Hi Gio,
im überregulierten Nachbarland siehts anders aus. Mein Nachbar hat sich ein Solowheel gekauft. Er(ca38) und sein Sohn(12) fahren auch hier im Ort, sogar die Haupt/Bergstraße (relativ steil und mit viel LKW) hoch. Läuft wohl ziemlich gut.
Letzte Woche ein Artikel in einer Autozeitschrift:
Keine Straßenzulassung. Erwischt die Ordnungsmacht ein solches Gerät im öffentlichen Bereich, so kann sie das Gerät sicherstellen, unbrauchbar machen und sogar vernichten. Der Gebrauch verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§§1,6PflVG). Diese Straftat kann mit einer Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens geahndet werden.
Das gilt auch für E-Longboard und E-Kickboard.
Schade einerseits, aber im Fall eines Personenschadens unversichert möchte ich nicht der Geschädigte sein. Vielleicht bin ich da sensibler als manch anderer, aber unsere Tochter hat von einem unversicherten Verhaltensauffälligen einen Schaden, der sie lebenslang mit unangenehmen Untersuchungen und Kosten verfolgt.
Grüße von Daniel