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Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
31.10.2007 20:50
von Ullinger
Hallo Leute!
Ich weiß nicht wie es euch so geht, aber ich könnte auf die Seitenblinker an meinem Z3 gut verzichten. So rein optisch sind die ja nicht das was ich bevorzuge.
Weiß jemand, ob die Teile vorgeschrieben sind? Ansonsten bau ich sie nämlich ab und mache die Löcher zu. Das hat vorne, hinten und an den Kiemen mit den

Emblemen auch ganz gut funktioniert.
Danke schon mal!
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 02:18
von Toni
Hallo Ullinger,
hier mal zwei Links dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
Demnach sind diese meiner Meinung nach Pflicht.
Gruss Toni
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 09:02
von Werner
Hallo,
ich zitiere einfach mal aus Toni`s Link den §54 Abs. 4 Nr. 1
4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein
Also wenn ich es richtig interpretiere sind sie keine Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt dass auf jeder 2 Blinkleuchten Pflicht sind. Befinden sich an der Vorderseite keine Blinker, so müssen sie seitlich angebracht sein. Der Z3 verfügt, obwohl er keine 6m lang ist, über insgesamt 6! Blinkleuchten, somit sind 2 sozusagen über.
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 10:19
von Finki
Der Text ist von Werner im Prinzip richtig interpretiert.
Die Seitenblinker sind erst ab 6m Länge ü.A. Pflicht.
Allerdings verfügen Fahrzeuge über eine sog. EG-Typgenehmigung, deren Bestandteil auch die Seitenblinker sind. Streng genommen erlischt diese dann. Hier solltest Du (kostet ja nix) vorher einfach mal TÜV oder DEKRA fragen (hinfahren oder anrufen). Danach hast Du entweder ein GO oder ein NO-GO.
Bitte bedenke vor dem Entfernen neben dem kosmetisch-/stylisch-/optischen Effekts aber auch den Sicherheitsaspekt für Dich selbst:
Es ist nicht nur das Gesehenwerden (im Sinne von "geile Karre, keine Blinker!" sondern auch das Gesehenwerden (im Sinne von "scheiße, ich hab Sie nicht gesehen, sie haben keine Seitenblinker"!
Der optische "Gewinn" versus dem Sicherheitsverlust sollte gut abgewogen sein.
Ich habe bei meinem T3 (VW-Bus) sogar Seitenblinker nachgerüstet.
Denn als Radfahrer oder als Einfahrender in einen Kreisverkehr ärgere ich mich immer wieder neu (und hab schon einige brenzliche Situationen durch), wenn man nicht sieht, wenn einer abbiegen will.
Mal abgesehen von der insbesondere im "Westen" verbreiteten Unsitte einfach überhaupt nirgens zu blinken...
Schau Dir mal Gabi´s Beitrag zum Blinkertuning an.
Vielleicht kannste ja mit dieser schmucken Lösung leben?
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 11:13
von Gixxerin
Hi ,
nach mehrmaligem Lesen der enstsprechenden Textpassagen bin ich auch der Meinung Seitenblinker sind nicht Pflicht . Aber ich würde aus Sicherheitsgründen auch nicht darauf verzichten wollen . Bin zwar kein Radfahrer wie Finki aber man sieht die Blinker unter Umständen schlecht genug .
Am schönsten finde ich die Blinker-im-Außenspiegel-Lösung . Da sollte sich doch mal jemand dran versuchen
Greetzzz Gabi

Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 11:22
von Finki
Hi Gabi,
ich bin dabei...
...siehe:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=009
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 14:59
von Ullinger
Blinker im Außenspiegel find ich persönlich ziemlich furchtbar. Ich bin halt für so wenig Schnickschnack wie möglich am Auto. Wenn möglich, möchte ich die Blinker weg haben.
Ich werde einfach morgen mal beim TÜV vorstellig werden. Mal schauen was die dazu sagen. Am Besten lasse ich mir eine positive Antwort aber schriftlich geben, da habe ich schon die wildesten Sachen erlebt.
Natürlich werde ich das Ergebnis bekannt geben!
Danke für die hilfreichen Antworten!
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 15:08
von Finki
Cleverer Tip:
Bereite einen entsprechenden Zweizeiler vor und laß ihn dort einfach abstempeln.
Das geht schneller und leichter als wenn die erst was "aufsetzen" müssen...
Viel Erfolg!
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 15:17
von bärchen
Hallo,
TÜV ist schon mal gut!
Wenn der Prüfer nicht zu pinkelig ist, wird er dein Vorhaben abnicken und vielleicht etwas aus der StVZO zitieren... Fertig!
Es könnte aber auch ein ganz genauer Prüfer sein, der mit der ECE- Richtlinie R48 rumhändelt. Dann werden ggfls. einige kurze Vermessungen zu den vorderen Blinkereinheiten vorgenommen. Das bedeutet, dass die Seitenblinker entfernt werden dürfen, wenn die vorderen Blinker außen sitzen. Beim Zetti könnte das ja klappen. In der Regel gehen die Prüfer von einem sichtbaren "Blinkwinkel" von 80% aus.
Oder anders rum: sitzen die vorderen Blinker zur Fahrzeugmitte, also nicht außen, dürfen die Seitenblinker nicht entfernt werden.
Ferner kann der "Pinkel" auch verlangen, dass die Seitenblinker ausgetragen werden müssen.
Freundliche Grüße + viel Erfolg
Rainer
PS: Blinker = Fahrtrichtungsanzeiger!
Re: Seitenblinker Pflicht?

Verfasst:
01.11.2007 15:47
von Gixxerin
Hi Finki ,
da bin ich ja mal auf das Ergebnis gespannt ... bist halt doch unser ultimativer Kreativer . Du hast mit Abstand immer die ausgefallensten Ideen
Greetzzz Gabi
