von markus-63 » 22.09.2017 09:35
Servus,
also zu den DOT kann ich dir folgendes mitteilen:
Bis zum Jahr 1999 waren die DOT-Kennungen 3-stellig. in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts (also 1980 mit 1989) bestand die DOT nur aus 3 Ziffern.
Ab dem Jahr 1990 mit dem Jahr 1999 befand sich hinter der dritten Ziffer der DOT-Kennung ein kleines Dreicke, ähnlich einer Käseecke.
Dies war die Unterscheidung zwischen den beiden Jahrzehnten.
Ab dem Jahr 2000 wurde eine vier-stellige DOT-Kennung eingeführt. Diese ist bis heute noch gebräuchlich.
So ist die Lesart der DOT-Kennungen:
dreistellig: die ersten beiden Ziffern geben die Produktionwoche des Reifens an.
die letzte Ziffer gibt das Produktionsjahr an, also entweder 80er Jahre oder 90er Jahre
Beispiel: 123 12. Kalenderwoche des Jahres 1983
123< 12. Kalenderwoche des Jahres 1993
vierstellig: die ersten beiden Ziffern geben ebenfalls wieder die Produktionswoche an.
die letzten beiden Ziffern geben das Produktionsjahr an
Beispiel: 1203 12. Kalenderwoche des Jahres 2003
1212 12. Kalenderwoche des Jahres 2012
Folglich müsste der von dir genannte Reifen laut DOT in der Kalenderwoche 0 des Jahres 1980 hergestellt worden sein. Falls es diese Woche tatsächlich einmal gegeben hat.
Warum ist es wichtig zu wissen, wann der Reifen produziert wurde?
Es gibt zwar keine gesetzliche Bestimmung, die festlegt, wie alt ein Reifen auf einem (Kraft-)Fahrzeug werden darf.
Aber es ist unumstritten, dass ein Reifen mit zunehmendem Alter in der Leistungsfähigkeit nachläßt.
Als verdeckten Hinweis darauf, wie alt denn ein Reifen werden darf/soll, möchte ich auf folgendes hinweisen:
Mit einem Anhänger hinter einem Kraftfharzeug darf ich nach deutscher Gesetzgebung maximal 80 km/h schnell fahren.
JA wird der ein oder andere aber jetzt sagen, es gibt doch die 100-er-Regelung:
Stimmt.
Damit diese Regelung in Anspruch genommen werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen an Zugfahrzeug und Anhänger erfüllt sein.
Beim Anhänger ist eine dieser Voraussetzungen, dass der Reifen des Anhängers maximal 6 Jahr alt ist. Und zwar zum Zeitpunkt der Nutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund.
Wenn man sich jetzt vor Augen führt, dass die Reifen des Anhängers maximal 6 Jahre alt sein dürfen, nur um den Anhänger mit 20 km/h höherer Geschwindigkeit nachziehen zu dürfen, sollte es schon ausreichend sein dass für Solo-Kraftfahrzeuge, die mit teilweise erheblich höheren Geschwindigkeiten gefahren werden, die Reifen ebenfalls maximal 6 Jahre alt sind.
Ich hoffe ich konnte diese Thema ausreichend und verständlich erläutern.
Wobei gerade beim Thema Reifen noch sehr viel zu sagen ist.
In diesem Sinne,
allzeit gute Fahrt,
Markus