Seite 1 von 2

Fk Gewinde verbaut,aber wohl nicht TÜV tauglich!Brauche Rat!

BeitragVerfasst: 23.03.2005 17:33
von Benjamin_Z3
hallo,
habe mein fk gewindefahrwerk in dem tüv geprüften bereich eingestellt.
ist jetzt ca. 65mm tiefer vorne, hinten ca. 40mm!
die scheinwerferunterkante ist aber lediglich 45cm vom boden entfernt, aber laut gutachten müssen es 50cm sein!
ich könnte das fw noch tiefer schrauben laut gutachten.
wie passt das zusammen?
wie tief sind eure zettis, und wieviel cm habt ihr zwischen scheinwerferunterkante und boden?

danke für eure hilfe im voraus!!

gruß benjamin

BeitragVerfasst: 24.03.2005 16:36
von 2,8er Stephan
warst du damit schon beim Tüv?

also bei meinen eintragungen hat sich der nicht um die scheinwerfer gekümmert sondern eher um die freigängigkeit der räder. genaus so wie die vorgeschrieben höhe des kennzeichens ihn icht interessiert hat. versuchs einfach mal!!

BeitragVerfasst: 24.03.2005 19:01
von beauceron
hi benjamin,

hab mich bis jetzt noch nie darum gekümmert aber dir
zuliebe mal nachgemessen. unterkante scheinwerfer
bis boden 48 cm.
ich hoffe du kannst damit was anfangen.

BeitragVerfasst: 25.03.2005 16:50
von t-punkt
die meisten tüv ler interessiert es nicht ob deine kennzeichen die vorgeschriebene mindesthöhe haben oder ob anbauteile ein minimal bodenabstand von 11 cm haben....denen ist das eigentlich schnuppe, die reifenfreigängigkeit ist denen wichtig (logisch) wenn dein wagen 10 cm tiefer ist oder nicht, ist kennzeichen und licht immer noch ok aber wenn deine reifen schleifen .....daher kommt das.
Im übrigen hab ich meinen golf so tief gehabt dass man ein zigarettenpäckl grad zu drunbter bekam...(längs net hochkant oder quer :-))
nunja war auch eingetragen vom tüv und da waren scheinwerfer und kennzeichen weit entfernt von vorgabemassen...
hat auch niemals einen tüv man oder einen grünen interessiert...
grüsse und frohe eier...ich mein ostern

BeitragVerfasst: 29.03.2005 16:54
von Benjamin_Z3
hallo zusammen,
war gerade beim tüv und es wurde eingetragen!
nach der scheinwerferhöhe wurde nicht geguckt.
der prüfer sagte: "Is aber mächtig tief oder?"
er kontrollierte alle angaben aus dem gutachten, bis auf die höhe der scheinwerfer!
juhu, es ist drin!

jetzt aber die frage, was mache ich wenn ich die grünen anhalten?
und die nachmessen?

gruß benny

BeitragVerfasst: 29.03.2005 17:14
von bluebabe
Solang der Tüv dir das eingetragen hat, scherts den Grünen nicht.
Selbst wenn der Tüv dir ein Schweineohr als Spiegel einträgt, ist denen egal.
Die wollen nur was schriftliches sehen. Hab das zufällig gestern abend im Fernsehn mitbekommen, da gings um Auspuffrohre. Der Polizist hat das wortwörtlich gesagt, das mit den Schweineohren, hab mich fast gegringelt.
:wink:
Gruss Jutta

BeitragVerfasst: 29.03.2005 17:31
von Heidi-Man
Hatte der nicht gesagt dass man nen Hamster als Scheibenwischer nehmen kann wenn der TÜV das einträgt @ Jutta

Das es die Polizei mit der Höhe nicht interessiert ist so wie du das geschrieben hast nicht ganz richtig. Kommt drauf an ob du an jemand gerätst der sich damit auskennt oder an so nen alten Dorfbulli. Des is a großer unterschied. Der kann jederzeit den Zollstab rausnehmen, nachmessen und dich mit hinweis auf höhe des KZ zum TÜV schicken.
Evtl wenn er ganz schlecht drauf is auch Geld abnehmen :)

Kommt immer drauf an. Aber solang beim Licht auch nix mit blenden und falscher Einstellung ist is des wahrscheinlich kein Problem

TOM

BeitragVerfasst: 29.03.2005 17:47
von bluebabe
Ja du hast recht, das stimmt, es war der Hamster.
Ist doch direkt zu überlegen, oder spielt da der Tierschutz nicht mit?
:wink:
Die meisten Polizisten geben sich aber damit schon zufrieden, wenn sie was schriftliches in der Hand haben.
Uns wollten die mal das Motorrad beschlagnahmen, weil das Emblem vom Auspuff weggefallen war. Die Anlage war eingetragen, nur konnte der nicht mehr erkennen, ob es wirklich einer von Devil war. Wir haben ihm zu verstehen gegeben, das da nichts beschlagnahmt wird, bevor unser Anwalt hier erscheint, der hatte zufällig seine Kanzlei gerade 200 Meter weiter.
Nach langem hin und her, weil es ihm zu blöd wurde, lies er uns fahren.
Jeder hat so seine Erfahrungen mit den freundlichen in Grün.

BeitragVerfasst: 29.03.2005 17:50
von Heidi-Man
ach ich denk mal so : Wo kein Kläger da kein Richter !!!

Also ab in den Tierhandel :twisted:

BeitragVerfasst: 30.03.2005 10:19
von zZz
Das der Polizei alles egal ist solange es vom TÜV eingtragen ist, ist meines Wissens leider nicht ganz richtig.
Sowas nennt sich dann "Gefälligkeitseintragung". :?
Und wenn man die besagten Schweineohren oder Hamster eingetragen bekommt :lol: obwohl sowas normalerweise nicht möglich/rechtens ist, kannst du Probleme bekommen...

Grüße,
Christian