uwe-333 hat geschrieben:... habe Toni soeben per Emil gebeten, das Video zu blockieren.
Kannst du nicht als Themenstarter deinen Beitrag selbst editieren? Dann lösche das Video doch einfach...
Ob Biker oder andere Fahrzeuge mal kurz ne Kreuzung blockieren um geschlossen diese passieren zu können ist mir im privaten Bereich eigentlich völlig schnuppe. Meine Güte, das kommt doch nicht täglich vor und dauert vielleicht mal ne Minute.
Ich persönlich finde den Anblick und die teilweise gute Geräuschkulisse einfach nur geil... Vor allem dann, wenn sich hier in Berlin die Bandidos, nicht Hells Angels, auf den Weg zu einem Treffen machen und mal kurz ne Kreuzung oder ne Straße kurz blockieren, damit sie geschlossen 'im Verband' fahren können. Was soll's...
Allerdings muss ich hier auch einwerfen, dass das 'Blockieren' auf einer Landstraße -so wie hier schon richtig erläutert wurde- erhebliche Gefahren mit sich bringt und dementsprechend der 'Blocker' sich klar sein sollte -ggfls. auch der Veranlasser-, was im Falle eines Falles, was wir hier alle nicht hoffen, doch etwas passiert, entsprechend zur Rechenschaft gezogen wird.
Wenn Fahrzeuge eine Kolonne bilden, sollten diese -aus meiner Sicht- für alle anderen Verkehrsteilnehmer klar zu erkennen sein. Ich würde es gut finden, wenn alle Fahrzeuge ihr Abblendlicht eingeschaltet haben, dass 1. und das letzte Fahrzeuge zusätzlich noch die Warnblinkanlage. Ich weiß, rechtlich bewege ich mich hiermit im sogenannten 'freien Raum'. Da ich aber auch als Verkehrsteilnehmer keine Tomaten auf den Augen habe, kann ich solche 'Kolonnen' entsprechend einordnen und werde mich dementsprechend auch verhalten und diese passieren lassen.
Falls dann noch ein 'böser und verärgerter' Verkehrsteilnehmer sich an diesem schönen Ereignis stört, dann hat dieser im Falle einer Anzeige recht gute Karten.
Einzelne Straftatbestände sind hier schon erwähnt worden. Neben §§ 240, 315 b und c StGB -in Verbindung mit § 1 StVO- sowie § 27 StVO und deren Verwaltungsschrift (VwV-StVO zu § 27) und entsprechende Vorschriften der OrdnungswidrigkeitenG usw. usw. Ferner könnte eben noch in Verbindung gebracht werden, dass keine Sonderrechte nach § 35 StVO vorliegen. Was für ein Aufwand...
Ich wünsche euch jedenfalls für weitere Touren alles Gute und weiterhin viel Spaß und Freude verbunden mit der Hoffnung, dass alles, wie bisher, im Guten abläuft, auch dann, wenn man nun einige Dinge etwas klarer sehen muss. Ggfls. wird und muss -sofern verkehrsmäßig notwendig- die Gruppe kurz gesplittert werden. Umso schöner eben dann, wenn man sich beim nächsten 'Stop' wieder trifft und sich freut, dass alles prima geklappt hat.
In diesem Sinne...
Freundliche Grüße
Rainer