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Frontspoilerlippe

BeitragVerfasst: 07.01.2006 20:49
von Sensi
Hi leute!
hab bei ebay ne schöne frontlippe gefunden.
hab damit allerdings zwei probleme:

1.das ding ist aus gfk,da reicht ein bordstein und dann war's das!
weiß einer zufällig wo ich genau diese aus abs oder so bekomme, hab bisher nix gefunden?
2.wie sieht das mit der tüv eintragung aus, da steht zwar was von vdtüv richtlinien, aber irgendwie sagt mir das nicht viel.
was muss ich haben damit mir eine frontlippe eingetragen wird (abe, teilegutachten oder so), ohne das ich gleich 100€ berappen muss?

http://cgi.ebay.de/Frontspoiler-fuer-BM ... dZViewItem

danke

gruß
Torsten

Frontspoiler

BeitragVerfasst: 07.01.2006 23:24
von FMXO
Hi Thorsten !

wie du auf dem foto sehen kannst habe ich ebenfalls eine lippe verbaut. meine ist auch aus gfk, wurde anschliessend noch in wagenfarbe lackiert und an die orginal lippe geklebt und verschraubt. bei meiner lippe war ein TUEV gutachten dabei und musste somit nicht extra eingetragen werden.

sieht meiner meinung nach sehr gut aus ...


jedoch hier ein sehr gravierender nachteile.

1) Bodenfreiheit reduziert sich auf 7 cm , dies fuehrt durchaus bei farbahn erhoehungen , bzw einfahrt in eine tiefgarage zu problemen.


Viele Gruesse

FMXO :2thumpsup:

BeitragVerfasst: 08.01.2006 01:44
von Sensi
hi FMXO!

so tief wollte ich eg. nicht!
schaut aber gut aus.

muss man die lippe nicht trotz gutachten noch eintragen lassen?
....frag mich nämlich was ich brauche um so nen ding eingetragen zu bekommen?
reicht denn das design nach VDTÜV Richtlinien, wie die das in der ebay-anzeige schreiben, um sie eingetragen zu bekommen?

BeitragVerfasst: 08.01.2006 02:14
von Rocky
dem tüv is es im wesentlichen scheiss egal wie das teil aussieht solangs keine scharfen kanten hat oder gross über die karosserie herausragt. denen gehts im wesentlichen ums material bei solchen teilen das es nicht splittert oder scharkantig abbrechen kann wie zb die aluflügel oder ähnliches.

BeitragVerfasst: 08.01.2006 02:19
von Sensi
aha!
...und was ist eine tüv abnahme nach §21? hab das gerade irgendwo inj dem zusammenhang gelesen.

BeitragVerfasst: 08.01.2006 03:23
von Rocky
nach §21 is ne einzelabnahme kost je nach aufwand um die 80 euro
nach §19 wär ne abnahme mit teilegutachten kost um die 30 euro
dann gibts noch ne abe oder eg-betriebserlaubnis das muss garnicht eingetragen werden

Re: Frontspoiler

BeitragVerfasst: 08.01.2006 15:08
von hoagie
FMXO hat geschrieben:1) Bodenfreiheit reduziert sich auf 7 cm


Und damit reduzierts Dein Auto (zumindest in Deutschland) auch leider um die Betriebserlaubnis. Genau genommen natürlich nur, denn das muss erstmal jemand nachmessen. Und die Polizei sieht sich (hier) allenfalls einen 3er BMW genauer an und keinen Z3. Der freie TÜV-Prüfer hier hat allerdings 8cm hohe Metallkanten in seiner Halle, da hättest Du natürlich ein Problem.

Aber das nur Nebenbei. Eintragung von der Lippe kann schwer werden, wenn es sich um ein Teilegutachten nach §21 handelt. Dann brauchst Du ein Materialgutachten, wo der Bezug zu dem Teil erkennbar sein muss (irgendwelche Nummern...

Außer

TÜV Gutachten: * siehe Artikelbeschreibung


Habe ich leider nichts gefunden...sollte ein Gutachten §19 dabei sein, solltest Du (solang der Prüfer nicht über die Bodenfreiheit meckert) eigentlich keine Probleme bekommen.

Und wenn ein Gutachten und keine ABE oder ähnliches dabei sein sollte muss dies auch auf jeden Fall eingetragen werden.

Soviel natürlich zur Theorie. Die Praxis hängt selbstverständlich auch vom jeweiligen Prüfer, bzw. Polizeibeamten ab.

7 cm ist doch genug .

BeitragVerfasst: 08.01.2006 15:08
von FMXO
Wie beschrieben bin ich mit meinem "Low rider" der strasse sehr Nahe. Soweit ich weiss sind in Oesterreich 12 cm vorgeschrieben. Jedoch faellt fast jedes auto unter diese grenze, bzw ich habe noch nie einen Ferrari mit 25 cm bodenfreiheit gesehen.

erhoehte vosicht ist bei bordsteinen geboten, einfahrten sollten nie "frontal" angefahren werden. bei der auffahrt zur hebebuehne hat es leider auch schon mal aerger gegeben.

Es gibt auch Frontlippen die aus Gummi sind, diese koennen ebenfalls lackiert werden.

Aber ob "Highflyer oder Low Rider " ist ja eigentlich egal , Hauptsache Z3 !! :2thumpsup:

FMXO :2thumpsup:

BeitragVerfasst: 08.01.2006 15:11
von FMXO
Nur als kleiner Nachtrag : Meine Lippe hat ABE und wurde vom Oesterreichischen "Pickerl" anerkannt .. somit habe ich eine Betriebserlaubnis !


Schwierigkeiten kenne ich bis jetzt nur wie bei dir Hoagie wenn die Reifen ausserhalb des rahmens stehen wuerden, wuerde ich in Oesterreich keinen tuev mehr bekommen. Sieht aber sehr schick aus :2thumpsup:



FMXO :2thumpsup:

BeitragVerfasst: 08.01.2006 15:20
von Rocky
die 8cm gelten für feste bauteile. für deformierbare gilt 6cm gabs vor nem jahr oder so ne kleine änderung allerdings gibt es da keine bundeseinheitliche regelung da macht jeder bund was er will. gibt welche da halten sich alle strikt an die 8cm und andere maulen nicht bei 6 also alles ne rechtliche grauzone. wie ich sowas in deutschland hasse.

das hauptproblem is das jeder grüne mann am strassenrand die korrektheit einer eintragung anzweifeln kann und dich nochmal zum tüv schicken kann der dann natürlich auch wieder dagegen entscheiden kann. der einzige vorteil des nennen wir es mal zwischenzeitlichen eintragens von manchen sachen ist das bis zum anzweifeln der versicherungsschutz gegeben ist im zweifel haftet der tüv-prüfer der dir irgend welchen murks eingetragen hat.