In BW gilt eine Ausgangsbeschränkung und Aufenthaltsverbot an öffentlichen Plätzen.
Verbietet nicht, sich um den ZZZ zu kümmern, sofern nicht mehr wie 2 Personen zugange sind.
Auch ausdrücklich erlaubt die Plakette zu holen oder eine Werkstatt aufzusuchen.
Was sollte der Unterschied zwischen Fahrrad/Inliner/usw.fahren, Hund Gassi führen, spazieren Gehen, Wandern, Zetti-Fahren sein ? Solange ich nicht bei Personengruppen anhalte ? Mehr wie 2 Personen passen eh nicht rein … ist doch optimal
Für die Prüforganisation ist das Kohle die reinkommt, die sollten froh um jeden Kunden sein der sich das zutraut.
Dass die beamtete Organisation gerne vorher am A... gekitzelt werden möchte, mag sein. Aber ohne genaue Angaben einen Kunden wegzuschicken mit "Geht nicht" … da wäre ich das letzte Mal gewesen.
Es gibt für Rad-Reifen Kombinationen Vorschriften, nach denen gearbeitet werden soll. Ist die Freigängigkeit gegeben, Verschränkung mit gefordertem Abstand zum Radhaus, Profilabdeckung gegeben, Gutachten des Herstellers beachtet …
Ich habe immer meine Eintragungen über das

Autohaus hier am Ort machen lassen, zusammen mit der Plakette. War günstig und Problemlos.