kickman223 hat geschrieben:Welchen sin macht es Nebelscheinwerfer ohne Ablendlicht zu fahren!
Siehe Straßenverkehrsordnung §17 (3):
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich,
dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts
die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden,
wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Das bedeutet, dass der Nebel so stark sein kann, dass allein das Abblendlicht schon zurückgeworfen werden kann, und den Fahrer blendet.
Deshalb kann man auch nur mit NSW und Standlicht fahren.
Fragt sich nur, wieviel es bringt...
Beim Golf IV macht das z.B. wenig Sinn, da die NSW in die Hauptscheinwerfer integriert sind.
Gruß, Uwe