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Knarren beim Anfahren

BeitragVerfasst: 17.06.2008 22:20
von Uli
Hallo Leute
seit zwei Wochen höre ich beim Anfahren ein knarren im ersten Gang. Ich dachte erst es wäre das DSC das zu früh einsetzt. Aber mittlerweile habe ich das Gefühl das mit der Antriebswelle oder dem Differenzial etwas nicht in Ordnung ist. Vor zwei Jahren ist mir jemand recht heftig auf mein Heck gebrummt und es musste die komplette Heckpartie erneuert werden. Meine Frage kann es etwas mit der Schweißung von der U-Schiene zu tun haben, oder sollte ich bei BMW direkt wegen Kulanz einen Antrag stellen. Die Reparatur des Unfallschaden hat meine BMW Werkstatt durch geführt. Mein Schätzchen hat jetzt 67 TKM auf der Uhr und ist 6 Jahre jung, wird nur im Sommer gefahren, da sollten solche Probleme eigentlich nicht auftreten, oder?
Gruß in die Runde bei dem schönen Wetter.
Uli

Re: Knarren beim Anfahren

BeitragVerfasst: 18.06.2008 21:12
von Kater_Mod
Hallo

könnten die Hinterachslager sein

evtl kanns auch von der Bremse kommen, vtl Flugrost auf den Scheiben oder den Handbremsbacken, das die langsam festgehen und nimme ganz lösen

Mit den Unfallschaden sollte das nichts zu tun haben

Grüssle

Re: Knarren beim Anfahren

BeitragVerfasst: 19.06.2008 12:39
von Uli
Ich habe gestern den Wagen zu meinem freundlichen BMW Händler gebracht. Auf der Bühne habe ich dann einen Schock gekriegt, die Gabelbrücke (Aluguss) ist komplett gebrochen und auf der qanderen Seite ist eine Schraube heraus gerissen. Vor zwei jahren ist mir jemand auf gefahren und ich wollte es als Folgeschaden deklarieren, der Gutachter hat heute abgelehnt das es ein Folgeschaden ist. Nun werde ich die Gabelbrücke in ein Prüflabor geben und die Sachen von meinem Anwalt klären lassen, ob es sich um Materialschwund handelt. Mal sehen was dabei heraus kommt. Rep.-Kosten ca. 600€ :cry:

Re: Knarren beim Anfahren

BeitragVerfasst: 19.06.2008 12:51
von zettdrei11
Das hört sich nicht gut an und denke wird etwas länger dauern bis das geklärt ist. Persönlich bin ich der Meinung wie auch Du das es sich um einen Folgeschaden handeln kann, nur der Gutachter würde sich da einen Fehler eingestehen das es was übersehen hat, glaube die schlechteren Karten liegen bei Dir das Gegenteil zu beweisen, aber ich drücke feste die Daumen :2thumpsup: