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Unklarheiten bei Rad-Felgenkombination

BeitragVerfasst: 21.12.2016 10:50
von Ferdinand G.
Hallo zusammen,

vor etwa zwei Wochen habe ich mir einen BMW Z3 1.9i, Sportedition, Baujahr 2002 gekauft. Da ich den Wagen zumindest für kürzere Strecken auch im Winter bewegen muss, habe ich mich aufgrund mehrerer Testberichte entschieden, den Michelin Crossclimate (Ganzjahresreifen) 205/55 R 16 auf neuen Alufelgen (DEZENT TB) montieren zu lassen.

Die aktuell aufgezogene Sommerbereifung ist eine Mischbereifung auf den originalen BMW Alufelgen Styling 78.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe mich für die o.g. Felgen-Rad-Kombination aufgrund meiner Angaben beim Onlinehändler reifendirekt entschieden. Im Gutachten der Felgen steht jedoch bei den Auflagen folgendes:

"Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten."

Wie ich oben beschrieben hab, wurde das Fahrzeug auf 17 Zoll Alufelgen mit Mischbereifung ausgeliefert, im Fahrzeugschein steht unter 15.1 und 15.2 205/60/R15 91 H. Darüber hinaus sind im ersten Fahrzeugbrief unter Bemerkungen diverse Alternativen aufgeführt, u.a. 205/55/R16 91H, ET 45-47.

Die Alufelgen, die ich im Blick habe, werden jedoch nur mit einer ET von 40 bzw. 42 angeboten. Strenggenommen ist damit die Auflage im Gutachten der Alufelge DEZENT TB damit nicht erfüllt. Sehe ich das richtig? Folgt daraus, dass ich mir zwingend eine Alufelge mit einer ET von 45 für die Michelin Crossclimate kaufen muss?

Die Aussage der telefonischen Beratung bei reifendirekt kann eigentlich nicht richtig sein, da sie mir gesagt haben, ich muss/sollte unbedingt die ausgelieferte Kombination (17 Zoll Alufelge mit Mischbereifung 245 h. und 225 v.) fahren. Auf meinen Hinweis hin, dass das wohl kaum der Fall sein kann (Wer fährt denn schon eine Winterbereifung mit 245 h. ???) kam nur der schnippische Kommentar "Wir müssen das ja wohl wissen, wir verkaufen schließlich nicht nur gelegentlich mal Kompletträder"...

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!

Gruß

Ferdinand

Re: Unklarheiten bei Rad-Felgenkombination

BeitragVerfasst: 21.12.2016 11:22
von 2,8er Stephan
Wenn die Felgengrösse nicht eingetragen ist, musst du zum Tüv und diese dann eintragen lassen. Dazu brauchst du das Gutachten der Felge oder der freundliche Prüfer ist so nett und sucht es sich anhand der KBA Nummer in der Datenbank.

Alternativ wären original BMW Felgen oder Felgen mit entsprechender ET.

Re: Unklarheiten bei Rad-Felgenkombination

BeitragVerfasst: 21.12.2016 22:58
von Ferdinand G.
Danke für die Info!

Re: Unklarheiten bei Rad-Felgenkombination

BeitragVerfasst: 22.12.2016 01:17
von Mach2.8
Ich würde mich auf solche Spielereien nicht einlassen. Letztendlich kommst du mit nicht originalen Felgen nie um eine Abnahme bei den blauen Typen rum. Das Net ist voll mit originalen BMW Zetti Felgen in dieser Größe. Die Sternfelge ist mindestens 4-5mal im Angebot.
Dann lässt du dir die Reifen deiner Wahl aufziehen und das Problem ist gelöst ohne zusätzliche Unannehmlichkeiten.

Grüße vom Kaiserstuhl/Baden