SwaY hat geschrieben:das ist normalerweise nicht legal, da der nebler und ein lichttechnische prüfung als nebelscheinwerfer und nicht als tagfahrlichtscheinwerfer hat. hab ich zumindest mal so gelesen und glaub das so...wär ja mal was neues wenn bei uns ein praktischer umbau legal wäre
entweder man weiss was sicher und meldet sich zu wort oder man hat wie du keine ahnung - dann lässt mans lieber bleiben. quellangaben für deine aussage wären auch mal nicht schlecht, denn einfach so in den raum geworfen, ist deine aussage schonmal garnichts wert - da ist die zeit zum lesen ja schon zu schade.....
mein nachbar hatte mal nen hund, der von seiner nichte immer gassie geführt wurde. dort traf sie dann immer ne frau, die auch nen hund hatte und in ner hundeschule war. die ausbilderin dort hatte nen mann, der abends in der kneipe immer nen typen traf und von dem typen der grossonkel hat auch mal wo gelesen, dass es nicht erlaubt sei.
ich stütze mich übrigens auf:
- §19 stvzo
- §49a stvzo
- ece r48/87
und daraus geht nunmal die genehmigte benutzung von vorhandenen scheinwerfern als tagfahrlich hervor. um noch bisschen auszuholen:
mitte 2006 haben unsere österreichischen nachbarn eingeführt, dass originale nebelscheinwerfer (keine nachträglich verbauten) auch als alternatives tagfahrlicht eingesetzt werden dürfen. 2007 wurde das auch in deutschland anerkannt. wichtig eben nur, dass die lichter ne kennzeichnung haben (ob nun ne einfache e oder ne rl ist relativ) und die oben genannten schaltungen eingehalten werden, wobei das mittlerweile immer mehr grauzone wird, seit bmw anfing, beim tfl auch die rückleuchten mit verminderter kraft leuchten zu lassen.
das mit den neblern ist auch ein altes thema und wurde anderweitig schon bis zum erbrechen durchgekaut. spontan fallen mit jetzt auch mindestens 15 leute ein (gibt ja zum glück noch andere foren, mit bisschen mehr technischem verständnis), die es genau so wie oben beschrieben auf anhieb eingetragen bekommen haben - denn ob ich mir nun ne nachrüstlösung bastle oder was vorhandenes umbaue, das den richtlinien entspricht, kommt aufs gleiche raus.
da ich von ner amtlichen prüfstelle auch ne passende bescheinigung über die umrüstung habe (die bis jetzt aber nie einer sehen wollte), und die oben genannten vorschriften nichts gegenteiliges aussagen, bleib ich also der meinung, dass es erlaubt ist. immerhin wurden im vorfeld stundenlang zulassungsverordnung und vorschriften durchgekaut und meine aussage stütz sich nicht wie die unkenrufe auf "vom hörensagen" - wahrscheinlich stand das ganze auch noch in der bravo
