Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 1205725

Ich habe einen Satz Spurverbreiterungen mit ABE (Artikelnummer 1205725). Vorderachse 2 * 15mm, Hinterachse 2 * 20mm.
So weit, so gut.
An der Vorderachse müsste ich doch tatsächlich an den Kotflügeln Karosseriearbeiten vornehmen lassen. Das möchte ich aber um jeden Fall vermeiden, weil ich keine Veränderungen vornehmen lasse, die man nicht rückstandslos wieder zurückrüsten kann. An der Hinterachse ist alles im grünen Bereich.
Wenn ich das Informationsschreiben http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/1205725-8.pdf (als technisch ambitionierter Laie) genau durchlese, stoße ich doch recht schnell darauf, dass nur eine Kombination der Platten-Paare zulässig ist.
In einem Teilegutachten http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/960F0018.pdf erlaubt H&R auch die Verwendung von 2*20mm ausschließlich an der HA. Also keine Platten an der VA. Allerdings haben diese Spurplatten eine andere Kennzeichnung, obwohl sie von den Abmaßen und auch vom Material her absolut identisch sind.
Sowohl Hersteller, als auch Verkäufer lassen mich mit meiner Fragestellung alleine. Die da lauten:
1. Kann ich jedes einzelne Paar, also 2 * 15mm und 2 * 20mm, für sich alleine auf der Hinterachse von zwei verschiedenen Zettis fahren? Also konkret, die 2 * 15mm auf unserem 1,9er und die 2 * 20mm auf dem 2,8er. An der Vorderachse in beiden Fällen keine Spurplatten.
2. Ist es denkbar, das ein Prüfer die Nummern aus der ABE anstatt der Nummern aus dem Gutachten überträgt? Konkret 12057525-20 anstatt H&R4075725 und 1205725-15 anstatt H&R3075725
So weit, so gut.
An der Vorderachse müsste ich doch tatsächlich an den Kotflügeln Karosseriearbeiten vornehmen lassen. Das möchte ich aber um jeden Fall vermeiden, weil ich keine Veränderungen vornehmen lasse, die man nicht rückstandslos wieder zurückrüsten kann. An der Hinterachse ist alles im grünen Bereich.
Wenn ich das Informationsschreiben http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/1205725-8.pdf (als technisch ambitionierter Laie) genau durchlese, stoße ich doch recht schnell darauf, dass nur eine Kombination der Platten-Paare zulässig ist.
In einem Teilegutachten http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/960F0018.pdf erlaubt H&R auch die Verwendung von 2*20mm ausschließlich an der HA. Also keine Platten an der VA. Allerdings haben diese Spurplatten eine andere Kennzeichnung, obwohl sie von den Abmaßen und auch vom Material her absolut identisch sind.
Sowohl Hersteller, als auch Verkäufer lassen mich mit meiner Fragestellung alleine. Die da lauten:
1. Kann ich jedes einzelne Paar, also 2 * 15mm und 2 * 20mm, für sich alleine auf der Hinterachse von zwei verschiedenen Zettis fahren? Also konkret, die 2 * 15mm auf unserem 1,9er und die 2 * 20mm auf dem 2,8er. An der Vorderachse in beiden Fällen keine Spurplatten.
2. Ist es denkbar, das ein Prüfer die Nummern aus der ABE anstatt der Nummern aus dem Gutachten überträgt? Konkret 12057525-20 anstatt H&R4075725 und 1205725-15 anstatt H&R3075725