lemar hat geschrieben:das waren die TATTAGE!
die bescheide waren dann am 14.07.07 und am 12.08.09 rechtskräftig.
also nicht nur zwei tage sondern ein ganzer monat dazwischen. wie werden denn die 2 jahre definiert??
lemar hat geschrieben:
09.05.07 einen Punkt wegen etwas zu schneller Fahrweise
11.05.09 wieder ein Pünktchen wegen überholen im Überholverbot (mal ehrlich, da hat man genug Platz)
Jetzt hast du:
Mai 07 - Zu schnell. Punkte dafuer im Juli 07, durch Rechtskraft des Bescheides, erhalten.
Nun haettest du bis Juli 09 durchhalten muessen.
Mai 09 - /ignore Ueberholverbot
Ungeachtet der Rechtskraft der "Tat" aus dem Jahr 09, sind zwischen Rechtskraft, dem damit verbunden erhalt der Punkte und dem Tatzeitpunkt des naechsten Vergehens erst 22 Monate vergangen.
Im Auszug aus dem Verkehrszentralregister sind eben lediglich die Vergehensdaten angegeben. Deshalb sind das etwas mehr als 2 Jahre.
Genau das hab ich doch auch :/
Es zaehlt beim ersten das letzte und beim zweiten das erste Datum.
Ich kann mich auch vor begeisterung kaum noch halten
Die Pille muss jetzt runter
[ externes Bild ]