also legal ist es wohl kaum möglich.
sinngemäß lt. stvzo sind seitliche reflektoren ausschließlich in gelb möglich
steht zwar nicht drin, dass eine andere farbe nicht erlaubt ist, aber es ist immer nur von gelben die rede
ein e-prüfzeichen bezweifel ich jetzt mal bei teilen, die ausschließlich außerhalb europas verbaut wurden. selbst wenn eins drauf ist würde es darauf ankommen welche nummer dahinter steht. anhand dessen ließe sich herausfinden für welche position dieses prüfzeichen erteilt wurde und da wird wohl nicht die seite des fzgs dabei sein sondern nur das heck
auch wenn ich normalerweise sag ohne eintragung geht nix, würd ich die teile dran bauen, wenn sie mir gefallen und ich sie haben möchte.
mal ehrlich und mit bisschen gesunden menschenverstand - gefährden die teile jemand? nein.
und wie schon erwähnt wurde, wenn ihr z.b. jemanden hinten auf fahrt kann eure versicherung nicht streiken, nur weil ein teil, das nicht im geringsten mit dem unfall zu tun, verbaut wurde.
jeder der am straßenverkehr teilnehmen will muss eine gewisse geistige reife besitzen. das is bestimmt auch irgendwo geregelt, nur wirds bei fs. kl. B nicht regelmäßig geprüft ob dies auch der fall ist.
und so lange es überhaupt reflektiert ist es ein zeichen dafür, dass da irgend etwas ist. sei es ein fahrrad, ein anhänger oder ein auto - und wenns die seite und nicht das heck ist.
worst case den ich mir vorstellen könnte:
jemand nähert sich der linken fahrzeugseite und denkt der rote reflektor hinten wäre der linke reflektor am heck des fahrzeugs. er weicht einen weiteren meter nach links und fährt trotzdem in das abgestellte fahrzeug. hier könnte es probleme geben
gegenfrage vom anwalt:
ist ihnen denn nicht aufgefallen, dass sich ihre scheinwerfer spiegeln und ein klares hindernis zu erkennen war? (probleme gibts wenn dann eh nur nachts weil ein reflektor nur dann einen sinn hat)
noch dazu steht der wagen wohl kaum quer auf der fahrbahn, womit es zu so einer situation kommen könnte...
ich würde tippen, dass so eine aussage auch vor gericht ziehen könnte, wenn der richter nicht der reinste paragraphenreiter ist. vielleicht eine sehr geringe teilschuld oder ordnungswidrigkeit aber auf keinen fall ohne versicherungsschutz o.ä.
a bissal a risiko ist dabei, aber meiner meinung nach äußerst gering...
alles ohne gewähr versteht sich
übrigens: seit ich meinen e36 nicht mehr hab wurde ich bei uns nicht mehr kontrolliert. trotz fahrwerk, felgen, auspuff und beim 5er paar led-birndl und standlichtblinker