Frage zum Tüv Gutachten

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Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon Insolvenzprofi » 08.07.2007 09:39

ich kenne mich gar nicht aus, will aber nun, wenn alles klappt, einen Eisenmann, Federn und Spurverbreiterung machen lassen...

so nun steht überall "Tüv-Gutachten"... was heißt das?

und ist eine Eintragung auch im Fahrzeugbrief erforderlich? denn der liegt momentan bei der Bank, wie könnte ich daran kommen, denn die senden den ja nicht einfach zu... danke erstmal vorab...
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon Hein Bollo » 08.07.2007 09:45

Hi!
Alle Sachen, denen ein sogenanntes TÜV-Gutachten beiliegt, muß man beim TÜV vorführen und eintragen lassen ( mein Fahrzeugschein hat mittlerweile 2 Seiten :thumpsdown: ). Wenn bei einem Auspuff, Felgen o.ä. eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) dabei ist muß man nicht zum TÜV sondern man kann gleich damit losfahren!
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon Pitty59 » 08.07.2007 10:02

Hi :wink:

Technisch geseh'n hat's Hein Bollo bereits gut umschrieben! [ externes Bild ]

Wenn deine Bank Dir vertraut, händigen sie Dir den Brief zwecks TÜV-Eintragungen kurzfristig aus.
Wenn nicht, senden die den Brief an den TÜV, der schickt ihn dann mit den Eintragungen an die Bank zurück... :|


Greetzzz , Pitti 8)
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon Mr.V » 08.07.2007 11:41

Hallo zzzusammen! :wink:

Dann werfe ich doch auch gleich mal eine Frage in den Raum:

Was hat es denn für Vorteile, wenn man die ganzen Updates in den Fahrzeugbrief eingetragen hat?! (Außer dass man die ganzen Wische mit den Eintragungen mit sich schleppt?!) Habe bis jetzt nur meinen K&N eintragen lassen müssen und in den Fahrzeugbrief habe ich noch nichts eintragen lassen (Habe die Tüv-Abnahme immer dabei :wink: ). Ist es denn "sicherer" für die Eintragung, wenn auch alles im Fahrzeugbrief verankert ist oder hat das nur einen symbolischen Wert?!
Pflicht ist es ja nicht, dass man seine eingetragenen Teile auch in den Fahrzeugbrief einschreiben lässt, oder?! :roll:

Liebe GrüZZZe
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon Benny1986 » 08.07.2007 12:07

es kommt darauf an.


bei meiner sonderabnahme gestern, die 4 stunden gedauert hat, reicht es nicht den wisch mitzuführen. hier sind die fahrzeugpapiere unverzüglich zu ändern.

wenn du nach normalem tüv teilegutachten einträgst wohl alles kein problem, aber bei einer sonderabnahme musst du die papiere berichtigen lassen.

ich hatte zwar für alles ein teilegutachten, aber in kombination zusammen (felgen, fahrwerk, distanzscheiben und dazu reifen, die nicht im gutachten aufgeführt sind) war es dann eine einzelabnahme....
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon Mr.V » 08.07.2007 12:22

4 Stunden?! :shock: Und was machst du sonst so in deiner Freizeit?! :lol: :lol: :pssst:
Aber kann ich mir gut vorstellen, dass das ein Riesenaufwand ist. :thumpsup: Dein Zetti sieht wirklich klasse aus! :) :2thumpsup:
Sehr schöne Felgen und in sich sehr stimmig! :) 8)

Bin auch gerade am Überlegen, was ich mir nun für Felgen hole, da ich auch neue Winterreifen brauche und ich meine jetzigen z-star als Winterfelgen verwenden möchte. :thumpsup:

Schönen GruZZZ
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon hoagie » 08.07.2007 12:27

Also bei meinen bisherigen Eintragungen stand drauf, daß die mit der nächsten Änderung der Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Bedeutet, du bekommst den Schrieb über die Eintragung vom Eisenmann, fährst solange damit rum, bis warumauchimmer die Fahrzeugpapiere zur Kfz-Stelle müssen - und dann trägst Du die Änderungen ein.

Allerdings kann es sein, daß sich das auch alles geändert hat, mit den neuen Fahrzeugpapieren??
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon Benny1986 » 08.07.2007 14:40

Wie gesagt, soweit ich weiß ist es so:

Ist es einfach eine Anbauabnahme nach Tüvgutachten muss nichts eingetragen werden. Ist es eine Sonderabnahme muss geändert werden. In meinem Fall hatte keines der Gutachten mehr Gültigkeit, da durch die anderen Teile die Grundvorraussetzungen der Gutachten nichtmehr gegeben waren. Zum Beispiel ist das Fahrwerksgutachten auf den serienmäßigen Felgen erstellt worden, das Gutachten für die Felgen nur ohne die Distanzscheiben gültig, etc etc...


@ Volker:

Danke Danke. War jetzt auch wirklich ne Menge Arbeit. Es gibt noch ein paar Punkte die gemacht werden, aber das ist bis zum Frühjahr erledigt und der Zetti dann in meinem Traumzustand.

Wegen der Abnahme:

Ich hatte einen Termin über eine Firma, die sich auf Tüv Sonderabnahmen spezialisiert hat.

War es nun endgültig leid, nachdem mir 2 Prüfer die Abnahme verweigert haben. Beide meckerten an den viel zu tiefen Scheinwerfern rum ( Gesetz von 1988!!!! besagt, dass die Lichtaustrittskant 50cm sein muss. Meine ist allerdings bei 46cm)

Gut, gestern dann der nächste Versuch. Nachdem der Prüfer erstmal jedes Rad demontiert hat und alle Werte nachschaute, ging es weiter mit einer Probefahrt.... Er kam zurück und war positiv gestimmt:

"Fährt sich gut, schleift nichts, schöner Wagen"

Also wieder auf die Hebebühne.... Unter das rechte Vorderrad und linke Hinterrad Holzklötze, ablassen....

Ok, man kommt zwar mit dem Finger nichtmehr zwischen Reifen und Kotflügel, aber er setzt defintiv nicht auf. Zitat Prüfer:

"Verdammt eng, aber auch beim zusätzlichen Wippen reichts. Somit ist alles ok, letzte Hürde ist, dass sie über unsere Grube fahren können"

Ok..... :enraged: Die Grube hat 8cm Kantenhöhe, mein Zetti an der tiefsten Stelle aber maximal 5cm....

"Drehen sie das Gewinde so, dass er drüber kommt. So tragen wir dann das Restgewindemaß ein"

Habe dann erstmal auf der Hebebühne beim Tüv die Quertraverse, die unter dem Getriebe läuft, entfernt, um mehr Bodenfreiheit zu bekommen :shock: :D :D

Nächster Versuch, hat immernoch nicht gereicht, Unterboden zu tief...

Dann nach viel hin und her und nachdem ich den Wagen nochmals an allen 4 Rädern per Wagenheber aufgebockt hatte,leicht das Gewinde hochdrehte, konnte man den Wagen in einer bestimmten Position im Leerlauf über die Grube schieben (wenn niemand drin saß)

Ziel erledigt, Restgewindemaß erneut gemessen und eingetragen...

Puuuhhh :2thumpsup:

Papiere bekomme ich erst nächste Woche, muss der Tüv noch fertig machen. Wird sicher eine lange Eintragung das Ganze :D
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Re: Frage zum Tüv Gutachten

Beitragvon bärchen » 09.07.2007 06:35

Hallo Insolvenzprofi,

zum KFZ-Brief: so wie Pitty es geschrieben hat! Ein Anruf bei der Bank klärt deine Frage.

Eintragung im Brief: nun wird es etwas schwieriger.

Zunächst erst einmal ist es unabdingbar, dass du dir das Teileguten bzw. das Gutachten deines avisierten Zubehörs genau durchliest. Nur was dort drinsteht, ist maßgeblich für den TÜV, ggfls. der Versicherung gegenüber und natürlich den Ordnungshütern... Siehe hierzu immer in die Spalte "Auflagen und Hinweise des Herstellers.
Beispiel: Teilegutachten/Gutachten plus Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO (Anlage VIII) = keine sofortige Eintragung im KFZ- Brief erforderlich.
Dieses Teil musst du dann immer mit dir führen.
Teilegutachten: Achtung! Hier wird drin vermerkt sein, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 19 Abs. 2, 3, 4 oder 5 Nr. ?? StVZO druch den TÜV zu erstellen ist (Abnahme der Änderung).

Weiterhin wird in den neuen Gutachten vermerkt sein müssen, wann die Eintragungen im Brief zu erfolgen hat. Bei deinen Maßnahmen gehe ich davon aus, dass die Eintragungen im KFZ- Brief bei nächster Gelegenheit zu erfolgen hat. Das bedeutet z.B., dass du dann die Eintragungen vornehmen musst, wenn ein Halterwechsel eintritt, bei Namensänderung oder Änderung des Wohnortes (Umzug). Hier trifft "hoagie" deen Nagel auf den Kopf.
Ferner könnte auch im Gutachten vermerkt sein, dass die Änderung sofort im KFZ- Brief eingetragen werden muss, wie z.B. bei einem Motorwechsel. Hier greift § 27 StVZO. Ebenso so bei Einzelabnahmen gem. § 19 ... StVZO.
Also, verlass dich nicht auf die Aussage des Verkäufers bzw. Schraubers!

Kleiner Hinweis: Eintragungen erfolgen immer durch die Zulassungsbehörde.

Freundliche Grüße
Rainer
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