Hallo zusammen,
ich hab im Hinblick auf eine mögliche Oldstimer-Zulassung für meinen Z3 mal wegen des Bilstein B12 Pro-Kit bei Bilstein angefragt. Die Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten:
Sehr geehrter radioactiveman,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Stoßdämpfer mit seriengemäßen Funktionsmaßen wie unser BILSTEIN B6 entsprechen in Deutschland dem §19.3 der StVZO und müssen nicht eingetragen werden.
Das zeitgenössische Tuning grenzt sich für eintragungspflichtige Bauteile, wie zum Beispiel Tieferlegungsfedern, auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab Erstzulassung ein.
Für die Kombination mit einer H-Zulassung können Sie unseren aktuell angebotenen BILSTEIN B12 Pro-Kit leider nicht nutzen, da dieser erstmalig im Jahr 2011 angeboten wurde, und daher den Gesichtspunkt des zeitgenössischen Tunings nicht erfüllt.
Optional ist die Kombination unserer BILSTEIN B6 mit Ihren OEM M-Technik Federn möglich, da der B6 konform für eine H-Zulassung ist (erhältlich seit 1998).
Einen historischen Katalogauszug können wir Ihnen bei Bedarf als Nachweis für Ihre Prüfstelle zur Verfügung stellen.
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Sachverständigen vor einer Bestellung diese Kombination hinsichtlich der geplanten H-Zulassung kurz ab.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards,
Dazu:
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de ... dtimer.pdf
3.2.2.2. Fahrwerk
Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werks-
freigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
Auch wenn es den Pro Kit erst ab 2011 gab, ist eine Tieferlegung (ca. 10 mm ggü. M-Fahrwerk) ja eigentlich ein "zeitgenössischer Umbau", unabhängig davon, dass es dieses Teil in genau dieser Bezeichnung und Ausführung erst 11 Jahre später gab ... .
Unabhängig davon fahre ich irgendwann mal bei TÜV vorbei und frage mal dort.
Bin gespannt auf eure Gedanken!