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Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 15.06.2009 23:54
von Sperre
Als Tagfahrlicht gibt es z.B. von Hella auch runde LED mit 90mm Durchmesser.
Hat schon einmal jemand die Nebelscheinwerfer ausgebaut (braucht sowieso keiner) und an diese Stelle Tagfahrlicht eingebaut?

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 15.06.2009 23:59
von GodlikeZ
Sperre hat geschrieben:Hat schon einmal jemand die Nebelscheinwerfer ausgebaut (braucht sowieso keiner) und an diese Stelle Tagfahrlicht eingebaut?


das tauschen kannst dir sparen. reicht doch, wenn die original nebellampen zum tagfahrlicht "umfunktionierst".
das ist ne simple elektrische schaltung :thumpsup:

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 16.06.2009 00:16
von suger90
wird aber teuer wenn man damit erwischt wird.. (tag und nacht mit neblern an) :D

gruß kev

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 16.06.2009 00:22
von Sperre
Ich denke schon an eine legale Lösung.

Zudem ziehen die Nebellampen ca. 110 Watt, während die LED_tagfahrleuchten 12 Watt brauchen und heller sind.

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 16.06.2009 00:33
von GodlikeZ
suger90 hat geschrieben:wird aber teuer wenn man damit erwischt wird.. (tag und nacht mit neblern an) :D


was hast du an "umfunktionieren" nicht verstanden? :roll:

wenn die nebler so geschaltet werden, dass sie leuchten, sobald der motor läuft bzw. zündung an ist aber sonst kein anderes licht (stand und/oder abblendlicht, rücklicht) an ist und das ganze ausgeht, sobald man das licht einschaltet und die funktion als nebelscheinwerfer nimmer gegeben ist (schalter hierfür muss ausgebaut werden) ist es völlig legitim und erlaubt.


soll die funktion als nebler erhalten bleiben, ist die schaltung oben die gleiche, allerdings muss die leistung beim betrieb als tagfahrlicht gedrosselt werden. d.h. als tagfahrlicht brennen die nebler dann nur mit 80% und als nebler dann eben mit voller leistung.

alle weiteren vorschriften wie die platzierung eines tagfahrlichts, sind am nebelscheinwerfer ja gegeben.


@ sperre

das ist legal.
was die leistung angeht kannst das wohl vernachlässigen und wenn dir an den paar ml sprit was liegt, dann baust eben die "gedimmte" variante.
tagfahrlichter sind auch nicht für da um zu blenden, sondern um gesehn zu werden und dafür reichen 400candela und die bekommst selbst mit 75% neblerleistung.

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 16.06.2009 06:38
von SwaY
das ist normalerweise nicht legal, da der nebler und ein lichttechnische prüfung als nebelscheinwerfer und nicht als tagfahrlichtscheinwerfer hat. hab ich zumindest mal so gelesen und glaub das so...wär ja mal was neues wenn bei uns ein praktischer umbau legal wäre :mrgreen:

also wenns legal sein soll würd ich zumindest vorher mal beim tüv nachfragen, die können dir das bestimmt sagen

ansonsten gäbs noch http://www.daylightrunning.de/
zwar auch nicht legal, aus selben grund, aber deutlich weniger auffälig. vom prinzip her aber das selbe

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 16.06.2009 11:58
von GodlikeZ
SwaY hat geschrieben:das ist normalerweise nicht legal, da der nebler und ein lichttechnische prüfung als nebelscheinwerfer und nicht als tagfahrlichtscheinwerfer hat. hab ich zumindest mal so gelesen und glaub das so...wär ja mal was neues wenn bei uns ein praktischer umbau legal wäre :mrgreen:


entweder man weiss was sicher und meldet sich zu wort oder man hat wie du keine ahnung - dann lässt mans lieber bleiben. quellangaben für deine aussage wären auch mal nicht schlecht, denn einfach so in den raum geworfen, ist deine aussage schonmal garnichts wert - da ist die zeit zum lesen ja schon zu schade.....

mein nachbar hatte mal nen hund, der von seiner nichte immer gassie geführt wurde. dort traf sie dann immer ne frau, die auch nen hund hatte und in ner hundeschule war. die ausbilderin dort hatte nen mann, der abends in der kneipe immer nen typen traf und von dem typen der grossonkel hat auch mal wo gelesen, dass es nicht erlaubt sei. :enraged:

ich stütze mich übrigens auf:
- §19 stvzo
- §49a stvzo
- ece r48/87

und daraus geht nunmal die genehmigte benutzung von vorhandenen scheinwerfern als tagfahrlich hervor. um noch bisschen auszuholen:

mitte 2006 haben unsere österreichischen nachbarn eingeführt, dass originale nebelscheinwerfer (keine nachträglich verbauten) auch als alternatives tagfahrlicht eingesetzt werden dürfen. 2007 wurde das auch in deutschland anerkannt. wichtig eben nur, dass die lichter ne kennzeichnung haben (ob nun ne einfache e oder ne rl ist relativ) und die oben genannten schaltungen eingehalten werden, wobei das mittlerweile immer mehr grauzone wird, seit bmw anfing, beim tfl auch die rückleuchten mit verminderter kraft leuchten zu lassen.

das mit den neblern ist auch ein altes thema und wurde anderweitig schon bis zum erbrechen durchgekaut. spontan fallen mit jetzt auch mindestens 15 leute ein (gibt ja zum glück noch andere foren, mit bisschen mehr technischem verständnis), die es genau so wie oben beschrieben auf anhieb eingetragen bekommen haben - denn ob ich mir nun ne nachrüstlösung bastle oder was vorhandenes umbaue, das den richtlinien entspricht, kommt aufs gleiche raus.
da ich von ner amtlichen prüfstelle auch ne passende bescheinigung über die umrüstung habe (die bis jetzt aber nie einer sehen wollte), und die oben genannten vorschriften nichts gegenteiliges aussagen, bleib ich also der meinung, dass es erlaubt ist. immerhin wurden im vorfeld stundenlang zulassungsverordnung und vorschriften durchgekaut und meine aussage stütz sich nicht wie die unkenrufe auf "vom hörensagen" - wahrscheinlich stand das ganze auch noch in der bravo
:roll:

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 16.06.2009 19:08
von SwaY
ein einfaches "stimmt nicht, wurde geändert lt. § sowieso" hätte es auch getan

ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass die variante der umrüstung der original nsw EVTL nicht erlaubt ist, was mein wissensstand war, und man diesbezüglich lieber einmal nachfragen sollte. tut mir echt leid dass ich nicht meine freizeit damit verbringe, sämtliche gesetze und deren änderungen zu studieren, nur um im richtigen moment den richtigen tipp abzugeben.

weniger ist manchmal doch mehr...

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 17.06.2009 07:50
von FinZ3
alsooo....

nebelscheinwefer sind nebelscheinwerfer also egal wie geschaltet etc. nicht legal bei normalen witterungsbedingungen.

zu den hella tfl kann ich nur sagen,die dinger sind top! ich hatte sie zuvor an meinem golf4 montiert, gibt keinerlei ärger mit den grünen und erfüllen voll ihren zweck. die lebensdauer ist sogut wie unendlich!

einbau ist keineswegs kompliziert, nur bitte fasse diese vernünftig ein und nicht son "bauern-tuning" :wink:

grüße

aus dem schönen s-h 8)

Re: Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer

BeitragVerfasst: 17.06.2009 11:38
von Ingo1970
SwaY hat geschrieben:ein einfaches "stimmt nicht, wurde geändert lt. § sowieso" hätte es auch getan
...


Ich habe bislang noch keinen deutschen Gesetzestext gefunden, welcher
die Verwendung von als Nebelscheinwerfer geprüften und genehmigten lichtechnischen Einrichtungen als Tagfahrleuchten gestattet, ohne erneute Genehmigung nach Antrag seitens des Herstellers.

- §19 stvzo http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19

- §49a stvzo http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#49a

- ece r48/87 http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe/ig ... ECER87.pdf

-§52 Nebelscheinwerfer http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52


Und da in Deutschland alles was nicht expizit erlaubt ist, verboten ist...
...bin ich der Ansicht das die Nutzung von Neblern als TFL nicht erlaubt ist.

Lasse mich da aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen...