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Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 17:47
von The-Don
Hallo ZZZ-Fahrer,
Habe bei eBay einen z3 gesehen und die Rückleuchten sind schwarz - pechschwarz...Da es für FL-Roadster keine gscheiden Rückleuchten gibt will ich sie mir eigentlich auch so machen :twisted:

Meine Frage: Ist das verboten oder noch im Toleranzbereich?

http://cgi.ebay.de/BMW-Z3-Roadster-/300 ... 45f3350ab9

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 18:23
von Zet3
The-Don hat geschrieben:Habe bei eBay einen z3 gesehen und die Rückleuchten sind schwarz - pechschwarz...Da es für FL-Roadster keine gscheiden Rückleuchten gibt will ich sie mir eigentlich auch so machen


Der arme Zetti :(

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 18:30
von Sebl
soweit ich weiß bekommste damit sowohl bei den grünen als auch beim TÜV Probleme damit

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 18:34
von The-Don
Warum der arem Zetti??
Ich find des sieht Haaammer aus :oops:

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 19:50
von bärchen
The-Don hat geschrieben:Hallo ZZZ-Fahrer,
Habe bei eBay einen z3 gesehen und die Rückleuchten sind schwarz - pechschwarz...Da es für FL-Roadster keine gscheiden Rückleuchten gibt will ich sie mir eigentlich auch so machen :twisted:

Meine Frage: Ist das verboten oder noch im Toleranzbereich?

http://cgi.ebay.de/BMW-Z3-Roadster-/300 ... 45f3350ab9


Hi,

meines Erachtens ist das so nicht zulässig. Wenn, dann nur in Verbindung mit den sogenannten Katzenaugen links und rechts.

Weitere Erhellung bringt auf jeden Fall ne Nachfrage beim TÜV usw.

Gruß
Rainer

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 19:58
von SwaY
wenn du diese rücklichter in schwarz mit e-zeichen findest ja, ABER:

-es dürfen keine originalen sein, die nur schwarz lackiert/lasiert wurden
-es müssen, falls nicht im rücklicht vorhanden, rot reflektierende katzenaugen hinten angebracht werden

dann ist es kein problem


genau so wie bei dem aus deinem link ist es verboten.

einfach lasieren lassen und katzenaugen ankleben ist auch nicht erlaubt, da durch das lasieren das lichttechnische gutachten der rückleuchten erlischt.
fährt dir einer hinten drauf und behauptet er hat deine bremslichter nicht erkennen können, könntest damit durchaus probleme bekommen - von tüv und polizei mal abgesehen

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 20:17
von Rubi69
Dieses habe ich vor einigen Jahren mal dazu geschrieben:
https://www.z3-roadster-forum.de/phpBB2/ftopic3160.html

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 21:22
von Phillipe
also ich finde die nicht gerade toll ich würde die orginalen dran lassen

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 21:40
von SharkAttack
Mich schauderts schon bei den Rechtschreibfehlern...
Die Rückleuchten bekommst Du definitiv nicht durch den Tüv.

Re: Ist das erlaubt?

BeitragVerfasst: 08.06.2010 23:07
von Patrick1985
Wenn ich das Angebot so lese würde ich ihn nicht kaufen.

Ich verkaufe hier ein BMW Z3 ein klassieker unter den Roadstern mit fogender Ausstattung

- Ein Gewindefahrwerk
- 16 Zoll Chrom Alus
- Sitzheitzung
- M Lenker + Schachaltknauf
- Windschott
- Ausenspiegel in wargenfarbe u. elk.
- Heckleuten und Seitenblinker Schwarz
- Spurplatten vorne und hinten
- Sommerreifen neu