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Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässig?

BeitragVerfasst: 22.08.2013 07:37
von wudda
Ic h war diese Woche beim TÜV , wollte mein AP Fahrwerk und die Felgen abnehmen lassen.
Nach 2 Stunden das Ergebnis:
Bei Mischbereifung muss das gleiche Fabrikat /Typ Reifen vo und hi verbaut sein.Ich muss also mindestens 2 neue , bzw falls das Profil nicht mehr lieferbar ist 4 neue Reifen kaufen.
Das war mir nicht bekannt, zumal die Argumentation des Prüfers war: Diese Vorschrift gilt bei Mischbereifung in Verbindung mit ABS, da durch mögliche Unterschiede im Abrollumfang das ABS aktiviert werden kann.Das würde dann ja aber auch bei extrem unterschiedlichen Profiltiefen so sein.???

Scheinwerferhöhe Unterkante mind. 50 cm über Fahrbahn.Da hätte ich mir die Tieferlegung sparen können.
Eintrag Der Felgen Styling 68 mit H&R Distanzen als Einzelabnahme war kein Problem.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß
Bernd

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 22.08.2013 07:43
von Maks
Geh zu einem anderen Prüfer...

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 22.08.2013 08:36
von Kaluppke
Moin Moin

Datt hevv ick nooch nii höört! Watt schall datt denn? Und ick hevv öffters mool twee anners herstellers föört! Unn datt häät niemools Probs bien Tüv geefen.
Kaluppke

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 22.08.2013 08:45
von Frantek
Hallo,

also ich fahre ebenfalls die M68 mit Mischbereifung (Evo S1 vorne, V12 hinten) und H&R Distanzen vorne und hinten bei einem DTS Gewindefahrwerk und die Unterkante der Scheinwerfer liegt bei ca. 48cm. Bisher hatte ich keine Probleme bei der Eintragung und beim TÜV und auch nicht beim Fahren :wink:
Ich habe aber auch schon davon gehört und gelesen, dass bei Mischbereifung und bestimmten Reifenkombis Probleme mit ABS bzw. ASC/DSC auftreten können.

Gruß Rudolf

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 22.08.2013 08:49
von Al Jaffee

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 22.08.2013 08:55
von eisi
Servus!

Wechsle nicht die Reifen, sondern den (un)Sachverständigen :thumpsup:


eisi

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 22.08.2013 09:10
von Fuxi
Hallo.

Die "Probleme" können auch bei markengleichen Reifen auftreten.

Die Mischbereifung sagt ja schonmal aus dass generell unterschiedliche Reifen auf VA und HA montiert sind, selbst wenn der Hersteller/Typ identisch sind. So gesehen kann ein 225/45 R17 auch einen geringfügig anderen Abrollumfang haben als ein 245/40 ZR 17. Dazu kommt der schnellere Verschleiß der Hinterräder aufgrund des Heckantriebs und der - je nach Tieferlegung - mehr oder minder starke Negativsturz der Schräglenker hinten.

Von daher muß die ABS/ASC-Steuerung auch so schon einiges ausgleichen können was NICHT herstellerspezifisch ist.

Um eine Zulassung zu bekommen muß JEDER Reifen eine Toleranz einhalten was den Abrollumfang angeht, also dürfte Dein Prüfer da wirklich danebenliegen. Solange Du keine herstellergebundene Rad-Reifenkombination in den Papieren eingetragen hast ist es natürlich nicht verboten, auf der VA und der HA unterschiedliche Reifenmarken zu fahren.

Wobei - und da möchte ich dem Prüfer ein wenig recht geben - es ist nicht empfehlenswert da die Fahreigenschaften nicht mehr kalkulierbar sind.

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 23.08.2013 10:49
von Rocky
selbst wenn ne herstellerbindung in den papieren steht is die schon seit jahren hinfällig, es gibt lediglich die vorschrift das achsweise gleich bereift sein muss. die vorgegeben tolleranzen im abrollumfang muss man natürlich einhalten, da wird aber davon ausgegangen das nen bspw. 225/40/18 egal welcher marke gleich ist, is natürlich nicht der fall aber ansonsten messen die sich ja nen wolf, daher is die marke vorne und hinten wurscht.

da war lediglich der prüfer unfähig, uninformiert oder hatte keinen bock.

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 26.08.2013 12:01
von Spandauer
Bei der Abnahme von 225 / 255 bekam ich vom ( sehr peniblen ) Prüfer die gleiche Aussage.
In den Unterlagen ( Abnahme / Prüfbericht ) hab ich dann aber nirgends einen Hinweis auf identische Reifenmarken finden können.
:bmw:

Re: Nur eine Reifenmarke bei Mischbereifung 225 /245 zulässi

BeitragVerfasst: 26.08.2013 13:00
von wudda
Nur zum Verständnis:

Es soll nicht nur die gleiche Reifenmarke sein sondern der gleiche Typ / Profil.

Zum Thema Scheinwerferhöhe hat sich der Prüfer penibel an den § 50 StVZO gehalten , der ab Erstzulassung 01.01.1988 diese 50 cm bis zur Lichtaustrittsunterkante, vorschreibt.
Blöd nur dass diese 50 cm schon mit >Serien M Federn erreicht sind, somit eine legale Tieferlegung fast nicht mehr möglich ist.
Natürlich sehen das nicht alle Prüfer so eng.
Dazu kommt, dass neuerdings eine defekte Scheinwerferbirne schon als schwerer Mangel eingestuft wird , wie insgesamt die Beleuchtungseinrichtung seit der vermehrten Verbreitung von Xenonlicht eine stärkere Beachtung findet.