PU Teile und TÜV

Technische Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon Domi-2.0 » 20.11.2022 11:23

Die leidige Diskussion um PU-Lager ist hausgemacht, denn Fakt ist: sie sind nicht identisch mit der Beschaffenheit der Originalteile, gleichzeitig gibt es aber auch keine vorzeigbaren Gutachten oder ähnliches. Es war/ist nur eine Frage der Zeit, bis eine Eintragung nötig sein wird.

Von daher kann man jetzt darüber diskutieren und sich aufregen (bringt nix, darüber freut sich nur der eigene Blutdruck) oder kann auf die Herstellerangaben pochen, welche NATÜRLICH schreiben, dass man ihre Lager ohne Bedenken einbauen kann.

Was mich betrifft werde ich im Fall der Fälle einfach zum Prüfer meines Vertrauens gehen (siehe Steffen, GTÜ oder KÜS, bei uns ebenso Dekra) und die Teile eintragen lassen, damit der Staat noch ein wenig Geld in seine Kassen bekommt :roll:

Damit ist die Sache dann vom Tisch, auch bei einer Polizeikontrolle. Denn die sind auch nicht allmächtig und können nichts machen, solange die Papiere ordentlich sind und kein Mangel am Fahrzeug vorliegt :thumpsup:
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon pat.zet » 20.11.2022 14:42

Domi-2.0 hat geschrieben:Die leidige Diskussion um PU-Lager ist hausgemacht, denn Fakt ist: sie sind nicht identisch mit der Beschaffenheit der Originalteile, gleichzeitig gibt es aber auch keine vorzeigbaren Gutachten oder ähnliches. Es war/ist nur eine Frage der Zeit, bis eine Eintragung nötig sein wird.

Von daher kann man jetzt darüber diskutieren und sich aufregen (bringt nix, darüber freut sich nur der eigene Blutdruck) oder kann auf die Herstellerangaben pochen, welche NATÜRLICH schreiben, dass man ihre Lager ohne Bedenken einbauen kann.

Was mich betrifft werde ich im Fall der Fälle einfach zum Prüfer meines Vertrauens gehen (siehe Steffen, GTÜ oder KÜS, bei uns ebenso Dekra) und die Teile eintragen lassen, damit der Staat noch ein wenig Geld in seine Kassen bekommt :roll:

Damit ist die Sache dann vom Tisch, auch bei einer Polizeikontrolle. Denn die sind auch nicht allmächtig und können nichts machen, solange die Papiere ordentlich sind und kein Mangel am Fahrzeug vorliegt :thumpsup:

Domi das Problem ist nicht das man es einträgt das steht für mich ausser Frage , da ich habe alles eintragen lassen, weil wir hier immer das Kasperle Theater haben, nur weil ein Auto "nicht original Aussieht ", sondern der Weg dazu , der bedeutet das der Prüfer einen Fahrversuch machen müsste der mit sicherheit nicht für 36 € fufzisch gemacht ist , das bedacht , würde ich dann gucken wo es überall sinnvoll ist Pu einzubauen denn der Aufwand ist der gleiche, egal wieviel Pu bei einem Fahrversuch mit drinne ist.
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon Wolfwalk » 20.11.2022 15:11

Der Performanceanteil für Normalnutzer auf der öffentlichen Straße ist gleich Null. Heißt, wer sein Auto ganz normal bewegt und benutzt und den Unterschied zwischen ausgelutschten und frischen Querlenkern kennt, erfährt nichtmal ansatzweise den Unterschied zwischen frischen Gummilagern und PU-Teilen. Wer in schneller Hatz Kurvenkombis durchräubert, gar auf Permanentrennstrecken unterwegs ist, wird auf ein verwindungssteifes und agiles Fahrverhalten schwören....und möge solche Teile auch eingetragen wissen, zu welchem Zweck auch immer. Schlußendlich, wenn es zu einer Haftungsfrage kommt, muss gutachterlich belegt sein, dass eine härtere Fahrwerkslagerung unzulässig war und gravierend zum Anspruch beigetragen hat (Schadensfall, heikel bei Personenschäden) Das, was bei Sommerreifen auf fester Schneedecke plausibel ist, trifft auf PU-Lager nicht im geringsten zu. Ich lasse solche Einbauten ganz entspannt ohne Eintragung funktionieren.
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon RunnerAZ36 » 20.11.2022 16:17

…. Ich stelle mir gerade so ein TÜV Prüfprogramm bzw. Eintragungsfahrt in Kombination mit einem Zug- und Druckstufenverstellbarem Fahrwerk vor :shock: :? :roll: :mrgreen:
…. Wie soll das dann funktionieren, oder werden dann, analog zur Fahrwerkshöhe, auch die Zug-/Druckstufenwerte zusammen mit den PU-Lagern eingetragen…. :?:
Also ich weiß ja nicht, aber so richtig ausgegoren scheint mir der TÜV Ansatz nicht zu sein, aber beim aktuellen Zeitgeist wundert mich ehrlich gesagt nix mehr….
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon Stö » 20.11.2022 17:35

Moinsen,
den Ansatz: „ein Praxis-Fahrversuch durch den Prüfing., evt. noch auf einer Teststrecke sei erforderlich) kann ich so nicht nachvollziehen. :roll:
Weil, dann müsste solch ein Fahrversuch zukünftig ja bei fast jeder Eintragung erfolgen.
So z.B. bei meinen HR-Spurplatten oder bei der Eintragung von kleineren Sportlenkrädern (z.B.Raid). Bei der Eintragung der Projekt Zwo Felgen bei meinem T3 Westi wurde ebenfalls lediglich je eine Seite des Vorderrahmes angehoben und geprüft, ob die Reifen auch beim größtmöglichen Radeinschlag nirgends schleifen. :wink:
Grüße
Stö
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon pat.zet » 23.11.2022 21:31

So ich habe von Srongflex eine Antwort erhalten ( PDF )
Zitat dae Textes :
Breslau, 2016-09-01
ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS
STRONGFLEX Sp. z o.o.
Bitte beachten Sie, dass es keine gesetzlichen Standards für den Austausch von
Aufhängungselementen gibt, da Originalprodukte (OEM) ebenfalls keine Zulassung (Zertifizierung)
haben und dies vom TÜV anerkannt wird.
Unabhängig von der Automarke und dem Automodell haben unsere Komponenten mindestens die
gleiche Qualität und Funktion wie Standard- (Original-) Teile auf dem Markt.
Unsere Untersuchungen und Tests haben gezeigt, dass die gewünschten Eigenschaften unserer
Produkte viel länger bleiben als die ursprünglichen Elemente, was ihre Qualität und die Möglichkeit
bestätigt, sie in den Kraftfahrzeugen zu verwenden, für die sie entwickelt wurden.
Unsere Buchsen unterscheiden sich von den originalen Metall-Gummi-Buchsen nur in Material,
Aussehen und Farbe, erfüllen aber die gleiche Funktion. Die Qualität unserer Polyurethan-
Komponenten entspricht denen, die für den ersten Einbau in ein bestimmtes Fahrzeug verwendet
wurden. Die Verwendung vom Kunden ausgewählten Herstellerteilen ist zulässig und in Artikel
1400/2002 der Verordnung der Europäischen Kommission (EG) beschrieben.
Mit freundlichen Grüße


STRONGFLEX_ERKLARUNG-DES-HERSTELLERS_TUV-DE (3).pdf
(326.94 KiB) 64-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von pat.zet am 23.11.2022 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon OldsCool » 23.11.2022 21:51

Zitat aus der genannten EU Verordnung:
Um darüber hinaus diese Wahl und den Verkauf von
solchen Ersatzteilen zu erleichtern, die entsprechend den
vom Kraftfahrzeughersteller vorgegebenen Spezifizie-
rungen und Produktions- und Qualitätsanforderungen
für die Herstellung von Bauteilen und Ersatzteilen herge-
stellt worden sind, wird vermutet, dass Ersatzeile Origi-
nalersatzteile sind, wenn der Ersatzteilehersteller eine
Bescheinigung ausstellt, dass diese Ersatzteile von
gleicherQualität sind wie die fürdie Herstellung eines
Fahrzeugs verwendeten Bauteile und nach diesen Spezifi-
zierungen und Anforderungen hergestellt wurden.
Andere Ersatzteile, für die der Ersatzteilehersteller jeder-
zeit bescheinigen kann, dass ihre Qualität der Qualität
der Bauteile für die Herstellung eines bestimmten Kraft-
fahrzeugs entspricht, können als qualitativ gleichwertige
Ersatzteile verkauft werden.


Mit der vorliegenden Bescheinigung sollte das Thema geklärt sein, sofern sich wesentliche Kenndaten des Fahrzeugs dadurch nicht ändern, die begutachtet werden müssten. Sehe ich hier nicht. Und das Fahrverhalten ändert sich auch durch das Aufziehen anderer Reifen/Felgen(Größen).

Danke fürs teilen!

Gruß Steffen
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon pat.zet » 04.12.2022 09:35

So Power Flex hat auch etwas auf seine HP gestellt sogar relativ Frisch , wie angefragt hatte , war noch keien Antwort verfügbar :
Powerflex_Genehmigungsfrei.pdf
(103.32 KiB) 97-mal heruntergeladen
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon Zzz3-BO-1 » 04.12.2022 11:01

< Like Button > :mrgreen: Danke für‘s kümmern. Das spart Nerven und Diskussionen. :2thumpsup:
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Re: PU Teile und TÜV

Beitragvon Holger_ZZZ » 10.12.2022 09:49

Für ein Schreiben des KBA mutet es etwas seltsam an (kein Briefkopf, kein Ansprechpartner geschweige denn Stempel + Unterschrift) aber gut, wenn das von einem PU Hersteller so veröffentlicht wird, nehmen wir es mal so hin :)
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