Steinbeizzzer hat geschrieben:Servus Zora,
normalerweise sind die Roten nur für Überführungs und Probefahrten erlaubt, ansonsten brauchst Du eine großzügige Werkstatt

Hallo Zora und Fred,
Die zeitweise Herausgabe von roten Kennzeichen wird immer schwieriger und für die Eigentümer zum Lotteriespiel.
Ich weiß aktuell von meinem Bruder, dass für das rote Kennzeichen bereits eine ausgestreckte Hand der Behörden danach greifen will. Schon beim geringsten Verstoß werden diese Kennzeichen zumindest in unserer Region dauerhaft eingezogen.
Dann kommt erschwerend hinzu, dass nach seiner Aussage fast alle Versicherungen im Schadensfall von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und die Verträge aufkündigen. Und Neuverträge für rote Kennzeichen abzuschließen, soll momentan zumindest hier bei uns absolut unmöglich sein.
EDIT:
Es kommt noch etwas dazu:
Ein mit Saisonkennzeichen zugelassenes Auto darf mit roten Nummernschildern NICHT außerhalb der aktiven Saison bewegt werden, da es auch in der inaktiven Phase als angemeldet gilt. Denn offiziell ist die Benutzung der roten Kennzeichen auf abgemeldete und/oder stillgelegte - d.h. NICHT zugelassene - Fahrzeuge begrenzt.