Hallo,
nachdem zu dem Thema "Sind lasierte Rückleuchten erlaubt?" sehr viele Halbwahrheiten und noch mehr Gerüchte kursieren, habe ich nachfolgend einige Dinge zu dem Thema zusammengetragen.
Eine nachträgliche Lasur einer Rückleuchte hat ein Erlöschen der Prüfzeichen zur Folge, da eine Bauartveränderung vorgenommen wurde. Ein Verwenden dieser Leuchte bedeutet ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.
Eventuell vorhandene Dokumente zu den Leuchten sind so wertlos wie die Aktien von Worldcom (völlig egal, was die Verkäufer Euch erzählen). Wenn's besonders blöd läuft, dann könnt Ihr bezüglich der falschen Dokumente auch noch wegen Urkundenfälschung dran kommen.
Auch eine eventuelle vorhandene Eintragung bringt keine Sicherheit - sondern eher die Erkenntnis, dass der TüV-Prüfer dringend eine Brille braucht und in einem anderen Job besser aufgehoben wäre.
Hier ein Beispiel für eine Eintragung:
[ externes Bild ]
Zur Verdeutlichung:
Getönte Rückleuchten sind erlaubt, laserierte aber nicht.
Also, zu Eurer eigenen Sicherheit (und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer), lasst die Finger von solchen Rückleuchten. Gesehen und gesehen werden ist nunmal sehr wichtig. Auf dem Photo seht Ihr deulich die Unterschiede in der Leuchtkraft.
[ externes Bild ]
Viele Grüsse
Nico
PS: Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt mit freundlicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers