Eintragung rote Rückstrahler US - Version

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Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon Z3 for us » 07.07.2010 11:39

Hallo Fan Gemeinde,
wer hat sich die roten Rückstrahler die im Stoßfänger seitlich angebracht sind auf seinen Zetti montiert?
Ich war heute vorab beim TÜV und der freundliche Mitarbeiter sagte mir, dass die Rückstrahler ansich i.O. sind.(Prüfzeichen) Nur das seitliche anbringen wie es original bei BMW US-Version ist, darf man in Old Germany nicht. Auch die doppelte Ausführung, da es in den Rücklichter selber schon vorgehalten sind, ist ebenfalls nicht erlaubt. Wenn es in Oranger Ausführung wäre dann gäbe es kein Problem. Nur die gibt es nicht soweit ich es in Erfahrung gebracht habe.
Nun wenn wirklich jemand die Rückstrahler montiert hat, welche Maßangaben für den Einbau wurde verwendet? Auf den Bildern von Ebay.Com bei denen der Stoßfänger abgebildet sind, lässt sich nur schwer etwas erkennen.
Was aber die Hauptfrage ist, wie hat er es rechtlich (TÜV) umgesetzt?
Für Antworten bedanke ich mich schon im voraus!
Al. :D :2thumpsup:
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon -Ry » 11.07.2010 01:00

Rot nach hinten gerichtet, gelb zur seite. So und nicht anders.

Beim Onkel gehts immer um die Abstaende zum Boden und zu der Karosserieaussenkante. Ein festgelegter Mindestabstand voneinander muss auch gegeben sein.
Alles obligatirisch in fetten TüV Buechern zu finden.
Wenn du dir das Auto 2 dimensional von hinten anschaust, bilden die festgelegten Maße jew. rechts und links ein Rechteck.
Innerhalb dieser darfste die ran machen.
Die Roten fallen da einfach in den Bereich Rueckleuchten.

Genaue Zahlen kann ich dir nicht geben. Musste einfach beim Graukittel erfragen.

Vor der Seite eben das gleiche mit den Gelben. Bereich Seitenmarkierungsleuchten.

Im Fall der Roten bin ich mir aber grad nicht sicher ob man auf jeder Seite 1 Paar voneinander getrennte Rueckleuchten haben darf.
Spontan fallen mir einige Autos mit 4 oder 6 Leuchtmitteln hinten ein, Aber immer jeweils in einer Kompaktleuchte. (Getrennte Kompaktleuchten bei Heckklappen etc. zaehlen als eine Einheit).
Man erinnere an den den ein oder anderen Oltimer mit getrennen Rueckleuchtenpaaren. Aber ob das aus Design oder Zulassungsgruenden verschwunden ist, kann ich leider nicht sagen.
Auch hier gilt: Lustige Sachverstaendige fragen :P
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon Matti » 11.07.2010 13:49

Das sind keine "Strahler" sondern nur rote Katzenaugen (Reflektor). E-Prüfzeichen ist da keines drauf, also nicht legal. Aber wen wird so ein passives Teil schon groß interessieren? Einfach hinschrauben...
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon dergizzle » 11.07.2010 14:39

Die Versicherung wird's freuen wenn mal irgendwas passiert.
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon -Ry » 12.07.2010 23:31

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ... Haett ich mal richtig hingeschaut -_-

Na Reflektoren kannste machen. Muessen nur nen E zeichen haben.


@ dergizzle:
Die muessen erstmal nachweisen das der Unfall ohne die Teile nicht passiert waere. Man sagt immer so "ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz". Wenn dir aber jemand die Vorfahrt nimmt kann da schlecht behauptet werden, das die Reflektoren hinten dran Schuld sind.
Anders weare es beim Auffahunfall. Wenn irgendein Guffel meint die haetten ihn geblendet und er konnte somit nichts sehen und ist draufgefahren. Ich bin ja kein Rechtsverdreher, aber ich kann mir Vorstellen das man denjenigen dann Fragt warum er denn nicht Bremst wenn er nichts sieht. Dann kommt die naechste Frage. Hatte er denn seine Scheinwerfer richtig eingestellt? usw.... Da uebliche endlospalawer wegen 2 roten Plastikteilen.

In jedem Fall wuerd ich aber davon abraten, da es auf kurz oder lang eh nur Nerven kostet. Sei es durch ne bloede Maengelkarte welchen einen zur demontage zwingt und dann haessliche Stellen bleiben.
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon dergizzle » 13.07.2010 15:52

Tatsache ist - wenn sie Dir nachweisen, dass du ohne Versicherungsschutz unterwegs warst, und sei es wegen Katzenaugen, dann nimmt dich ein halbwegs fähiger Anwalt auf der Gegenseite auseinander, egal was war. Und du hockst alleine da, nur die Kosten für alles leisten dir dann Gesellschaft. :)
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon SwaY » 13.07.2010 18:58

also legal ist es wohl kaum möglich.

sinngemäß lt. stvzo sind seitliche reflektoren ausschließlich in gelb möglich
steht zwar nicht drin, dass eine andere farbe nicht erlaubt ist, aber es ist immer nur von gelben die rede

ein e-prüfzeichen bezweifel ich jetzt mal bei teilen, die ausschließlich außerhalb europas verbaut wurden. selbst wenn eins drauf ist würde es darauf ankommen welche nummer dahinter steht. anhand dessen ließe sich herausfinden für welche position dieses prüfzeichen erteilt wurde und da wird wohl nicht die seite des fzgs dabei sein sondern nur das heck

auch wenn ich normalerweise sag ohne eintragung geht nix, würd ich die teile dran bauen, wenn sie mir gefallen und ich sie haben möchte.
mal ehrlich und mit bisschen gesunden menschenverstand - gefährden die teile jemand? nein.
und wie schon erwähnt wurde, wenn ihr z.b. jemanden hinten auf fahrt kann eure versicherung nicht streiken, nur weil ein teil, das nicht im geringsten mit dem unfall zu tun, verbaut wurde.

jeder der am straßenverkehr teilnehmen will muss eine gewisse geistige reife besitzen. das is bestimmt auch irgendwo geregelt, nur wirds bei fs. kl. B nicht regelmäßig geprüft ob dies auch der fall ist.

und so lange es überhaupt reflektiert ist es ein zeichen dafür, dass da irgend etwas ist. sei es ein fahrrad, ein anhänger oder ein auto - und wenns die seite und nicht das heck ist.

worst case den ich mir vorstellen könnte:
jemand nähert sich der linken fahrzeugseite und denkt der rote reflektor hinten wäre der linke reflektor am heck des fahrzeugs. er weicht einen weiteren meter nach links und fährt trotzdem in das abgestellte fahrzeug. hier könnte es probleme geben
gegenfrage vom anwalt:
ist ihnen denn nicht aufgefallen, dass sich ihre scheinwerfer spiegeln und ein klares hindernis zu erkennen war? (probleme gibts wenn dann eh nur nachts weil ein reflektor nur dann einen sinn hat)
noch dazu steht der wagen wohl kaum quer auf der fahrbahn, womit es zu so einer situation kommen könnte...

ich würde tippen, dass so eine aussage auch vor gericht ziehen könnte, wenn der richter nicht der reinste paragraphenreiter ist. vielleicht eine sehr geringe teilschuld oder ordnungswidrigkeit aber auf keinen fall ohne versicherungsschutz o.ä.

a bissal a risiko ist dabei, aber meiner meinung nach äußerst gering...

alles ohne gewähr versteht sich ;)


übrigens: seit ich meinen e36 nicht mehr hab wurde ich bei uns nicht mehr kontrolliert. trotz fahrwerk, felgen, auspuff und beim 5er paar led-birndl und standlichtblinker
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon bärchen » 13.07.2010 21:31

Hier noch mal Bilderchen zur Veranschauung an einem 2.5i US Zetti. Rechtlich ist hier schon alles gesagt... :wink:

Gruß
Rainer
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon Guido2.5i » 13.05.2014 17:18

bei mir sind auch die roten Rückstrahler verbaut - ist so abgenommen worden bei der Einfuhr -
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Re: Eintragung rote Rückstrahler US - Version

Beitragvon uwe-333 » 13.05.2014 18:08

SwaY hat geschrieben:also legal ist es wohl kaum möglich.
... a bissal a risiko ist dabei, aber meiner meinung nach äußerst gering... ;)


... sehe ich auch so, wie Holger und würde es riskieren, Al.
Denn, da müsste m.E. wohl erst ein Millionenschaden mit x Toten passieren, damit sich Staatsanwalt/Staranwalt, für solch einen "Kinkerlitzchenumbau" die Zeit nehmen würden, zu analysieren ... :lol:
(Vorm TÜV-Termin, würde ich's vorsichtshalber, temporär "legalisieren" :mrgreen:
Du beherrschst das ja nicht nur solche Kleinigkeiten :thumpsup: )
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