Hallo,
meiner hatte beim Händler leider einen Nagel im Reifen; mit dem Händler wurde neu - wenn nicht zu reparieren vereinbart.
Der Händler hat den Reifen in einer Fachwerkstatt vulkanisieren lassen (Profil noch 7mm) und meinte, dass sei völlig unbedenklich.
Bei der Inspektion sprach mich dann der Meister darauf an und holte den TÜV-Ing. dazu, der gerade da war.
Der meinte doppelt unzulässig: Erstens y-Reifen überhaupt nie möglich, zweitens nur auf der Lauffläche, bei mir sitzt der Flicken leicht seitlich davon.
Jetzt hab ich mich im Internet umgeschaut und nur widersprüchliches gefunden: Mal heißt "geht gar nicht", dann "geht wohl", dann "nur Lauffläche" dann "überall" - und immerwieder Leute die behaupten, so und nicht anders sei es richtig; ein Gesetz oder ähnliches kann ich leider nicht finden.
Da so ein Reifen ein ziemlich bedeutsames Teil ist möchte ich lieber einen neuen drauf - und das natürlich am liebsten auf Kosten des Händlers; dafür brauche ich aber irgendetwas worauf steht, das so eine Reparatur nicht möglich ist - denn seine Reifenwerkstatt behauptet ja, es ginge....
Kann mir da einer helfen?