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Lichtaustrittskante 50cm

BeitragVerfasst: 05.06.2026 18:47
von xabi_54
Hallo,

ich war heute beim TÜV Austria in Wien, weil ich ein paar Fragen bezüglich einer Tieferlegung und der Rad-Reifenkombination besprechen wollte.

Ich habe direkt mit dem Prüfer einiges besprochen, und wir sind dann auf das Thema der Lichtaustrittskante gekommen. Er meinte, über dieses Thema brauche ich mir keine Gedanken machen „es ist bis jetzt noch keiner deswegen durchgefallen.“

Vor Ort hat er die Lichtaustrittskante im Serienzustand gemessen – es waren 505 mm.

Letztendlich meinte er dann aber doch, dass der Wagen diese Grenze zu 99 % unterschreiten wird und er selbst die Tieferlegungsfedern gar nicht erst einbauen würde.

Er war insgesamt wirklich nett und freundlich.

So gesehen wird in Österreich (oder vielleicht auch nur in Wien) kein Z3 mit einer Tieferlegung legal fahren können!

Was haltet ihr von diesem Gesetz? Wie ist es bei euch, habt ihr nach einer Tieferlegung noch die 500mm?

Re: Lichtaustrittskante 50cm

BeitragVerfasst: 05.06.2026 19:01
von eisi
Servus!

Sofern der Sachverständige - wie in meinem Falle - alles geprüft und für korrekt befunden hat, ist alles für mich ok.
Zur Definition "Spiegelkante" gem. §50 Abs. 3 StVZO (zweiter Satz): "Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen."
Damit ist der Reflektor im Scheinwerfer gemeint, nicht die Glasfläche vom Kunststoff.
"Spiegelkante vs. Lichtaustrittskante": Während die Spiegelkante die physische Unterkante des inneren Reflektors ist, bezeichnet die Lichtaustrittskante den äußeren, sichtbaren unteren Rand des Scheinwerferglases.
Der Reflektor sitzt übrigens im Scheinwerfer so, dass man auch noch nach unten etwas Platz hat, also gut 5mm zum Kunststoffgehäuse.
Ich denke, das bringt in Deinem Falle alles zusammen nochmal einen Zentimeter für´s Tieferlegen.

eisi