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Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 1205725

BeitragVerfasst: 28.02.2013 19:59
von Roadcaptain
Ich habe einen Satz Spurverbreiterungen mit ABE (Artikelnummer 1205725). Vorderachse 2 * 15mm, Hinterachse 2 * 20mm.

So weit, so gut.

An der Vorderachse müsste ich doch tatsächlich an den Kotflügeln Karosseriearbeiten vornehmen lassen. Das möchte ich aber um jeden Fall vermeiden, weil ich keine Veränderungen vornehmen lasse, die man nicht rückstandslos wieder zurückrüsten kann. An der Hinterachse ist alles im grünen Bereich.

Wenn ich das Informationsschreiben http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/1205725-8.pdf (als technisch ambitionierter Laie) genau durchlese, stoße ich doch recht schnell darauf, dass nur eine Kombination der Platten-Paare zulässig ist.

In einem Teilegutachten http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/960F0018.pdf erlaubt H&R auch die Verwendung von 2*20mm ausschließlich an der HA. Also keine Platten an der VA. Allerdings haben diese Spurplatten eine andere Kennzeichnung, obwohl sie von den Abmaßen und auch vom Material her absolut identisch sind.

Sowohl Hersteller, als auch Verkäufer lassen mich mit meiner Fragestellung alleine. Die da lauten:

1. Kann ich jedes einzelne Paar, also 2 * 15mm und 2 * 20mm, für sich alleine auf der Hinterachse von zwei verschiedenen Zettis fahren? Also konkret, die 2 * 15mm auf unserem 1,9er und die 2 * 20mm auf dem 2,8er. An der Vorderachse in beiden Fällen keine Spurplatten.
2. Ist es denkbar, das ein Prüfer die Nummern aus der ABE anstatt der Nummern aus dem Gutachten überträgt? Konkret 12057525-20 anstatt H&R4075725 und 1205725-15 anstatt H&R3075725

Re: Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 120

BeitragVerfasst: 01.03.2013 07:34
von foZZZy
Hi
Du meinst wohl Punkt D4 aus dem Gutachten Nr. 1 (Anlage 4)?
Da steht doch :
folgende Kombination ist ZULÄSSIG
Nicht VERPFLICHTEND

Das heißt meiner Einschätzung nach:
Wenn eine Kombination gewünscht ist, dann und NUR DANN MUSS die 15mm nach vorne.

Im Zweifel hat der TÜV das letzte Wort, also hinfahren und fragen.

Ich hab auch H&R Platten drauf:
v5 / h20 /Seite und das wurde mühelos eingetragen nach Vorzeigen des Gutachten Nr. 2.
Die öminöse Anlage 4 (Gutachten Nr. 1) kannte ich noch garnicht.

Der Prüfer guckt auf die mit Schlagzahlen eingeschlagenen Nummern auf der Platte.
Wenn dort die Nr. aus dem Gutachten Nr.2 steht, dann schmeiß die ABE weg und leg das Gutachten vor, dann kriegst Du sie auch eingetragen gemäß Vorgaben aus Gutachten und zwar tatsächlich mit der jeweiligen Nr. und nicht nur mit einer pauschalen Angabe z.B. "Hersteller H&R 20mm" oder so.
Wenn da eine andere Nr. steht, dann wird es zu Diskussionen kommen, die Du vermutlich verlieren wirst...
Hinweis:
Breitarsch = Breite 1740
VFL 4Zyl = Breite 1692


PS:
Ich vermute mal, das war wieder so ein EBay Schnäppchen?
Ich hab meine über einen Reifenfachhandel bestellen lassen mit dem genauen Wunsch was ich haben will.
Für die Umsetzung war dann der Typ verantwortlich.
Keine Erfüllung des Gewerks: kein Geld.
Nicht mein Problem...

Wer selber bestellt muss auch selber gucken, wie er klar kommt.

Ich sehe aber eigendlich große Erfolgsaussichten dafür, daß Du die Platten auf die Autos verteilen darfst...wenn die eingeschlagene Nr. stimmt

Re: Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 120

BeitragVerfasst: 01.03.2013 09:34
von Roadcaptain
Nein, war kein Schnapper. Direkt bei H & R über deren Homepage bestellt.

Re: Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 120

BeitragVerfasst: 01.03.2013 12:55
von markus-63
Servus Roadcaptain,

zu deinen Fragen:

Ich habe auf meinem Alltags-Auto, Skoda Fabia 1.9 tdi Combi folgende Kombination montiert und das war alles ganz einfach und ohne Probleme zu bewerkstelligen:

Vorderachse: 15 mm je Seite mittels FK-Dinstanzscheiben

Hinterachse: 20 mm je Seite mittels H&R-Dinstanzscheiben

Dazu wurde von mir ein Geweindefahrwerk von AP eingebaut.

Das ganze ist im Winter mit den Serien-Rädern 6x14 mit 185/60R14-Reifen und im Sommer mit 6 1/2 x 16 Felgen und 205/45R16-Reifen garniert.

Der TÜV hat das Ganze anstandslos eingetragen.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass an dem Fahrzeug eine Änderung am Radhaus bzw. am Radausschnitt gemacht werden muss.
Unter Umständen ist eine Änderung nötig.

Und du kannst selbstverständlich auch nur an der Hinterachse Distandzscheiben montieren und an der der Vorderachse nicht.

Wenn du jedoch an beiden Achsen welche montieren willst, dann ist es nur zulässig, wenn du an der Hinterachse dickere als an der Vorderachse anbringst.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüße,

Markus

Re: Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 120

BeitragVerfasst: 01.03.2013 18:57
von Roadcaptain
Roadcaptain hat geschrieben:Nein, war kein Schnapper. Direkt bei H & R über deren Homepage bestellt.


Bzw. wie ich gerade noch einmal anhand der Rechnung nachgeprüft habe über einen von H&R autorisierten Fachhändler mit online-shop.

Aber kurz zu meiner neuesten Erkenntnis. Ist alles gar nicht so einfach.

So, ich bin nun ein wenig schlauer, wenn auch nicht gerade glücklicher als gestern Abend.

Zum ersten. Unterstützung seitens H & R ist noch nicht einmal ansatzweise zu erwarten. Der Hersteller zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass der Verkäufer als erster Ansprechpartner zu sehen ist. Meine Bitte um eine kurze Bescheinigung dass ich die Platten nur auf der Hinterachse montieren kann wurde kategorisch abgelehnt. Auch der Hinweis das doch eine identische Platte für den Solo Betrieb Hinterachse zulässig ist, hat nichts gebracht.

Der beste Tipp seitens des Herstellers war noch das ich die alten Platten demontiere und mir neue Platten kaufe um die dann zu montieren, dann könnte ich die vorderen ja auch weglassen. Na ja, man kann es ja mal probieren. In manchen Fällen siegt die Frechheit. Der Satz kostet ja nur die Kleinigkeit von 223,00 €. Die schmeißt man doch gerne zum Fenster raus.

Zum zweiten. Der TÜV und auch nicht die DEKRA sieht eine Chance ohne eine Bescheinigung seitens des Herstellers zu agieren. Die ABE läßt angeblich keinen Handlungsspielraum. Wer's glaubt wird selig.

Ich lass jetzt alles so wie es ist.

Ach so, wenn jemand einen gut erhaltenen Satz Spurplatten mit ABE brauchen sollte. Einfach mal melden (Achtung Ironie)

Re: Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 120

BeitragVerfasst: 02.03.2013 08:59
von mattzer
Hallo,
Fahr zu einem anderen Tüv mit einem Sachverständigen(nicht zu einem Prüfer). Der müsste dir beide Kombinationen eintragen.

Bzgl HR: Eine Abe ist nicht günstig und ist nur in den dargestellten Kombinationen gültig. Es würde quasi nichts bringen, wenn HR dir schreibt das es möglich wäre, nein es müsste eine neue ABE her.

Es ist jedoch auch auf den Scheiben eine KBA Nummer aufgedruckt, die der Nummer der Abe entspricht, eventuell kann man sich so rausreden in einer Kontrolle, wenn man die Papier Abe ausversehen vergessen hat ;)

MfG
Matthias

Re: Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 120

BeitragVerfasst: 02.03.2013 09:50
von zettdrei11
Also bei eine ABE ist eh nur gültig wenn sich das Fahrzeug im original Zustand befindet, bei Abweichungen -egal ob Fahrverksveränderungen / Räder oder Reifen - die ABE ist futsch und ein Gutachten wird benötigt, aus diesem Grund auch unterschiedliche Prüfnummern

nur Platten ( egal welche Breite ) an der Vorderachse duldet offiziell kaum ein Hersteller - eine Kombination hinten z.B hinten 20 und vorne 10mm wird immer eine Einzelabnahme beim TÜV/ Dekra und ist mit Kosten verbunden

hier ist eindeutig bereits beim Kauf ein Fehler aufgetreten, die Bedeutung ABE wurde nicht richtig erklärt oder gelesen

Re: Fragen zu Spurplatten mit ABE von H & R (Artikel 120

BeitragVerfasst: 02.03.2013 10:06
von deraltesack
Das mit den Karosseriearbeiten würde ich nicht so eng sehen. Steht meist drin um wirklich sicher zu gehen.
Fahre bei mir auch diese Kombi ohne Nacharbeiten, allerdings auf dem ///M. Die ET der vorderen Felgen ist jedoch identisch.
Mein Tip: dranschrauben und glücklichsein :lol: