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Reserverad Pflicht ??

BeitragVerfasst: 17.06.2005 10:45
von combuschtel
Bin seit ein paar Tagen stolzer Besitzer von AC-Schnitzer Sportfedern mit 30mm Tieferlegung. Ist schon der Knaller was 30mm an Optik ausmachen. Ebenso sieht es aber auch mit der Bodenfreiheit aus. Ich muss vorallem beim Einfahren in meine Tiefgarage super langsam machen. Beim ersten Herausfahren war ich doch ein Tick zu schnell und schrabbte mit dem Behälter fürs Reserverad auf den Asphalt. Leichte Abriebspuren waren die Folge, was aber nicht so schlimm ist. Schlimmer wäre es, wenn Teile vom Motorblock aufsetzen würden. Meine Frage jetzt an euch:
Das Mitführen eines Reserverades ist in Deutschland generell immernoch Pflicht oder? Wobei ich mich über den Sinn schon öfters Gedanken gemacht hatte, da ich selber die Räder eh nicht von der Radnabe ziehen konnte, da die so fest drauf saßen.
Oder darf ich auf den Reserveradbehälter verzichten, da dies doch niedrigste
Punkt am Auto ist ?

BeitragVerfasst: 17.06.2005 11:27
von barney
Hi,

echt, ist das pflicht, das mitführen von einem Res.-Rad?
Ich würde nein sagen!

Ein Z4 hat meines Wissens gar kein Res-Rad!
Der hat Räder mit Notlaufeigenschaften.

Der M-Z3 hat auch kein Res-Rad.

Gruß

BeitragVerfasst: 17.06.2005 11:38
von hoagie
Ich hab grad mal ein wenig gegoogelt und neben vielen Meinungen die sagen, daß, wenn Du auf der Autobahn liegen bleibst und kein Ersatzrad dabei hast / es nicht mit Pannenspray flicken kannst, das so ähnlich wäre wie ohne Sprit auf der Autobahn...

In der Tat ist es nicht in §31b StVZO aufgeführt, es gibt ja auch genug neue Autos, die ohne auskommen, und schließlich weiß ich nicht, wie es sich so fährt, mit 3 17, 18 oder 19"ern und einem 15" Reserverad ;)

Ich würde also mal sagen: Du darfst es gerne weglassen...

BeitragVerfasst: 17.06.2005 12:00
von ZZZven
...soweit ich weiss, brauchst Du entweder ein Reserverad, oder ein Pannenset.

BeitragVerfasst: 17.06.2005 12:59
von Rubi69
Hi,

bin mir sicher, dass es keine Pflicht ist. Habe einen Oldie, der vor ca. 5 Jahren zwecks H-Abnahme eingehend vom TüV gefilzt wurde. Das Auto hat weder ein Reserverad noch so ein Pannenset an Bord. Keinerlei Bemerkung durch Prüfer zu dem Thema.

Wie beim Oldie ist für mich das Argument gegen das Aufziehen eines Reserverades, "Wohin mit dem defekten Reifen incl. Felge? " Also entweder dieses Pannenset oder "wozu gibts einen ADAC?" :mrgreen:

Grüsse
Nico

BeitragVerfasst: 17.06.2005 13:20
von Klaus
Hallo Zusammen,

es gibt definitv weder eine Reserverad-, noch eine Pannen-Set-Pflicht.

Ist man aufgrund einer Reifenpanne liegengeblieben, dann hat man nur die Pflicht, das Fahrzeug entsprechend zu sichern.

Viele Fahrzeuge werden mittlerweile mit einem Pannen-Set ausgeliefert, aber was nutzt das, wenn man so einen Reifenschaden hat?

Ich bleibe da lieber bei dem altbewährten Notrad.

Gruß Klaus

BeitragVerfasst: 17.06.2005 17:35
von Slartibartfas
Hallo klaus,

zumindest das Profil ist noch gut :mrgreen: .

Gruß

Bernd

BeitragVerfasst: 17.06.2005 17:57
von BjörnZ3
Habe auch schon des Öfteren darüber nachgedacht. Pannensprays sind schon nett, allerdings erkenne ich auch das Argument mit dem zerfetzten Reifen absolut an.

Daran schließt sich aber eine weitere Frage an: was mache ich in so einem Fall mit dem kaputten Rad? In den Kofferraum passt es nicht, der Beifahrersitz ist (gemäß Murphy's Law) auch belegt. Was tun?

BeitragVerfasst: 17.06.2005 18:18
von Rubi69
Mach das was ich auch tun würde ADAC (oder anderer Automobilclub bzw. Schutzbrief etc. ) rufen und abschleppen lassen. :mrgreen:

BeitragVerfasst: 17.06.2005 18:39
von actionmann
Vorallem woher sollen das die Fahrer jüngeren Semesters noch können (das Reifenwechseln) ?
Kenne keine Fahrschule, in der man selbiges lernt.