MontrealAndre hat geschrieben:Wenn Du die Streuscheiben wechselt, hat dein Z3 keine Betriebserlaubnis mehr und Deine Versicherung könnte bei einem Unfall die Zahlung verweigern. Dieses nur zur Info.
Wenn Du dich für die Backofenvariante entscheidest, kann es auch passieren, dass sie anschliessend nicht mehr dicht werden.
ich weiss ja nicht wie ihr immer auf die idee kommt, aber das stimmt so nicht.
selbst wenn teile ohne abe verbaut werden, bedeutet das noch lange kein erlöschen der abe. im falle eines streuscheibenwechsels (auch mit den selbstgebauten scheiben) erfüllt der blinker weiterhin seine funktion. kommt es nun zu nem unfall, kann die versicherung sich anfangs quer stellen (weil ja ein teil ohne abe verbaut wurde). jetzt kommt aber der entscheidende punkt - die versicherung muss nachweisen, dass der unfall nur passierte, weil andere streuscheiben im blinker verbaut wurden. da dies nicht der fall sein wird (die blinkerfunktion bleibt ja die gleiche) kann man auch niemandem einen strick daraus drehn.
jeder tüvler oder polizist mit ahnung wird dir das genau so bestätigen. ansonsten nen verkehrsrechtsexperten aufsuchen - auch der wird dir das so bestätigen. du kannst auch nach ähnlichen urteilen googeln - auch dort kommt es immer auf das gleiche raus.
wer auf nummer sicher gehn will, kann die streuscheiben von erwin auch eintragen lassen. kostet auch nicht die welt und ist auf jeden fall möglich - haben ja schon so einige gemacht. bei mir wurden sogar die klarglasblinker (also komplettes entfernen der streuscheibe) eingetragen.
zur backmethode:
ein scheinwerfer der nie dicht war, wird auch nach dem backen nicht dicht sein. unsere zzz scheinwerfer sind von haus aus nicht dich und ich hab glaub schon genug im backofen gehabt um das zu wissen!