capefear hat geschrieben:Und? Sonst hat keiner eine Meinung? Oder hat es jedem die Sprache verschlagen!![]()
Grüße
Bernhard
Es ist wohl so, wie es ist, und Keiner soll davon erfahren
Du oder Gauweiller können momentan rein rechtlich gar nicht dagegen klagen.
Vor einem Gericht und das ist einfach mal Grundsatz kann nur jemand klagen der auch persönlich damit betroffen ist. Du oder Gauweiller kann auch nicht für seinen Nachbarn klagen weil demjenigen die Zeitung zu spät zu gestellt wurde.
Versteht denn das keiner?
Man kann da gegen gar nicht klagen. Unmöglich! Das BVG gibt sich zwar bei der darstellunng alle mühe "Alternativ los". Genauso gut könnte es sagen die Einwende sind aboslut korrekt aber wir sind erstens nicht zuständig und sie dürften eigentlich gar nicht klagen. So läuft das.
Merkt denn Keiner, wie ihr komplett von solchem Nonsens verschaukelt werden?


