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Angabe zulässiger Reifen in Zulassungsbescheinigung

BeitragVerfasst: 28.10.2012 22:58
von alexP
Hi Leute,

ich möchte meinem Vater meine Winterreifen und Felgen vermachen. Dabei handelt es sich um 4x BMW Styling 18 auf 225/50 R16.
Nun habe ich gesehen, dass in seiner Zulassungsbescheinigung unter 15.1 + 15.2 lediglich "205/60 R15" steht, wohingegen bei mir "225/50 ZR16" angegeben ist.

Beides sind Facelift-Zettis. Hat jemand eine Erklärung für die unterschiedlichen Angaben?
Darf mein Vater die 225/50 R16 Reifen trotzdem auf seinem Zetti fahren?


Danke, VG

Re: Angabe zulässiger Reifen in Zulassungsbescheinigung

BeitragVerfasst: 29.10.2012 11:09
von FinZ3
Ja das darf er!

Schaue doch mal in die Luftdruckangabe in der Fahrertür. Da ist die Größe aufgelistet und wenn sie selbst dort steht. Ist das wohl zulässig.

Hier in der Z3-Tour sind diese Felgen mit den Reifen auch aufgelistet und absolute StandardFelgen.

In der Zulassungsbescheinigung(Schein) steht lange nicht mehr alles drin, wegen Platz.

Grüße

Re: Angabe zulässiger Reifen in Zulassungsbescheinigung

BeitragVerfasst: 30.10.2012 20:40
von HKlein
Hallo,
habe bei BMW nachgefragt.
Wenn keine Angaben weiteren Größen in der Zulassungsbescheinigung Teil2(groß) aufgeführt sind,
ist eine TÜV-Eintragung erforderlich.
Gruß
Helmut

Re: Angabe zulässiger Reifen in Zulassungsbescheinigung

BeitragVerfasst: 30.10.2012 22:01
von sailor
ist doch klar :enraged:

die Deutsche Bürokratie greift überall :twisted:

Hatte wieder mal bei meinem Zetti neue Felgen gekauft. Gleich Größe , gleiche Einpreßtiefe welches schon im Schein stand, nur anderes Design. Und ich mußte damit zum TÜV . Fahrzeug gefahren. Dann Räder verschränkt und mit einer dickeren Pappe den Freilauf beäugt.Das ganze Tam Tam mach ich mit den Blaukitteln nicht mehr mit.Seit dem, nie wieder TÜV :mrgreen:
Noch blöder gehts wirklich nimmer. :enraged: :enraged:
Gr Klaus

Re: Angabe zulässiger Reifen in Zulassungsbescheinigung

BeitragVerfasst: 30.10.2012 23:52
von Toni
Hallo Helmut,

was hier drin steht, darf man ohne Eintragung fahren:

https://www.z3-roadster-forum.de/phpBB2/ftopic9560.html

Grundsätzlich stehen nicht alle möglichen Kombinationen in den Fahrzeugpapieren. In den neueren Zulassungsbescheinigungen steht sogar noch weniger als in den älteren Papieren.

Gruß Toni

Re: Angabe zulässiger Reifen in Zulassungsbescheinigung

BeitragVerfasst: 31.10.2012 10:55
von Dr Death
Hallo,

auf der Zulassungstelle kann man sich einen Zettel holen wo alle möglichen und eintragungsfreien Rad-/Reifenkombinationen draufstehen. Alles natürlich nur original BMW Räder. Der Zettel hat sogar das amtliche Siegel. Allerdings bekommt man das nicht unbedingt immer automatisch bei der Zulassung und muss nachhaken.