Felgendummie > Felgen CMS C8 darf ich die überhaupt nutze

Hallo werte Gemeinde
Seit Dez. 2010 bin ich nun stolzer Besitzer eines Z3 2,8 VFL.
Das erste Jahr habe ich außer eines Austausches des Ori-ESD gegen einen Hamann ESD nichts am Wagen geändert.
D.h. das ich auch mit den Styling18 Felgen in 16 Zoll unterwegs war.
Bereifung 225/50.
Am Wagen dran waren beim Kauf bereits Spurlatten, die immer noch montiert, wenn auch nicht eingetragen sind.
Der TÜV-Prüfer hat gesagt das er darüber mal hinweg sieht.
(Guter Mann)
Laut Verpackung, die ich beim Kauf damals mit bekommen habe, sind das.
H&R DRA System 50mm 120/5 72,5mm
Mein Traum waren immer geschraubte Styling 42 oder M-Felgen, aber die kann ich mir leider momentan nicht leisten.
Neulich habe ich dann aber in der Bucht zugeschlagen und mir mattschwarze Felgen geholt.
Typ. CMS C8 mit 225/45 ZR17 91W Bereifung.
Da ich ehrlich gesagt wieder mit den Augen gekauft habe ohne viel zu überlegen muss ich hier ein paar echt dumme Frage stellen, denn von ABE´s, Teilegutachten, Felgen / Reifen und was erlaubt ist habe ich echt keine Ahnung und verstehe das Kürzelwirwar im Gutachten auch nicht.
1. Darf ich die Felgen/Reifen auf meinem Z3 überhaupt fahren?
2. Kann ich die Spurlatten weiter nutzen und dran lassen?
3. Muss ich die Felgen eintragen lassen?
Die Spurlatten müssten ja eingetragen werden, das habe ich schon gelernt.
4. An der Karosserie oder den Radkästen möchte ich eigentlich nichts modifizieren.
5. Für die Experten unter euch habe ich mal die meiner Meinung nach zutreffenden Passagen des Teilgutachten angehangen. ich hoffe man kann es halbwegs erkennen.
Besten Dank für eure Hilfe im voraus.
PS: Ich brauche auch ne neue Heckscheibe und ggf. auch noch neue Scheinwerfer wenn das Geld reicht, hat da einer einen Tipp zu.
Heckscheibe > selber machen oder machen lassen > am besten im Bereich Castrop-Rauxel
Gruss
Ralf
Seit Dez. 2010 bin ich nun stolzer Besitzer eines Z3 2,8 VFL.
Das erste Jahr habe ich außer eines Austausches des Ori-ESD gegen einen Hamann ESD nichts am Wagen geändert.
D.h. das ich auch mit den Styling18 Felgen in 16 Zoll unterwegs war.
Bereifung 225/50.
Am Wagen dran waren beim Kauf bereits Spurlatten, die immer noch montiert, wenn auch nicht eingetragen sind.
Der TÜV-Prüfer hat gesagt das er darüber mal hinweg sieht.
(Guter Mann)
Laut Verpackung, die ich beim Kauf damals mit bekommen habe, sind das.
H&R DRA System 50mm 120/5 72,5mm
Mein Traum waren immer geschraubte Styling 42 oder M-Felgen, aber die kann ich mir leider momentan nicht leisten.
Neulich habe ich dann aber in der Bucht zugeschlagen und mir mattschwarze Felgen geholt.
Typ. CMS C8 mit 225/45 ZR17 91W Bereifung.
Da ich ehrlich gesagt wieder mit den Augen gekauft habe ohne viel zu überlegen muss ich hier ein paar echt dumme Frage stellen, denn von ABE´s, Teilegutachten, Felgen / Reifen und was erlaubt ist habe ich echt keine Ahnung und verstehe das Kürzelwirwar im Gutachten auch nicht.
1. Darf ich die Felgen/Reifen auf meinem Z3 überhaupt fahren?
2. Kann ich die Spurlatten weiter nutzen und dran lassen?
3. Muss ich die Felgen eintragen lassen?
Die Spurlatten müssten ja eingetragen werden, das habe ich schon gelernt.
4. An der Karosserie oder den Radkästen möchte ich eigentlich nichts modifizieren.
5. Für die Experten unter euch habe ich mal die meiner Meinung nach zutreffenden Passagen des Teilgutachten angehangen. ich hoffe man kann es halbwegs erkennen.
Besten Dank für eure Hilfe im voraus.
PS: Ich brauche auch ne neue Heckscheibe und ggf. auch noch neue Scheinwerfer wenn das Geld reicht, hat da einer einen Tipp zu.
Heckscheibe > selber machen oder machen lassen > am besten im Bereich Castrop-Rauxel
Gruss
Ralf