skifxj hat geschrieben:Hallo,
also wenn beide Bremsbelagfühler in Ordnung sind (ggf. auch "gebrückt"), erlischt die Warnanzeige, da muss beim Z3 auch nichts zurückgesetzt oder gelöscht werden.
Mit dem Statement zum Erlöschen der ABE wäre ich vorsichtig, denn es gibt noch Neufahrzeuge ohne BBF (z.B.: F..d).
MfG
skifxj
Steffen 2.0 hat geschrieben:Aber eine Sicherheitsvorkehrung nicht zu haben oder ausser kraft zu setzen ist nochmal was anderes. Siehe z.B. Airbag ausbauen oder ESP.
Hallo,
... dann sind diese Fahrzeuge ohne BBF auch in der Erteilung der ABE so geprüft und zugelassen...
Aber eine Manipulation an der lebenswichtigen Bremsanlage ist ein >no go<
Zur eigenen Überzeugung und zur Sicherheit würde ich dann einmal den Fahrzeughersteller

oder eine Prüforganisation, die auch die vorgeschriebenen HU's vornehmen, befragen. Die können bestimmt genaueres zu diesem Thema ausführen.
Übrigens, wenn in einem Unfall bei unklarer Ursache ein Sachverständiger zur Klärung beauftragt wird, hat sicherlich die Aussage ... ich wollte ja nur die blöde leuchtende Lampe ausschalten, keinen Bestand. Dann lehnt sich die Versicherung zurück und zeigt mit dem Finger auf ... der da!!

Eine Leistung ist dann eventuell fraglich.
Ich möchte hier nicht den Schulmeister spielen, aber so ein Thema ist für mich immer sehr brisant. Manipulationen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder deren Warnleuchten (Sitzbelegungsmatten, Airbags etc.) ist absolut nicht zu vertreten.
Gruß
Norbert