Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

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Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

Beitragvon Mull » 11.04.2016 17:15

Hallihalli Community!

Mein ZZZ (BJ 97, ca. Mitte 1998 nach GER importiert) war heute beim Freundlichen und sollte eigentlich TÜV bekommen. Nun habe ich soeben einen Anruf bekommen, dass das gute Stück keine Leuchtweitenregulierung besitzt :shock: :shock: :shock:

Leider kann ich erst am Wochenende herausfinden, ob das KfZ besagte Leuchtweitenregulierung tatsächlich nicht hat, da ich den ZZZ dann erst beim Freundlichen abholen kann :enraged: . Zusätzlich muss ich gestehen, dass ich aktuell keine Idee habe, wo besagte Regulierung in meinem ZZZ sitzen könnte.
Daher meine Fragen an Euch:

Gab es die Leuchtweitenregulierung in den USA nicht?

Hat jemand eine Ahnung, in welchem Bereich in der Fahrgastzelle Schalter o.ä. hätten nachgerüstet werden können?


Bin ein bisschen Ratlos bei der Nummer, schließlich muss die Möhre in den letzten 18 Jahren ja auch irgendwie über den TÜV gekommen sein :?:
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Re: Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

Beitragvon pat.zet » 11.04.2016 17:39

Hallo US Importe haben in der regel , keine NSl , und keine sw Höhenregulierung , das ist Teil der Umrüstung für den Deutschen Strassen betrieb :shock: Nachrüstung geht nur mit deutschen Teilen , oder es gibt eine Ausnahme genehmigung beim RP ( bauartbedingt )
pat.zet
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Re: Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

Beitragvon Mull » 11.04.2016 19:51

Hi pat,
danke für die schnelle Antwort. Die NSL wurde nachgerüstet, das weis ich. Das mit der Höhenregulierung war mir neu. Dementsprechend muss ich dann wahrscheinlich neue Scheinwerfer nachrüsten. Gibt es da "günstige" Möglichkeiten für die Umrüstung oder muss ich komplett neue Scheinwerfer einbauen und ne elektrische Höhenverstellung nachrüsten?

Was meinst du mit der Ausnahmegenehmigung beim RP? kann die irgendwo beantragt werden?

Viele Grüße,
Jens
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Re: Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

Beitragvon pat.zet » 11.04.2016 20:02

hallo ich hatte mal einen Chevy pick up , da hatte ich beim Regierungs Präsident eine Ausnahme genehmigung für diesen Höhen regu entfall bekommen .
Es ist ja mit ECE scheinwerfern nicht getan , du brauchst den kompletten kabelkram im auto , da kann ich dir zwar pläne schicken , aber die Arbeit bleibt !
Ich kann auch noch mal einen freund fragen der ein US z3 fährt wie das bei ihm gelöst ist ....
pat.zet
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Re: Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

Beitragvon Mull » 11.04.2016 20:14

Hallo,

ich mache mich wegen der Ausnahmegenehmigung mal kundig, da wird sich bestimmt irgendwas regeln lassen.
Die Pläne nehme ich gerne an, falls ich dann doch Umrüsten muss. Wie dein Kumpel das gelöst hat wüsste ich auch gern, vielen Dank für deine Mühe :thumpsup:

Ich werde mich auch mal an die Vorbesitzerin wenden, eventuell weis die irgendwas :enraged:
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Re: Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

Beitragvon Mariner » 12.04.2016 12:25

Hallo zusammen,

hatte bis zu meinem Wechsel auf den Z3 einen MGF, Bj. 2000, der hatte auch keine Leuchtweitenregulierung. Alle MGF-Fahrzeuge haben eine Ausnahmegenehmigung dafür, die aber mit einer Beschränkung der maximalen Zuladung für den Kofferraum verbunden ist (max. 35 kg sind zugelassen).
Ist auch logisch: bei größerer Zuladung kommt das Fahrzeug vorne hoch, die Scheinwerfer blenden dann.
Es geht wesentlich mehr rein in den Kofferraum beim MGF, hatte auch regelmäßig 3 große Wasserkisten im Kofferraum transportiert, also deutlich schwerer als 35 kg. Solange man ohne Licht fährt, macht das nix.
Vielleicht hilft dieser Hinweis weiter, daß man für die US-Version vom Zetti auch eine Ausnahmegenehmigung bekommt in Verbindung mit einer ähnlichen Auflage zur maximalen Zuladung....

Beste Grüße

Thomas
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Re: Leuchtweitenregulierung ZZZ-Amerika-Import

Beitragvon Mull » 30.04.2016 15:17

Coole Nummer mit der Lastbegrenzung :lol:

habe das Problem jetzt einfach umgangen, bin zu nem anderen Sachverständigen gelatscht und der hat es einfach nicht bemängelt... Also Glück gehabt. Ich denke mal, dass die Vorbesitzerin das ähnlich geregelt hat, leider hat sie auf meine Anfragen nicht reagiert.

Also erstmal zwei Jahre Ruhe. Ne Ausnahmegenehmigung hätte mich bei unserer Behörde ca. 200 € gekostet (als Randinfo).
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