Hab das in Netz gefunden.
Fabrikatsbindung
Bis zum Februar 2000 stand in vielen Kfz-Scheinen neben der Reifengröße auch die Angabe der zu verwendenden Reifenmarke und Profilausführung, d.h. Handel und Endverbraucher waren an bestimmte Reifenfabrikate und Typen gebunden. Die im Fahrzeugschein angegebene Reifenausführung wurde von den Fahrzeugherstellern in Bezug auf Fahrverhalten und Freigängigkeit geprüft und somit als unbedenklich freigegeben.
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) das
KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragung von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zu diesem Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Dies gilt für Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Reifen aller Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR. Die Fabrikatsbindung ist hier also aufgehoben.
Keine vollständige Aufhebung der Fabrikatsbindung bei Motorradreifen!
Bei Motorrädern besteht weiterhin eine eingeschränkte Fabrikatsbindung, d.h. im Fall der Umbereifung ist dann die Herstellerbescheinigung des Motorrad- oder Reifenherstellers mit sich zu führen.