Punkte in Flensburg?!

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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon lemar » 11.04.2011 11:18

Stinkebaer hat geschrieben:Ich würde da mal bei ner Verkehrsrechtsberatung (ADAC, DAS o.ä.) oder bei nem Anwalt mit entsprechenden Anwalt nachfragen. Laut meinem Verständnis der 2-Jahres-Regelung müssen die alten Punkte gelöscht werden. Aber wer weiß, obs da nicht wieder igrendwelche Rechts-Hintertürchen von Seiten des Staates gibt... :roll:


naja, es sollen nur punkte von straftaten (Alkohol, Drogen, etc.)
länger drin bleiben. soviel hab ich schon rausbekommen. aber du hast recht, hintertürchen gibt es da bestimmt.

mfg
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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon -Ry » 11.04.2011 17:19

lemar hat geschrieben:das waren die TATTAGE!
die bescheide waren dann am 14.07.07 und am 12.08.09 rechtskräftig.

also nicht nur zwei tage sondern ein ganzer monat dazwischen. wie werden denn die 2 jahre definiert??

lemar hat geschrieben:
09.05.07 einen Punkt wegen etwas zu schneller Fahrweise
11.05.09 wieder ein Pünktchen wegen überholen im Überholverbot (mal ehrlich, da hat man genug Platz)



Jetzt hast du:
Mai 07 - Zu schnell. Punkte dafuer im Juli 07, durch Rechtskraft des Bescheides, erhalten.

Nun haettest du bis Juli 09 durchhalten muessen.

Mai 09 - /ignore Ueberholverbot


Ungeachtet der Rechtskraft der "Tat" aus dem Jahr 09, sind zwischen Rechtskraft, dem damit verbunden erhalt der Punkte und dem Tatzeitpunkt des naechsten Vergehens erst 22 Monate vergangen.

Im Auszug aus dem Verkehrszentralregister sind eben lediglich die Vergehensdaten angegeben. Deshalb sind das etwas mehr als 2 Jahre.

Genau das hab ich doch auch :/
Es zaehlt beim ersten das letzte und beim zweiten das erste Datum.
Ich kann mich auch vor begeisterung kaum noch halten :roll:

Die Pille muss jetzt runter :(


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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon Stinkebaer » 11.04.2011 17:41

Dann zählt also einmal das Datum der Rechtskräftigkeit und ein mal der Tatzeitpunkt? Kaum zu glauben!
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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon lemar » 12.04.2011 07:21

hmm...

endlich mal was genaues! :enraged:

nur mal so nebenbei, mich stören die blöden punkte nicht wirklich. da ich keine von diesen verarschungs-rabat-punkte-sammel-karten besitze, sammle ich halt auf diese weise :wink:

is aber schon ein starkes stück. war bisher immer der meinung das die Rechtskräftigkeit zählt.
es muß ja schließlich festgestellt werden ob der halter auch der verursacher ist.
müßte dann nicht auch der tattag eines einbrechers als tag der inhaftierung gelten? dann wär es ja von vorteil wenn sich der prozess über das strafmaß hinaus zieht...lol...

genug mist erzählt! ich find es jedenfalls doof, daß sich hier jemand etwas aussuchen kann.

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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon Stinkebaer » 12.04.2011 08:05

Ich würde mich da noch mal genau informieren, frag nen Anwalt oder sonst wen, der sich mit verkehrsrecht 100% auskennt. Ich kann mir zwar sogar vorstellen, dass es wirklich so ist aber moralisch vertretbar ist das keinesfalls. Und wer weiß, vielleicht hast du ja doch glück, sind immerhin 7 punkte mehr oder weniger, um die es bei dir geht!
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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon Al Jaffee » 12.04.2011 08:45

der ADAC hat geschrieben:Die Frist beginnt bei
- Bußgeldentscheidungen mit Rechtskraft,
- beim Strafbefehl mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter und
- beim Strafurteil mit dem Tag des ersten Urteils.

- Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperrfrist beginnt die
zehnjährige Tilgungsfrist erst mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, spätestens aber
fünf Jahre nach dem Führerscheinverlust.

Link: ADAC

sammle ich halt auf diese weise

Schade für Dich dass die Aktion schon vorbei ist. :mrgreen:
Kopf hoch und durch. :thumpsup:
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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon lemar » 12.04.2011 09:40

Al Jaffee hat geschrieben:
der ADAC hat geschrieben:Die Frist beginnt bei
- Bußgeldentscheidungen mit Rechtskraft,
- beim Strafbefehl mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter und
- beim Strafurteil mit dem Tag des ersten Urteils.

- Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperrfrist beginnt die
zehnjährige Tilgungsfrist erst mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, spätestens aber
fünf Jahre nach dem Führerscheinverlust.

Link: ADAC

sammle ich halt auf diese weise

Schade für Dich dass die Aktion schon vorbei ist. :mrgreen:
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au ja, das ist doch mal ne aktion!
leider ist es nicht mein bier, Flens is mir zu herb! :x

aber egal: PROST! :2thumpsup:
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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon -Ry » 13.04.2011 17:24

Genauso ist es wenn man seine Punkte in einem Seminar abbauen moechte.
Du hast 7 Punkte und man wurde geblitzt. Es drohen weitere 3.

Ein Seminar wuerde 4 Punkte rabatt geben, sofern man unter 8 ist. Unter 13 nur noch 2.

Nun wuerde man vllt. denken, bevor die 3 Punkte dazukommen, ein Seminar zu machen. Da es sich jetzt mehr lohnt.

Nix! Jetzt kannste das Verfahren solange rauszoegern wie du willst. Entscheidend fuer die abgezogene Menge durch das Seminar ist, wie viele Punkte man erhalten wuerde. Nicht wie viele man zum Zeitpunkt des Seminars hat!
Also bringt ein solches in dem Fall nur 2 Punkte.
Man bekommt zwar erst 4 punkte abgezogen. Wenn jedoch im nachhinein eine Tat rechtskraeftig wird die vor dem Seminar begangen wurde, gibts die 2 Punkte einfach so wieder drauf. :thumpsdown:
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Re: Punkte in Flensburg?!

Beitragvon lemar » 20.06.2011 07:44

-Ry hat geschrieben:Genauso ist es wenn man seine Punkte in einem Seminar abbauen moechte.
Du hast 7 Punkte und man wurde geblitzt. Es drohen weitere 3.

Ein Seminar wuerde 4 Punkte rabatt geben, sofern man unter 8 ist. Unter 13 nur noch 2.

Nun wuerde man vllt. denken, bevor die 3 Punkte dazukommen, ein Seminar zu machen. Da es sich jetzt mehr lohnt.

Nix! Jetzt kannste das Verfahren solange rauszoegern wie du willst. Entscheidend fuer die abgezogene Menge durch das Seminar ist, wie viele Punkte man erhalten wuerde. Nicht wie viele man zum Zeitpunkt des Seminars hat!
Also bringt ein solches in dem Fall nur 2 Punkte.
Man bekommt zwar erst 4 punkte abgezogen. Wenn jedoch im nachhinein eine Tat rechtskraeftig wird die vor dem Seminar begangen wurde, gibts die 2 Punkte einfach so wieder drauf. :thumpsdown:


Diese Seminare kann man unter Ulk verbuchen. ich bin der Meinung, wer nicht weiß was er im Straßenverkehr falsch macht, sollte sich nicht hinter ein Lenkrad setzen. Es fahren sowieso schon viel zu viel rum, die sich nicht bewußt sind, das auch andere die selben Straßen benutzen!

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