Sei nur Froh, dass du keine Anzahlung gemacht hast, ich war schon 3 mal in der Schweiz vom Gericht als Konkursverwalter bestellt! Ich kenne das Gesetzt auf der Schweizerseite, aber das weicht garantiert nicht gross von euerem Gesetzt ab.
Wie einer schon geschrieben hat, kann der Zetti anderwärtig verkauft werden, wenn einer mehr zahlt. Alle Verträge und Zahlungen ruhen ab der Stunde, wo der Konkurs angemeldet wurde und er vom Gericht angenommen wird und der Konkursverwalter die Geschäfte übernimmt. Er kann, aber muss nicht den Vertrag deines Zettis übernehmen oder ausführen. Wenn auf dem Auto eine Hausgarantie besteht, dann nützt dir die Nichts! Aber bei einer Versicherungsgarantie kannst du zu jeder anderen Werkstatt gehen. Aber wenn das Auto - Haus Konkurs Angemeldet hat, dann werden auch keine Zahlungen mehr an die Versicherung geleistet. Das liegt dann im Ermessen des Verwalters. Das Auto- Haus schliesst die Garantie - Versicherung vermutlich auch erst ab, wenn das Auto Verkauft ist oder Verkauft wird.
Von meiner Sicht aus kann es gut sein, dass du mit dem Verwalter zusätzlich Handeln kannst und er dir einen Anderen Preis machen kann, denn er hat die Geschäfte übernommen. In einem Konkursfall wird viel Geld vernichtet! Da wird schnell aus einer Mio. nur noch 100 Tausend gemacht. Wichtig ist, dass schnell viel Geld kommt und was auf der Strecke liegen bleibt, das Interessiert keine Schwein.
Ich würde versuchen vom Vertrag zurück zu treten, dies auf Grund der Neuen Situation. Die Autos werden dann ( So mal bei uns ) Günstig Verkauft, denn man hat einfach nur eine Gewisse Zeit um alles zu Zerschlagen! Es muss sofort Geld in die Kasse um die Klasse 1 und 2 zu Befriedigen. Alles andere ist dann nur noch Glücksache was die Klasse 3 bekommt.
Mein Vorschlag: Vom Kaufvertrag zurücktreten, dann mit dem Konkursverwalter auf Grund der Neuen Situation über einen Neuen Preis Verhandeln.
LG
Gio