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FK Gewindefahrwer eintragen lassen!?

Verfasst:
20.02.2005 23:47
von Benjamin_Z3
hallo,
habe ein
fk gewinde und wollte es eintragen lassen.
muss jede höhenveränderung eingetragen werden?
oder kann man die tiefste stellung eintragen lassen und anschließend auf alltagstaugliche höhe wieder hochschrauben?wollte nicht für jede höhe andauernd zum tüv.
habt ihr da nen tipp?
gruß benjamin

Verfasst:
21.02.2005 13:52
von Gerald65
Hallo Benjamin,
bei der Eintragung wird das Fahrzeug vemessen und der Wert kommt in die Papiere. Andere Einstellungen sind dann nicht mehr möglich. Das Gewinde ist nur zur exakten Justierung nach dem Einbau gedacht, danach bleibt es so.
Gruß Gerald

Verfasst:
21.02.2005 17:59
von Benjamin_Z3
hallo gerald,
hab nämlich schon an anderer stelle gehört, dass man das fw so tief schrauben soll wie man es eben noch darf im tüv geprüften bereich und dann wieder auf alltagshöhe schrauben, damit man etwas spielraum hat, z.b. im winter etwas höher im sommer etwas tiefer!
meinst du das geht?
gruß benjamin

Verfasst:
11.03.2005 14:15
von Rocky_98
Hi,
Ich habe auch ein
FK Gewindefahrwerk drin. Eingetragen sind 45mm. Im Winter dreh ich das Fahrwerk 20mm hoch. Ob das jetzt legal ist, das weiß ich auch nicht. Aber ich denke was eingetragen ist, das gilt.


Verfasst:
12.03.2005 09:17
von Didi
Guten Morgen @all,
wenn ich richtig informiert bin, ist der Sinn des Gewindefahrwerkes der, dass man die Höhe den Erfordernissen ohne großen Aufwand anpassen kann. Warum sollte man sonst einiges mehr an Euros ausgeben?
Die TÜV-Abnahme erfolgt immer in der tiefsten Einstellung die das Fahrwerk hergibt um so die Mindestanforderungen überprüfen zu können.
Also hoch einstellen, eintragen und hinterher tieferlegen bringt nur ein mitleidiges Lächeln des Prüfers.
Gruß (blink)
Didi

Verfasst:
12.03.2005 13:06
von Benjamin_Z3
hallo,
die eintragung erfolgt mit der eingestellten höhe, mit der du zum tüv fährst!
der tüv-prüfer wird bestimmt nicht an deinem fw rumschrauben, dass ist nicht richtig wie du das sagst!
es ist nur die frage, ob ich das fw nach der eintragung höher schrauben kann ohne das die änderung eingetragen werden muss!
gruß

Verfasst:
13.03.2005 09:38
von Didi
Guten Morgen,
nochmals bezugnehmend auf die TÜV-Abnahme, hier ein Auszug aus der Beschreibung der Fa.
KW -
Funktion:
- stufenlos höhenverstellbar innerhalb eines TÜV-geprüften Verstellbereichs
- teilweise verkürzte Federbeine für mehr Federweg
- Trapezgewinde für einfach Höhenverstellung-
Der TÜVler schraubt nicht am Fahrwerk sondern trägt, wie gesagt, die maximal zulässige Tieferlegung ein, die beim Vorfahren natürlich eingstellt sein sollte. Damit ist eine Verstellung nach oben automatisch mitabgedeckt.
Gruß (blink)
Didi

Verfasst:
13.03.2005 13:19
von Benjamin_Z3
@didi
hi, genau das meine ich!
hatte vor das fw ganz runter zu schrauben um es eintragen zu lassen, damit ich die möglichkeit habe es wieder höher zu schrauben.
das werde ich wohl so machen.
da wird denke ich keiner was sagen, wenn das fahrzeug höher ist, als es eingetragen ist.
andersherum denke ich, dass das schon ein problem wäre.
danke für deine beiträge!
gruß benjamin