Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

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Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon loopino » 08.01.2010 12:00

Hallo!

Bei meinem ZZZ funktionieren die Nebellampen nur zusammen mit Abblendlicht. Ich werde zwar nicht im Schnee fahren aber ich finde das trotzdem nicht sinnvoll. Wer schonmal im dichten Schneegestöber ein Auto mit Nebellampen und Standlicht gefahren ist, weiß vermutlich, was ich meine.

Weiß jemand den Grund, warum das beim Z3 so ist? Kann man das umbauen?

Danke und Gruß,

Lars
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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon sailor » 08.01.2010 12:06

Meine funzen auch mit Ablendlicht

Deine Nebellichter sollten auch mit dem Abblendlicht funktionieren. Vielleicht hat da jemand mal etwas bei den Anschlüssen verwechselt.
Ich denke ein Umpolen dürfte nicht das große Problem sein.

Ruf doch mal bei deinem :mrgreen: :bmw: Händler an.


Gruß Klaus
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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon capefear » 08.01.2010 12:50

Bei mir ists genauso. Also NS nur mit Abblendlicht.

Aber man kann es umbauen, hier im Forum müsste irgendwo ne Anleitung dazu sein...

Ich such mal... evtl finde ich sie wieder!


Grüße
Bernhard
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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon z3-780 » 08.01.2010 13:14

Hallo Lars,

Laut Gesetzgeber ( Stand 96......) durften die Nebellampen wie der Name schon sagt nur in Verbindung mit dem Abblendlicht brennen. ( wurde bis her auch immer vom TÜV überprüft bei mir.

Wenn man die Nebellampen als Tageslicht umbauen will muss auch die Leuchtkraft reduziert werden. ich meine Godlike Z hat so was schon mal mit dem Umbau ins Forum gepostet.

Bei den letzten Zettis die gebaut wurden ist das schon anders.( bin mir aber nicht 100% sicher)


Gruß Hans :thumpsup:
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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon loopino » 08.01.2010 14:13

Danke für den Tipp. Hab grad mal gegoogelt und einen möglichen Grund gefunden:

§ 52 (1) STVZO: ...Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können...

Liegen die NSW beim Z3 so weit innen? Na ja, wenn man die Spiegel mitrechnet vielleicht?

Trotzdem blöd! Wie ich darauf komme: Ich bin mal mit einem Freund in seinem Skoda Fabia in den Skiurlaub gefahren. Er fuhr mit Abblendlicht, welches genau die dicken Schneeflocken hell erleuchtet hat. Man hatte dauernd das Gefühl, es fliegt einem was ins Gesicht und sehen konnte man wenig. Nach 200 km war er fix und alle. Dann bin ich gefahren und hab gesehen, dass der Wagen Nebel-SW hat. Nebellampen an, Abblendlicht aus... Prima! Man konnte die Straße super sehen und der fallende Schnee war dunkel.

Aber mein Zetti wird ja erst ab April bewegt und wenn´s dann schneit eben später. :thumpsup:
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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon MyZ3 » 08.01.2010 14:31

Hallo,
mal ohne Überprüfung der der Lage der Scheinwerfer (habe nicht nachgemessen) ist hier §17, Absatz 3 der StVO anzuwenden ...Version vom September 2009

Danach sind Nebellampen zulässig in Verbindung mit Begrenzungsleuchten (oder auch Tagfahrlicht ?), es muss kein Abblendlicht mehr eingeschaltet sein - aber es müssen die Bedingen für Nebelleuchten vorliegen (Sicht unter 50 m , und damit m.E. auch Vmax 50 km/h). Nebellampen allein als Tagfahrlicht ist nicht zulässig (war wohl auch nicht die Frage hier ).

Nun kommt der §52 und die Lage der Nebellampen in's Spiel, wie bereits geschrieben, werden die 40 mm zur Aussenkante des Fahrzeugs überschritten, dann ist das Abblendlicht dazuzuschalten - obwohl es die Begrenzungsleuchten ja wohl auch täten, oder ?.

-----
StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. ...
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. ...

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

....

Sehr gut ist auch dieses Fazit hier
http://www.mdiedrich.de/?article=18

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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon loopino » 08.01.2010 14:59

Apropos Begrenzungsleuchten...

Ist es beim ZZZ normal, dass das Standlicht vorn in den inneren Reflektoren leuchtet? Die sind ja noch weiter innen und würden dann nicht als Begrenzungsleuchte reichen (auch hier gelten die 40 cm) - was wieder die Schaltung mit Abblendlicht erfordern würde. Obwohl, dann hätte ich ja kein STVZO-konformes Begrenzungslicht. Hab ich da was übersehen? Ich glaub, ich muss mir den Zetti nochmal in Ruhe anschauen. :D

Ich warte mal den ersten Nebel ab. Ich hoffe, dass ich durch das Abblendlicht dann nicht ständig den Eindruck habe, vor eine weiße Wand zu fahren.
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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon MyZ3 » 08.01.2010 15:58

Hallo loopino,

korrekt, 40 "cm" (nicht "mm") muss es heißen - sorry, das habe ich falsch getippt.

Jetzt hast du mich aber auch neugierig gemacht, sobald ich wieder "Zugang" zum Wagen habe, wird das mal alles nachgemessen.

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Re: Welchen Sinn machen Nebelleuchten mit Abblendlicht?

Beitragvon capefear » 08.01.2010 17:42

Begrenzungsleuchten haben nur der Breitarsch (VFL 2,8) und die Facelift-Modelle.
Wegen dem breiten Heck.

Der VFL 1,8 und 1,9 haben das schmale Heck und somit brauchen sie keine Begrenzungsleuchten und haben das Standlicht ganz normal im Scheinwerfer verbaut.


Grüße
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