann.
Grüzze
Preu