Technische Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
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von mattt » 19.10.2009 01:55
Hallo,
habe jetzt einige Einträge zum Thema Tagfahrlicht gelesen.
Mein Ergebnis:
-Fernlicht mit 80% Leistung: Kanadisches BMW-Relais nötig plus 2 Kabel ziehen, außerdem wohl illegal, da Fernlicht "missbraucht" wird.
-Eigene Tagesfahrlichter: Inakzeptabel, möchte den Z3 äußerlich nicht verbasteln.
-Positionsleuchten als Tagesfahrlicht: Zweifelhaft, da wohl auch illegal ("Standlicht"). Und auch nicht so ganz das Wahre.
-Abblendlicht als TFL: Am einfachsten wohl mit dem (nicht ganz billigen) Modul von daylightrunning.de machbar.
=>Letztere Variante reizt mich jetzt schon, da das Modul scheinbar recht einfach eingesteckt werden kann und noch weitere Funktionen bietet, die in meiner finsteren Garage recht nett wären: Coming Home und Leaving Home-Funktion fürs Nachleuchten der Scheinwerfer nach dem Verlassen des Z3 bzw. beim Öffnen per Fernbedienung.
Jetzt wollte ich das Ding schon fast ordern... da stolperte ich über folgenden Satz:
Hinweis:
Das Modul verfügt über kein TÜV Gutachten bzw. ABE und somit ist der Betrieb auf öffentlichen Straßen möglicherweise nicht erlaubt !
Allerdings entwarnt mich das hier ein bisschen:
Das MDC-TFL-Modul hat das CE-Zeichen und erfüllt die ECE Norm (Funkentstörung).
Durch die vorgenannte Norm ist sichergestellt, dass MDC-TFL-Module keine Störungen der originalen Fahrzeugelektronik verursacht.
Das heißt, dass ich rein elektrisch mein Fahrzeug nicht störe. Also sollte der Einbau eines solchen Moduls rein von der Elektrik her den TÜV nicht stören?
Bleibt also nur zu klären, ob er an den Auswirkungen auf die Schaltzustände der Leuchten etwas zu bemängeln hat:
-Coming/Leaving Home: Haben andere Autos auch, betrifft Ruhezustand, benutzt nur legale Leuchten: Kein Problem.
-Bleibt das Abblendlicht mit 80% Leistung: Da Abblendlicht während der Fahrt dauerhaft leuchten darf, ist dessen Verwendung wohl kaum illegal. Fragt sich nur, ob die 80% als Tagfahrlicht legal sind?
Kennt hier jemand die aktuelle Lage?
Riskiere ich meine Betriebserlaubnis? Oder benötige ich eine (teuere?) Einzelabnahme beim TÜV? Oder darf ich das Ding sogar ohne weiteres einbauen, da es nur Original-Leuchten des Fahrzeugs benutzt und die "normale" Funktion nicht beeinträchtigt?
Wer von euch hat so ein Modul im Einsatz, was sagt der Prüfer dazu?
Danke und Gruß
M.
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mattt
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